Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0161-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde folgende Frage zur Durchführung eines Vertreterbegehrens am 12. Juni 2022 gemäß § 20 Absatz 3 der

Kommunalverfassung vorzulegen und das Benehmen herzustellen:

 

„Soll die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch die gesellschaftsrechtliche Umsetzung in der Stadtwerke Greifswald GmbH und in der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH gesteigert werden durch

1) die Anbindung der Ortsteile Friedrichshagen und Ladebow, 

2) mittels einer Erweiterung der Angebotskapazität sowie 

3) Beibehaltung des Preises für das analoge 6er-Ticket auf 6 Euro, des Preises der digitalen Einzelfahrscheine von 1 Euro und der analogen Einzelfahrscheine auf 2 Euro (für KUS-Inhaber die bisherigen Differenzbeträge bei den 6er-Tickets)?“

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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 8.November 2021 beschlossen, die Attraktivität des Busverkehrs in der Stadt

erheblich zu steigern. Durch die im Einzelnen beschlossenen Maßnahmen soll der Busverkehr für die Menschen in der Stadt nicht nur eine echte Alternative zur Nutzung des privaten PKW werden, um den Individualverkehr zu verringern und somit einen Beitrag zur Klimapolitik zu leisten, sondern die Stadt soll auch lebenswerter gemacht werden. Dabei ist es für den Erfolg dieser Maßnahmen von entscheidender Bedeutung, dass sie von der Bevölkerung nicht nur stillschweigend hingenommen, sondern ausdrücklich gewollt und auch gelebt werden. Denn nur dann sind die avisierten Ziele dieser Maßnahmen auch zu erreichen. Deswegen soll am 12. Juni 2022, dem Tag der Wahl des neuen Oberbürgermeisters, eine Befragung der Bevölkerung als Souverän und Adressat der Maßnahmen durchgeführt werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2022

Finanzhaushalt

Ja

2022

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

02

12102/50130000/ 05200.40000

Aufwendungen für Wahlehrenamt

150

2

02

12102/56310000/ 05200.650000

Büromaterial

1.000

3

02

12102/56330000/ 05200.65200

Postgebühren

10.000

4

02

12102/56390000/ 05200.610000

Verwaltungs- und Betriebsausgaben

2.500

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Da der Bürgerentscheid auf den Termin der Oberbürgermeisterwahl gelegt werden soll, fallen nur in einzelnen Sachkonten zusätzliche Kosten an. Kosten für Wahlhelfer und Wahlräume beispielsweise fallen gleichzeitig auch für die Oberbürgermeisterwahl an.

 

Bei einer Durchführung des Bürgerentscheides losgelöst von der Oberbürgermeisterwahl würden die Kosten bedeutend höher ausfallen.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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29.11.2021 - Hauptausschuss (HA) - ungeändert beschlossen