Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0525

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Außerplanmäßige Ausgabe zur „Beschaffung und Aufbau Sirenen im Stadtgebiet Greifswald“ mit einem Planansatz von 285.000 EUR für die Gesamtmaßnahme.

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Sachdarstellung

Die Ausgabe ist eine freiwillige Leistung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Aufgabe der Warnung der Bevölkerung ist gemäß § 15 Abs. 4 Landeskatastrophenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern den unteren Katastrophenschutzbehörden, hier somit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald, zugeordnet.

 

Rahmenbedingungen

Zur Durchführung der zeitgerechten Warnung der Bevölkerung vor Gefahren und über Gefahrensituationen sowie die Information über mögliche Schutzmaßnahmen stellen Sirenen aufgrund des Alleinstellungsmerkmals Weckeffekt die wichtige Ergänzung des städtischen und katastrophenschutz-seitigen Warnsystems dar. Mit den Mitteln der sozialen Netzwerke (Internet-Präsenz der UHGW, Facebook, Twitter und Instagram) wurden bereits schnell aktivierbare und breit wirksame Informationswege etabliert. Dieser bedürfen jedoch der aktiven Inanspruchnahme durch den jeweiligen Nutzer. Mit den Sirenen wird die Lücke der flächendeckenden Warnung ohne eigeninitiatives Tätigwerden der Bevölkerung geschlossen.

 

Die Warnmöglichkeit ist insbesondere bei folgenden Schadensszenarien notwendig:

  • plötzlich auftretende Unwetter-Ereignisse (schwere Sturmereignisse, heftige Gewitter, Schneechaos, Starkregen)
  • Notrufausfall
  • kerntechnischer Unfall
  • langfristiger Stromausfall

 

Ziel ist es, die Bevölkerung nicht nur zu warnen, sondern ergänzend über die Sprachausgabe der Lautsprecher Informationen zum Verhalten in dem jeweiligen Gefahrenfall weiterzugeben, bzw. auf ergänzende Informationsquellen hinzuweisen.

 

Der rechtlichen Zuweisung der Aufgabe nach Landeskatastrophenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern folgend wurden seitens der Universitäts- und Hansestadt bisher lediglich unterstützende Planungsleistungen durch das Amt für Bürgerservice und Brandschutz erbracht. Gespräche mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald auf Arbeitsebene sind seit September 2019 dokumentiert und verliefen ohne Umsetzung des Aufbaus von Sirenen.

 

Mit dem Sirenenförderprogramm des Bundes besteht nun die Möglichkeit zur Errichtung von Sirenen mit einem geschätzten Förderanteil von ca. 40%. Seitens des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurde festgelegt, dass eine Beteiligung zum jetzigen Zeitpunkt an der Maßnahmen „Beschaffung und Aufbau Sirenen im Stadtgebiet Greifswald“ nicht möglich ist. Eine Zuständigkeit nach Landeskatastrophenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern wird seitens der unteren Katastrophenschutzbehörde aktuell nicht gesehen.

 

Technische Umsetzung

Seitens des Bundes werden Sirenen in der Ausführung als Dachaufbau oder als Mastanlage gefördert. Aufgrund der notwendigen Ansteuerungstechnik (Analog- und Digitalfunk, GSM-Modul zur Sprachweitergabe), der statischen Planungen und der technischen Begleitausstattung (Blitzschutz, Stromversorgung, etc.) erfolgte die Standortplanung mit einer möglichst geringen Anzahl an Sirenen, die an/auf bestehenden Gebäuden oder Masten installiert werden.

 

Für die Ausstattung mit dem für die Förderfähigkeit unabdingbaren Anschluss an den Digitalfunk sowie die Alarmierbarkeit durch die untere Katastrophenschutzbehörde notwendige analoge Funkansteuerung sind je Sirene technische Unterstützungsanlagen erforderlich (ortsfeste Digitalfunkgeräte sowie analoge Funkanlage). Für die Weitergabe von Sprachinformationen sind Datenmodule, bautechnisch vergleichbar mit Mobiltelefonen, erforderlich.

 

Gemäß der Abschätzung der Erreichbarkeit aufgrund der Herstellerangaben werden 11 Sirenen erforderlich.

 

Zeitliche Planung

Gemäß Sirenenförderprogramm darf die Maßnahme noch nicht begonnen sein. Die Umsetzung ist bis Ende 2022 anzustreben.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2022 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2022

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

7

12601.07200000
(neu anzulegen)

Maschinen und technische Anlagen

285.000,-

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2022

0,-

0,-

- 285.000,-

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2022

61100.20130000 USK 20130.00000
Zuweisung Infrastrukturpauschale nach § 23 FAG M-V

285.000,- 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2023 ff.

div.

0,-

Mobilfunk
Mieten Standorte
Wartung
Abschreibung

  1.100,-

  2.400,-

  4.400,-

28.500,-

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

31.01.2022 - Hauptausschuss (HA) - geändert beschlossen