Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0177-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderungen:

 

Punkt 1 wird ersetzt durch:

"Die Anzahl der Doppelplakate, die eine Wahlvorschlagsträgerin im Stadtgebiet an Lichtmasten befestigen darf, beträgt maximal:

a)     zur Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kreistagswahl, Bürgerschaftswahl: 90, je Liste

b)     zur Kreistagswahl, Bürgerschaftswahl: 3 zusätzliche pro besetztem Listenplatz

c)     zur Bundestagswahl, Landtagswahl, Kreistagswahl, Bürgerschaftswahl: 60 (zusätzlich) pro Direktkandidatur und Einzelbewerbung

d)     zur Wahl Oberbürgermeister*in, Wahl Landrat*rätin: 240

e)     zu Volksinitiativen, Begehren, Entscheiden und Referenden: 240, je Partei, Wählergemeinschaft oder Initiative

 

Die Anzahlen gelten je stattfindende Wahl sowie kandidierende Listen und Personen in den Wahlbereichen/Wahlkreisen im Stadtgebiet. Tritt eine Wahlvorschlagsträgerin zu mehreren Wahlen im selben Zeitraum an, dritteln sich jedoch die angegebenen Anzahlen für jede zusätzliche Wahl unter a), b) und c)."

 

Punkt 2 wird ersetzt durch:

"Pro Lichtmast sollen maximal drei Doppelplakate erlaubt sein. Jede Wahlvorschlagsträgerin darf nur ein Doppelplakat pro Lichtmast anbringen."

 

Punkt 3 wird ersetzt durch:

"Eine Wahlvorschlagsträgerin darf nicht zwei aufeinanderfolgende Lichtmasten einer Straßenrichtung plakatieren."

 

Punkt 5 wird ersetzt durch:

"In der Nähe von Grünanlagen, Wald und Gewässern wird die Plakatierung untersagt. Die konkreten Flächen sind von der Verwaltung zu erarbeiten und zur Beschlusslage vorzulegen."

 

Punkt 8 wird hinzugefügt:

"Es sind kontingentierte und zuordenbare Aufkleber an die Wahlvorschlagsträgerinnen auszugeben, um die Einhaltung der Bestimmungen zu gewährleisten."

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Sachdarstellung

Die Formulierung im Punkt 1 sollte der Kandidierendenanzahl je Wahlvorschlagsträgerin (Partei, Wählervereinigung, sonstige politische Vereinigung, Einzelbewerbung) angepasst werden, da die Wahlvorschlagsträgerinnen mit vielen Kandidierenden sonst nicht ausreichend Wahlwerbung vornehmen können. Die maximal zulässige Gesamtzahl der Plakate pro Wahlvorschlagsträgerin enthält keinerlei Vorgaben zu Zweck und Inhalt der Plakatwerbung.

Zudem sind in Punkt 1 Wahlvorschlagsträgerinnen für Direktwahlen (Oberbürgermeister:in, Landrat:rätin) sowie direktdemokratische Abstimmungen in die Regulierung mit aufzunehmen.

Punkt 2 ist eindeutiger zu formulieren, Punkt 3 ist praxisnäher zu formulieren. „Wahlvorschlagsträgerin“ ist gemäß der juristischen Verwendung anstelle von „Wahlbewerberin“ zu verwenden und statt Plakate ist zur Vermeidung von Missverständnissen „Doppelplakate“ zu verwenden.

Punkt 4 ist um eine generelle ökologische Regulierung zu erweitern, der auch den Bereich des Museumshafens umfasst. Die Punkte 4, 6 und 7 bleiben unverändert.

Der Umsetzungsvorschlag aus der Sachdarstellung ist aufgrund guter Praxiserfahrungen in anderen Städten (Boizenburg, Templin, Ribnitz-Damgarten etc.) in die Beschlussvorlage als neuer Punkt 8 mit aufzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

 Nein

 

Finanzhaushalt

 Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

  X

 

 

 

Begründung:

Eine Reduzierung der Wahlplakate spart Ressourcen, mithin CO2-Ausstoß, und schont die Umwelt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.01.2022 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - nicht abgestimmt

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31.01.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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21.02.2022 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen