Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0169-0-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachrüstung ausgewählter Greifswalder Schulen oder Kindertagesstätten mit raumlufttechnischen Anlagen (Umsetzung des Prüfauftrages BV-P-ö/07/0114 / IV/07/0052)
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.12.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlusskontrolle
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04.04.2022
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Beschlussvorschlag
Die Greifswalder Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit der Nachrüstung von ausgewählten Schulen mit festinstallierten raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen). Dabei sollten Räume für den Unterricht von Kindern bis 12 Jahre bevorzugt werden. Es sind Anlagen auszuwählen, die eine mögliche Virenlast nachweislich zu mehr als 99,95 % reduzieren können. Diese Anlagen sollten spätestens zum Herbst 2022 einsatzfähig sein.
Die Verwaltung wählt auf Grundlage ihrer Informationsvorlage IV/07/0052 in geeigneter Abstimmungsform mit den Schulen selbst die betreffende/n Einrichtung/en aus. Die Umsetzung soll aber nur erfolgen, wenn dabei die bereits angekündigten Fördermittel des Bundes genutzt werden können.
Die Gesamt-Investitionshöhe für diesen Beschluss für 2022 ist auf 500.000 € beschränkt.
Beschlusskontrolle: Bürgerschaft März 2022
Sachdarstellung
Einerseits zeigen die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie, wie stark gerade die Altersgruppe unter 14 Jahre betroffen ist und wie sehr die Corona-Pandemie die Abläufe an den Schulen behindert. Andererseits sind mobile Luftreiniger nur eine Übergangslösung. Sie filtern zwar zuverlässig, aber verbessern nicht die Luft (z.B. CO2-Kontrolle durch Luftaustausch).
Der Bund hat zur Einführung fester RLT-Anlagen Förderprogramme mit zu 80%- Förderung aufgelegt. Damit wäre ein erster Schritt möglich, auch die älteren Schulen in Greifswald Zug um Zug nachzurüsten. Derartige Anlagen sind für Neubauten und Sanierungen bereits Standard.
Die aktuell bekannten Bundes-Förderprogramme sind auf 500.000 € je Objekt limitiert. Auch die Finanzierungs-/Investitionshöhe für diesen Beschluss ist zunächst auf diese Höhe begrenzt. Das konkrete Objekt oder die konkreten Objekte sollte die Verwaltung entsprechend ihrer Informationsvorlage IV/07/0052 auswählen. Die Informationsvorlage IV/07/0052 zeigt für Greifswald Anforderungen bis zu 3 Mio. € auf.
Nach aktueller Darstellung läuft die Antragsfrist am 31.12.21 aus (https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMW i/corona-um-aufruestung-raumlufttechnische-anlagen.html). Es sollte angestrebt werden, möglichst 0.5 Mio. € als Gesamtinvestition ermöglicht zu bekommen. Mehr ist vermutlich auch arbeitsmäßig nicht zu realisieren in dieser kurzen Frist.
Der vierteljährliche Bericht zum Stand der Finanzen, hier zum Stichtag 30.9.2021, stellt für 2022 eine höhere Gewerbesteuereinnahme aus 2019 in Höhe von bis zu 2.6 Mio. € in Aussicht. Daher werden die Gewerbesteuereinnahmen 2022 als Finanzierungsquelle vorgeschlagen. Da die Umsetzung des Vorhabens an die Einwerbung von Fördermittel gebunden ist, sollten dann 2023 80% dieser Summe an den Haushalt der Stadt wieder zurückfließen.
Die anfallenden Verbrauchskosten für die dann installierten Geräte sind dann bei den nächsten Haushalten ab 2023 zu berücksichtigen.
Die Beantragung der Mittel, der Planungsbedarf, mögliche Beschaffungsengpässe etc. lassen eine Wirksamkeit zur Bekämpfung der aktuellen 4. Welle wohl kaum zu. Die Ausrüstung von Schulen bei Neubau bzw. Sanierung ist inzwischen Standard, der Luftaustausch ist auch bei späteren Viren- und Bakterienlasten hochwirksam. Somit sollten auch bestehende Einrichtungen mit der Altersgruppe < 12 Jahren, soweit wie möglich schon vorausschauend geschützt werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2022 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2022, 2023 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1
2 |
9
9 |
07300000
23141000 |
Betriebsvorrichtungen in ausgewählten Schulen Fördermittel vom Bund |
500.000
400.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 2 |
2022 2023 |
0 0 |
0 0 |
-500.000 +400.000 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2022 |
57100.09610000 (USK 09610.40038) (Hochbaumaßnahme Digitales Innovationszentrum "Alte Mensa") |
500.000 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
ja |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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