Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0525
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung und Aufbau Sirenen im Stadtgebiet Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 32.4 Amt für Bürgerservice und Brandschutz/Abteilung Brandschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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31.01.2022
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Sachdarstellung
Die Ausgabe ist eine freiwillige Leistung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Aufgabe der Warnung der Bevölkerung ist gemäß § 15 Abs. 4 Landeskatastrophenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern den unteren Katastrophenschutzbehörden, hier somit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald, zugeordnet.
Rahmenbedingungen
Zur Durchführung der zeitgerechten Warnung der Bevölkerung vor Gefahren und über Gefahrensituationen sowie die Information über mögliche Schutzmaßnahmen stellen Sirenen aufgrund des Alleinstellungsmerkmals Weckeffekt die wichtige Ergänzung des städtischen und katastrophenschutz-seitigen Warnsystems dar. Mit den Mitteln der sozialen Netzwerke (Internet-Präsenz der UHGW, Facebook, Twitter und Instagram) wurden bereits schnell aktivierbare und breit wirksame Informationswege etabliert. Dieser bedürfen jedoch der aktiven Inanspruchnahme durch den jeweiligen Nutzer. Mit den Sirenen wird die Lücke der flächendeckenden Warnung ohne eigeninitiatives Tätigwerden der Bevölkerung geschlossen.
Die Warnmöglichkeit ist insbesondere bei folgenden Schadensszenarien notwendig:
- plötzlich auftretende Unwetter-Ereignisse (schwere Sturmereignisse, heftige Gewitter, Schneechaos, Starkregen)
- Notrufausfall
- kerntechnischer Unfall
- langfristiger Stromausfall
Ziel ist es, die Bevölkerung nicht nur zu warnen, sondern ergänzend über die Sprachausgabe der Lautsprecher Informationen zum Verhalten in dem jeweiligen Gefahrenfall weiterzugeben, bzw. auf ergänzende Informationsquellen hinzuweisen.
Der rechtlichen Zuweisung der Aufgabe nach Landeskatastrophenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern folgend wurden seitens der Universitäts- und Hansestadt bisher lediglich unterstützende Planungsleistungen durch das Amt für Bürgerservice und Brandschutz erbracht. Gespräche mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald auf Arbeitsebene sind seit September 2019 dokumentiert und verliefen ohne Umsetzung des Aufbaus von Sirenen.
Mit dem Sirenenförderprogramm des Bundes besteht nun die Möglichkeit zur Errichtung von Sirenen mit einem geschätzten Förderanteil von ca. 40%. Seitens des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurde festgelegt, dass eine Beteiligung zum jetzigen Zeitpunkt an der Maßnahmen „Beschaffung und Aufbau Sirenen im Stadtgebiet Greifswald“ nicht möglich ist. Eine Zuständigkeit nach Landeskatastrophenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern wird seitens der unteren Katastrophenschutzbehörde aktuell nicht gesehen.
Technische Umsetzung
Seitens des Bundes werden Sirenen in der Ausführung als Dachaufbau oder als Mastanlage gefördert. Aufgrund der notwendigen Ansteuerungstechnik (Analog- und Digitalfunk, GSM-Modul zur Sprachweitergabe), der statischen Planungen und der technischen Begleitausstattung (Blitzschutz, Stromversorgung, etc.) erfolgte die Standortplanung mit einer möglichst geringen Anzahl an Sirenen, die an/auf bestehenden Gebäuden oder Masten installiert werden.
Für die Ausstattung mit dem für die Förderfähigkeit unabdingbaren Anschluss an den Digitalfunk sowie die Alarmierbarkeit durch die untere Katastrophenschutzbehörde notwendige analoge Funkansteuerung sind je Sirene technische Unterstützungsanlagen erforderlich (ortsfeste Digitalfunkgeräte sowie analoge Funkanlage). Für die Weitergabe von Sprachinformationen sind Datenmodule, bautechnisch vergleichbar mit Mobiltelefonen, erforderlich.
Gemäß der Abschätzung der Erreichbarkeit aufgrund der Herstellerangaben werden 11 Sirenen erforderlich.
Zeitliche Planung
Gemäß Sirenenförderprogramm darf die Maßnahme noch nicht begonnen sein. Die Umsetzung ist bis Ende 2022 anzustreben.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2022 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2022 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
7 |
12601.07200000 |
Maschinen und technische Anlagen |
285.000,- |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2022 |
0,- |
0,- |
- 285.000,- |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2022 |
61100.20130000 USK 20130.00000 |
285.000,- |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2023 ff. |
div. |
0,- |
Mobilfunk |
1.100,- 2.400,- 4.400,- 28.500,- |