Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0161-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertreterbegehren zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beschlussfassung
|
|
|
29.11.2021
|
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde folgende Frage zur Durchführung eines Vertreterbegehrens am 12. Juni 2022 gemäß § 20 Absatz 3 der
Kommunalverfassung vorzulegen und das Benehmen herzustellen:
„Soll die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch die gesellschaftsrechtliche Umsetzung in der Stadtwerke Greifswald GmbH und in der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH gesteigert werden durch
1) die Anbindung der Ortsteile Friedrichshagen und Ladebow,
2) mittels einer Erweiterung der Angebotskapazität sowie
3) Beibehaltung des Preises für das analoge 6er-Ticket auf 6 Euro, des Preises der digitalen Einzelfahrscheine von 1 Euro und der analogen Einzelfahrscheine auf 2 Euro (für KUS-Inhaber die bisherigen Differenzbeträge bei den 6er-Tickets)?“
Sachdarstellung
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 8.November 2021 beschlossen, die Attraktivität des Busverkehrs in der Stadt
erheblich zu steigern. Durch die im Einzelnen beschlossenen Maßnahmen soll der Busverkehr für die Menschen in der Stadt nicht nur eine echte Alternative zur Nutzung des privaten PKW werden, um den Individualverkehr zu verringern und somit einen Beitrag zur Klimapolitik zu leisten, sondern die Stadt soll auch lebenswerter gemacht werden. Dabei ist es für den Erfolg dieser Maßnahmen von entscheidender Bedeutung, dass sie von der Bevölkerung nicht nur stillschweigend hingenommen, sondern ausdrücklich gewollt und auch gelebt werden. Denn nur dann sind die avisierten Ziele dieser Maßnahmen auch zu erreichen. Deswegen soll am 12. Juni 2022, dem Tag der Wahl des neuen Oberbürgermeisters, eine Befragung der Bevölkerung als Souverän und Adressat der Maßnahmen durchgeführt werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2022 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2022 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
02 |
12102/50130000/ 05200.40000 |
Aufwendungen für Wahlehrenamt |
150 |
|
2 |
02 |
12102/56310000/ 05200.650000 |
Büromaterial |
1.000 |
|
3 |
02 |
12102/56330000/ 05200.65200 |
Postgebühren |
10.000 |
|
4 |
02 |
12102/56390000/ 05200.610000 |
Verwaltungs- und Betriebsausgaben |
2.500 |
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|
Anmerkung der Verwaltung:
Da der Bürgerentscheid auf den Termin der Oberbürgermeisterwahl gelegt werden soll, fallen nur in einzelnen Sachkonten zusätzliche Kosten an. Kosten für Wahlhelfer und Wahlräume beispielsweise fallen gleichzeitig auch für die Oberbürgermeisterwahl an.
Bei einer Durchführung des Bürgerentscheides losgelöst von der Oberbürgermeisterwahl würden die Kosten bedeutend höher ausfallen.