Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0180

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt, Entscheidungen in Angelegenheiten, die ihr durch Gesetz und Ortsrecht vorbehalten sind, dem Hauptausschuss erneut – befristet auf höchstens drei Monate - zu übertragen.

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Sachdarstellung

Das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28. Januar 2021 (GVOBl. M-V S. 66) trat mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

Zuvor hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern von der in § 4 des Gesetzes geregelten Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht.

Die Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie im Jahr 2022 (GVOBl. M-V S. 1807) trat am 24. Dezember 2021 in Kraft.

Damit gelten u. a. die Regelungen des § 2 des Gesetzes im Jahr 2022 fort. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Bürgerschaft ausschließlich ihr durch Gesetz und Ortsrecht vorbehaltene Entscheidungen auf den Hauptausschuss zu übertragen. Die Übertragung ist zeitlich befristet auf höchstens drei Monate. Erforderlich ist ein positives Votum von zwei Dritteln aller Mitglieder der Bürgerschaft. Eine darüber hinausgehende Kompetenzübertragung erfordert eine erneute Beschlussfassung der Bürgerschaft.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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20.01.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen