Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0186-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den vom Abriss der Sporthallen II und III betroffenen Sportvereinen für den Zeitraum bis zur Fertigstellung der Neubauten weiterhin eine Ausübung ihrer Vereinstätigkeit zu ermöglichen. Bei der Nutzung von Ausweichstandorten anfallende zusätzliche Kosten sind den entsprechenden Vereinen zu erstatten.

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Sachdarstellung

Ab dem Frühjahr 2022 sollen die Sporthallen II und III gleichzeitig abgerissen und neugebaut werden. Für den Bauzeitraum bis 2023/24 müssen sowohl der Schul- wie Vereinssport in Greifswald mit fehlenden Hallenkapazitäten umgehen. Aufgrund des Vorrangs für den Schulsport wird sicherlich in diesem Zeitraum nicht jede Trainingsstunde der Sportvereine stattfinden können, jedoch muss gewährleistet werden, dass jeder Sportverein seine Vereinstätigkeit grundsätzlich weiterhin ausüben kann. Gerade für die vom Abriss der Sporthalle III betroffenen Vereine gibt es gegenwärtig (Sachstand 31.01.2022) keine ausreichende Lösung. Dies wird als erstes die in der Sporthalle III bisher trainierenden Badmintonvereine betreffen; diese benötigen auch spezifische Bedingungen (Deckenhöhe, Bodenmarkierungen), um ihren Sport ausüben zu können und der Sportbetrieb kann auch nicht ins Freie verlegt werden. Hier muss idealerweise bis zum Beginn der Sommerbelegung der Sporthallen am 19.03.2022 eine Lösung gefunden sein. Zu berücksichtigen ist auch, dass jeder Verein eine gewisse Vorlaufzeit benötigt, um den notwendigen Umzug zu organisieren. Im Verlauf des Jahres werden weitere Sportarten (Rudern, Rollsport, Fußball, Volleyball) betroffen sein, so dass eine generelle Regelung gefunden werden muss. Allgemein werden alle von den Abrissen betroffenen Vereine finanzielle Unterstützung bei der Anmietung von Ausweichstandorten benötigen, da diese im Regelfall teurer sein werden als die städtischen Sporthallen. Diese Mehrbelastung wird für die Sportvereine finanziell nicht alleine tragbar sein, so dass auch hierbei die Stadt unterstützen muss.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2022 - 2024

Finanzhaushalt

Ja

2022 - 2024

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

09

421-5419-55000.71701

allgemeine Zuschüsse

2022:

11.000,00

2023/2024:

15.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2022

39.000,00

39.000,00

-11.000,00

2

2023

32.000,00

32.000,00

-15.000,00

3

2024

32.000,00

32.000,00

-15.000,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2022

24300-5259-20000.67720

Schullastenausgleich an Ersatzschulen

11.000,00

2

2023

421-5419-55000.71701

allgemeine Zuschüsse

15.000,00 – wird in die HH-Planung aufgenommen

3

2024

421-5419-55000.71701

allgemeine Zuschüsse

15.000,00 – wird in die HH-Planung aufgenommen

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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21.02.2022 - Bürgerschaft (BS) - zurückverwiesen in die Fachausschüsse

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07.03.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - abgelehnt

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07.03.2022 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA) - ungeändert abgestimmt

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21.03.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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04.04.2022 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen