Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0491
Grunddaten
- Betreff:
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Straßenbenennungen im Bebauungsplan Nr. 55
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41 Amt für Bildung, Kultur und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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17.11.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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22.11.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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23.11.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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24.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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29.11.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.12.2021
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Planstraße A im Bebauungsplan Nr. 55 soll Speicherstraße benannt werden.
Planstraße B im Bebauungsplan Nr. 55 soll Annenstraße benannt werden.
Für die kleineren Wegebeziehungen im neuen Wohngebiet (siehe Anhang), die im Bebauungsplan 55 als Trassen für Geh-, Fahr- und Leitungsrecht ausgewiesen sind, werden gleichermaßen Namen benötigt. Diese Wegebeziehungen sollen dann zukünftig auch als „Weg“ bezeichnet werden. Für den sich von der Hafenstraße erschließenden östlichen Weg soll der Name Elisabethweg vergeben werden. Für den sich ebenfalls von der Hafenstraße erschließenden westlichen Weg soll der Name Katharinenweg vergeben werden.
Sachdarstellung
Im Stadtteil Nördliche Mühlenvorstadt soll südlich der Hafenstraße und westlich der Straße An den Wurthen ein neues Wohngebiet entstehen. In diesem Wohngebiet sind bislang noch keine Straßennamen vergeben worden. Da die in dem Umfeld des Wohngebietes bereits existierenden Straßennamen historischen Bezug zu der westlich gelegenen Marienkirche und zu den ehemaligen Hospitälern in der Mühlenvorstadt nehmen, soll bei der Einbenennung neuer Straßennamen in diesem Wohngebiet dazu gleichfalls Bezug genommen werden.
Straßennamen werden so vergeben, dass sie einzelnen Stadtgebieten zugeordnet werden können, um eine möglichst schnelle Auffindung, insbesondere im Falle der Gefahrenabwehr, zu gewährleisten.
Aus diesem Grund wird im Gebiet des B-Planes 55 für die Planstraße A, welche sich südlich der Hafenstraße und westlich der Straße An den Wurthen befindet, der Name Speicherstraße vorgeschlagen. Dieser Name nimmt Bezug zum ehemaligen Speicher, welcher sich bis Frühjahr 2021 in der Hafenstraße befand, sowie zum sogenannten „Wissensspeicher“, dem neuen Stadtarchiv An den Wurthen.
Für die Planstraße B, welche nördlich von der Hafenstraße gen Süden bis zum Alten Friedhof führt, wird der Name Annenstraße vorgeschlagen. Der Vorschlag für diesen Straßennamen existiert bereits seit 1868. Seinerzeit wurde angeregt, bei der Aufstellung eines neuen Straßenkatasters in dem Gebiet um die Marien- und Gertrudenstraße den Namen Annenstraße zu vergeben.
Der Elisabethweg, verläuft von der Hafenstraße nördlich gen Süden bis zum Friedhof und befindet sich östlich der neuen Annenstraße. Der Name bezieht sich auf die Schutzheilige der Leprakranken. 1322 wurde vor dem Mühlentor, in der Nähe des heutigen St. Georgsfeldes, das St. Georgs-Hospital gegründet. Georgenhospitäler wurden für die Leprosen, für die vom Aussatz Befallenen errichtet. Am Ende des 13. Jahrhunderts hatte diese von den Kreuzfahrern eingeschleppte Krankheit auch die größeren Handelsstädte in Pommern erreicht.
Der Katharinenweg, verläuft von der Hafenstraße in südlicher Richtung bis zum Alten Friedhof und befindet sich östlich des Elisabethweges. Der Name bezieht sich auf eine Schutzheilige, deren Darstellung in der Westvorhalle im Gewölbe der benachbarten Marienkirche zu sehen ist. Die Heilige Katharina, welche im nördlichen Joch der Marienkirche dargestellt ist, ist seit dem 13. Jahrhundert nach Maria die meistverehrte Heilige und daher Schutzpatronin vieler Kirchen.
Kosten für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fallen nicht an, da es sich bei dem Bauvorhaben um eine Erschließungsmaßnahme handelt. Die erstmalige Aufstellung der Straßennamenschilder läuft damit auch über den Erschließungsträger, das private Unternehmen (UTB-Gruppe), welches die Erschließung durchführt. Die Kosten für die erstmalige Aufstellung der Straßennamenschilder werden damit auch über die Baumaßnahme finanziert.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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598,1 kB
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