Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0514

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachdarstellung

Der Beschluss zur Annahme einer Spende ist gem. § 44 Abs. 4 KV M-V notwendig. Die Spende hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen auf den Kernhaushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

Die Spende wurde der Kindertagesstätte zur freien Verfügung überlassen. Die Firma wurde aktiv, nachdem die überregionale Presse über den Vandalismus in der neuen Kindertagesstätte Tausend Farben berichtete.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

17.01.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

17.01.2022 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

31.01.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

21.02.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen