Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0193-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einmalige Ausgleichszahlung für städtische Reinigungskräfte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Dr. Mignon Schwenke, Antragsberechtigt für den Fachausschuss, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
|
Beratung
|
|
|
07.03.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
|
Beratung
|
|
|
07.03.2022
| |||
●
Gestoppt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
|
Beratung
|
|
●
Gestoppt
|
|
Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
|
Beratung
|
|
●
Gestoppt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
●
Gestoppt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
Sachdarstellung
Die Stadt hat 60 Reinigungskräfte, die alle nur Teilzeit arbeiten. Das bedeutet, dass Löhne um 1.500 € brutto die Regel sind.
Die Situation ist für diese Beschäftigten, die ja auch Angestellte der Kommune sind, zumeist prekär. In Coronazeiten ist auch der Arbeitsaufwand deutlich gewachsen.
Seit 14 Jahren waren diese Reinigungskräfte von jeglichem Aufstieg in den Erfahrungsstufen ausgeschlossen. Sonst erfolgt dieser Aufstieg aller 4 Arbeitsjahre automatisch. Diese Situation geht auf einen Beschluss der Bürgerschaft zur Haushaltskonsolidierung (2003) zurück. Mit diesem Entzug der Steigerungsstufen haben die Reinigungskräfte in dieser Form als einzige Beschäftigtengruppe in der Verwaltung einen substanziellen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung getragen.
Diese Umstände - die erwähnte prekäre Situation, das erhöhte Arbeitspensum während der Pandemiezeiten und die seit 14 Jahren fehlenden Steigerungsstufen - sind einzigartig für diese Beschäftigtengruppe im Vergleich zu anderen Gruppen in der Verwaltung.
Das Prinzip der Gleichbehandlung ist hierbei nicht verletzt, wenn man bedenkt, von welchem Lohnniveau bei den anderen Beschäftigten auszugehen ist. Es ist nicht ungewöhnlich, die niedrigsten Lohngruppen bevorzugt zu behandeln. Somit soll mit dieser einmaligen Ausgleichszahlung der besondere Einsatz und Rahmen der Reinigungskräfte anerkannt und gewürdigt werden.
Der Personalrat unterstützt vollständig diese Form der Wertschätzung und empfiehlt dies ausschließlich für die Reinigungskräfte (Beschluss vom 22.12.21).
Die Vorlage erfolgt jetzt, da eine Übernahme einer solchen einmaligen Zulage (als Corona-Zuschlag) im neuen Tarifvertrag an den Tarifpartnern KAV und VERDI scheiterte.
Um die eingetretene Einkommensschere dauerhaft zu schließen, wird der Oberbürgermeister gebeten, in Abstimmung mit dem Personalrat, perspektivisch die Beendigung des Haustarifvertrages herbeizuführen und die Reinigungskräfte in den regelmäßigen Tarifvertrag für die städtischen Angestellten zu übernehmen.
Als Kosten für diese hier beantragte einmalige Zulage werden erwartet: Bei 250 € netto ist ein Arbeitgeberbrutto von 350 € anzusetzen: 350 € *60 = 21.000 €.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2022 |
Finanzhaushalt |
ja |
2022 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
02 |
11401/50221000 |
Erstattung Dienstbezüge |
21.000,00 |
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2022 |
2.727.200,00 |
2.727.200,00 |
-21.000,00 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2022 |
Deckungsring Lohn - 50221000 |
21.000,00 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|