Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0186-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportvereine bei Auswirkungen der Hallenabrisse unterstützen
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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21.02.2022
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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07.03.2022
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
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Beratung
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07.03.2022
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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21.03.2022
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●
Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.04.2022
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den vom Abriss der Sporthallen II und III betroffenen Sportvereinen für den Zeitraum bis zur Fertigstellung der Neubauten weiterhin eine Ausübung ihrer Vereinstätigkeit zu ermöglichen. Bei der Nutzung von Ausweichstandorten anfallende zusätzliche Kosten sind den entsprechenden Vereinen zu erstatten.
Sachdarstellung
Ab dem Frühjahr 2022 sollen die Sporthallen II und III gleichzeitig abgerissen und neugebaut werden. Für den Bauzeitraum bis 2023/24 müssen sowohl der Schul- wie Vereinssport in Greifswald mit fehlenden Hallenkapazitäten umgehen. Aufgrund des Vorrangs für den Schulsport wird sicherlich in diesem Zeitraum nicht jede Trainingsstunde der Sportvereine stattfinden können, jedoch muss gewährleistet werden, dass jeder Sportverein seine Vereinstätigkeit grundsätzlich weiterhin ausüben kann. Gerade für die vom Abriss der Sporthalle III betroffenen Vereine gibt es gegenwärtig (Sachstand 31.01.2022) keine ausreichende Lösung. Dies wird als erstes die in der Sporthalle III bisher trainierenden Badmintonvereine betreffen; diese benötigen auch spezifische Bedingungen (Deckenhöhe, Bodenmarkierungen), um ihren Sport ausüben zu können und der Sportbetrieb kann auch nicht ins Freie verlegt werden. Hier muss idealerweise bis zum Beginn der Sommerbelegung der Sporthallen am 19.03.2022 eine Lösung gefunden sein. Zu berücksichtigen ist auch, dass jeder Verein eine gewisse Vorlaufzeit benötigt, um den notwendigen Umzug zu organisieren. Im Verlauf des Jahres werden weitere Sportarten (Rudern, Rollsport, Fußball, Volleyball) betroffen sein, so dass eine generelle Regelung gefunden werden muss. Allgemein werden alle von den Abrissen betroffenen Vereine finanzielle Unterstützung bei der Anmietung von Ausweichstandorten benötigen, da diese im Regelfall teurer sein werden als die städtischen Sporthallen. Diese Mehrbelastung wird für die Sportvereine finanziell nicht alleine tragbar sein, so dass auch hierbei die Stadt unterstützen muss.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2022 - 2024 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2022 - 2024 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
09 |
421-5419-55000.71701 |
allgemeine Zuschüsse |
2022: 11.000,00 2023/2024: 15.000,00 |
|
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2022 |
39.000,00 |
39.000,00 |
-11.000,00 |
|
2 |
2023 |
32.000,00 |
32.000,00 |
-15.000,00 |
|
3 |
2024 |
32.000,00 |
32.000,00 |
-15.000,00 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2022 |
24300-5259-20000.67720 Schullastenausgleich an Ersatzschulen |
11.000,00 |
2 |
2023 |
421-5419-55000.71701 allgemeine Zuschüsse |
15.000,00 – wird in die HH-Planung aufgenommen |
3 |
2024 |
421-5419-55000.71701 allgemeine Zuschüsse |
15.000,00 – wird in die HH-Planung aufgenommen |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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