Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0336-01-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald - Nachholung einer öffentlichen Beschlussfassung
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Hanse-Kinder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Betriebsausschuss Eigenbetrieb "Hanse-Kinder"
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
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Beratung
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17.01.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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17.01.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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31.01.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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21.02.2022
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald über die Aufgabenwahrnehmung durch den Eigenbetrieb Hanse-Kinder zur Prüfung des Anspruches auf Übernahme des Kostenbeitrages gemäß § 90 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Ziff. 3 SGB VIII i. V. m. § 29 Abs. 2 KiföG M-V und der Bedarfsprüfung gemäß §§ 6 Abs. 2 bis 5, 7 Abs. 3 und 5 KiföG M-V in den Amtsbereichen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, des Amtes Landhagen, des Amtes Lubmin, des Amtes Peenetal-Loitz und des Amtes Jarmen-Tutow gegen Vergütung in Höhe von 129.600,00 € jährlich.
Sachdarstellung
Das Innenministerium genehmigte den Vertrag aufgrund der Beschlussfassung nicht, da es rechtliche Bedenken anzeigte. Diese gründeten sich darauf, dass die Rechtsaufsichtsbehörde keinen hinreichenden Grund für eine nichöffentliche Beschlussfassung sah, weswegen der Beschluss in öffentlicher Behandlung nachzuholen ist. Sodann steht einer Genehmigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages nichts mehr entgegen.
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Der Landkreis Vorpommern-Greifswald kündigte den bestehenden Verwaltungsvertrag zum 31.12.2020. Inhalt dieser Tätigkeitsübertragung war die Prüfung der Anspruchsberechtigungen und Elternermäßigungen gegen Vergütung. Zwischenzeitlich konnte ein neuer Vertrag ausgehandelt werden. Dieser wird eine deutlich geringere Vergütung vorsehen bei gleichzeitiger Ausweitung der örtlichen Zuständigkeiten. Hinzu kommen die Ämter Lubmin, Peenetal-Loitz und Jarmen-Tutow. Aufgrund der generellen Bearbeitungserleichterung durch die KiföG-Novelle wird diese Anpassung als vertretbar angesehen.
Kalkulationsgrundlage ist eine Anzahl von 550 Verwaltungsvorgängen je Vollbeschäftigteneinheit. Im Jahre 2021 werden ca. 1000 Prüffälle für die vorerst kalkulierten 2,0 Vollbeschäftigungseinheiten erwartet, so dass die Vereinbarung auskömmlich sein sollte.
Der Betriebsausschuss genehmigte den Vertrag bereits auf der Sitzung am 23.11.2020, jedoch ist die endgültige Genehmigung gem. § 6 Abs. 2 S. 1 EigVO M-V i.V.m. § 22 Abs. 3 Nr. 13 KV M-V der Gemeindevertretung vorbehalten.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
2021 |
Finanzhaushalt |
Nein |
2021 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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201,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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67,5 kB
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