Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0205

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

Der Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder wird beauftragt sich beim Landrat Michael Sack dafür einzusetzen:

  1. das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie vom 10.12.2021, insbesondere § 20 a zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in dem ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Rahmen, soweit möglich, nicht umzusetzen.

 

  1. Kann eine solche Umsetzung nicht vermieden werden, wird der Landrat beauftragt dafür zu sorgen, dass ihm in dem Rahmen zur Verfügung stehende und auszuübende Ermessen der Versorgungssicherheit der betroffenen Einrichtungen überwiegendes Gewicht zukommen zu lassen.
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Sachdarstellung

Seit nunmehr 2 Jahren haben alle Bürger und Bürgerinnen sowie alle Kräfte des Gesundheitswesens unserer Stadt und des Landkreises VG die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung mitgetragen. Somit konnte das Gesundheitssystem sowie die Versorgung aller Einwohner fortlaufend sichergestellt werden. Statt einem nur „Danke“ ist es unsere Pflicht nunmehr all unsere regionalen politischen Möglichkeiten zu nutzen, um allen Mitarbeitern der Gesundheitsbranche sowie unseren Einwohnern unsere politische Unterstützung zukommen zu lassen und vor allem JEDE Gefährdung unserer medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Versorgung aller Einwohner und Urlauber unserer Region auszuschließen.

Eine solche droht unweigerlich ab dem 16.03.2022, durch den einerseits bereits seit Jahren bestehenden massiven Personalmangel in diesem Bereich und nunmehr durch das ab dem 15.03.2022 geltende Gesetz, woraus sich ein Betretungsverbot ungeimpfter und nichtgenesener Arbeitskräfte dieser Branche nach dem 15.03.2022 ergeben kann. Um dem entgegenzuwirken und die pflegerische, medizinische und therapeutische Versorgung weiterhin sicherzustellen, ist es zwingend notwendig das Gesetz sofern rechtlich möglich nicht umzusetzen, AUF JEDEN FALL ABER SICHERZUSTELLEN, dass der Ermessensspielraum zugunsten der Versorgungssicherstellung voll umfänglich genutzt wird. Die Wartezeiten auf Heimplätze, planbare Operationen, Arzt- oder Therapeutentermine sind bereits jetzt teilweise so lang, dass sich niemand in unserer Region nur ansatzweise erlauben kann, weiteres Personal aus dieser Branche freizustellen oder gar vollständig zu verlieren. Insoweit ist dringender Handlungsbedarf unverzichtbar und geboten. Mithin beginnt mit Ostern auch die Urlaubssaison, was den medizinischen Behandlungsbedarf in unserem Bundesland regelmäßig potenziert.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

04.04.2022 - Bürgerschaft (BS) - abgelehnt