Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0177-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag
Wahlwerbung limitieren
Antrag zur Vorlage BV-P-ö/07/0177
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Robert Gabel, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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19.01.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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31.01.2022
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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21.02.2022
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderungen:
Punkt 1 wird ersetzt durch:
"Die Anzahl der Doppelplakate, die eine Wahlvorschlagsträgerin im Stadtgebiet an Lichtmasten befestigen darf, beträgt maximal:
a) zur Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kreistagswahl, Bürgerschaftswahl: 90, je Liste
b) zur Kreistagswahl, Bürgerschaftswahl: 3 zusätzliche pro besetztem Listenplatz
c) zur Bundestagswahl, Landtagswahl, Kreistagswahl, Bürgerschaftswahl: 60 (zusätzlich) pro Direktkandidatur und Einzelbewerbung
d) zur Wahl Oberbürgermeister*in, Wahl Landrat*rätin: 240
e) zu Volksinitiativen, Begehren, Entscheiden und Referenden: 240, je Partei, Wählergemeinschaft oder Initiative
Die Anzahlen gelten je stattfindende Wahl sowie kandidierende Listen und Personen in den Wahlbereichen/Wahlkreisen im Stadtgebiet. Tritt eine Wahlvorschlagsträgerin zu mehreren Wahlen im selben Zeitraum an, dritteln sich jedoch die angegebenen Anzahlen für jede zusätzliche Wahl unter a), b) und c)."
Punkt 2 wird ersetzt durch:
"Pro Lichtmast sollen maximal drei Doppelplakate erlaubt sein. Jede Wahlvorschlagsträgerin darf nur ein Doppelplakat pro Lichtmast anbringen."
Punkt 3 wird ersetzt durch:
"Eine Wahlvorschlagsträgerin darf nicht zwei aufeinanderfolgende Lichtmasten einer Straßenrichtung plakatieren."
Punkt 5 wird ersetzt durch:
"In der Nähe von Grünanlagen, Wald und Gewässern wird die Plakatierung untersagt. Die konkreten Flächen sind von der Verwaltung zu erarbeiten und zur Beschlusslage vorzulegen."
Punkt 8 wird hinzugefügt:
"Es sind kontingentierte und zuordenbare Aufkleber an die Wahlvorschlagsträgerinnen auszugeben, um die Einhaltung der Bestimmungen zu gewährleisten."
Sachdarstellung
Die Formulierung im Punkt 1 sollte der Kandidierendenanzahl je Wahlvorschlagsträgerin (Partei, Wählervereinigung, sonstige politische Vereinigung, Einzelbewerbung) angepasst werden, da die Wahlvorschlagsträgerinnen mit vielen Kandidierenden sonst nicht ausreichend Wahlwerbung vornehmen können. Die maximal zulässige Gesamtzahl der Plakate pro Wahlvorschlagsträgerin enthält keinerlei Vorgaben zu Zweck und Inhalt der Plakatwerbung.
Zudem sind in Punkt 1 Wahlvorschlagsträgerinnen für Direktwahlen (Oberbürgermeister:in, Landrat:rätin) sowie direktdemokratische Abstimmungen in die Regulierung mit aufzunehmen.
Punkt 2 ist eindeutiger zu formulieren, Punkt 3 ist praxisnäher zu formulieren. „Wahlvorschlagsträgerin“ ist gemäß der juristischen Verwendung anstelle von „Wahlbewerberin“ zu verwenden und statt Plakate ist zur Vermeidung von Missverständnissen „Doppelplakate“ zu verwenden.
Punkt 4 ist um eine generelle ökologische Regulierung zu erweitern, der auch den Bereich des Museumshafens umfasst. Die Punkte 4, 6 und 7 bleiben unverändert.
Der Umsetzungsvorschlag aus der Sachdarstellung ist aufgrund guter Praxiserfahrungen in anderen Städten (Boizenburg, Templin, Ribnitz-Damgarten etc.) in die Beschlussvorlage als neuer Punkt 8 mit aufzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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211,5 kB
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