Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0555
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung des Fischerfestes Gaffelrigg 2022
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 32.5 Amt für Bürgerservice und Brandschutz/Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben/Märkte/Veranstaltungen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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21.03.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.04.2022
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt
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die Durchführung des Fischerfest Gaffelrigg 2022, sollte bis zum
- 31.05.2022 die Durchführbarkeit ohne „G-Regelungen“ laut Corona-LVO M-V gesichert bzw. vorauszusehen sein,
- 14.06.2022 die Durchführbarkeit ohne „G-Regelungen“ laut Corona-LVO M-V gesichert bzw. vorauszusehen sein.
Sollte dies nicht gesichert sein, wird das Fischerfest Gaffelrigg 2022 im Hinblick auf die Planungssicherheit für Händler*innen, Schausteller*innen und Kulturschaffende sowie der finanziellen Auswirkungen durch entstehende Stornierungsgebühren durch den Oberbürgermeister abgesagt.
-
die Festsetzung des Kulturbeitrages auf
- 4,00 Euro,
- 4,50 Euro,
- 5,00 Euro,
zur Absicherung der Finanzierung, um die Veranstaltung so kostenneutral, wie möglich, durchführen zu können.
Sachdarstellung
Das Fischerfest Gaffelrigg konnte in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den daraus resultierenden Regelungen, die von der Bundes- und Landesregierung erlassen wurden, nicht stattfinden.
Im Jahr 2020 gab es eine digitale Variante als alternatives Angebot. Es wurden verschiedene Videos online eingestellt, um das beliebte Volksfest präsent im Bewusstsein der Bürger und Gäste zu erhalten und ein kulturelles Angebot - trotz Pandemie - für die Bürger*innen zu schaffen.
Im Jahr 2021 wurde das Fischerfest Gaffelrigg aufgrund von Planungsunsicherheiten infolge der langfristig angelegten Corona-LVO M-V, die eine Organisation des FiGa unmöglich machten, frühzeitig abgesagt.
Als Ersatzaktion wurde ein Wagen mit einer unbekannten Anzahl an Wasserbällen auf dem Marktplatz aufgestellt. Im Rahmen eines Gewinnspiels erhielten alle Teilnehmenden die Möglichkeit, die Anzahl der Wasserbälle zu erraten und verschiedene Preise zu gewinnen. Als Gewinne gab es eine Ausfahrt mit einem Traditionssegler, ein Erlebnispaket und eine Freikarte, die im Rahmen des Fischerfestes Gaffelrigg 2022 eingelöst werden können. Das Interesse und die Anzahl der am Gewinnspiel Teilnehmenden waren groß, was den Stellenwert des Fischerfestes Gaffelrigg widerspiegelt und deutlich macht.
Mit der Zehnten Änderung der Corona-LVO M-V vom 24.06.2021 wurde die Durchführung von Veranstaltungen im Außenbereich mit mehr als 2.500 Personen möglich gemacht, ohne dass die Besucher*innen sich vorher anmelden mussten. Da die rechtliche Möglichkeit zur Durchführung des FiGa ab diesem Datum bestand, wurde die Entscheidung der Absage des Fischerfestes Gaffelrigg teilweise im Nachhinein kritisiert, spätestens als die Hanse Sail in Rostock stattfand.
Zum Zeitpunkt der Vertragsschließungen für das FiGa war dies nicht abzusehen und es wurde entschieden das FiGa 2021 abzusagen. Die finanziellen Unsicherheiten für Händler*innen, Schausteller*innen und Kulturschaffende, die gesundheitsbedenklichen Aspekte und die örtlichen Gegebenheiten in den Ortsteilen Wieck und Eldena, die eine solche Eingrenzung nicht zuließen, standen hier im Vordergrund.
Aktuell werden die höchsten Infektionszahlen seit Beginn der Pandemie gemeldet. Die Gesellschaft und die Bundes- und Landespolitik hoffen trotzdem, dass schärfere Maßnahmen, als die vom Bund ab dem 20.03.2022 vorgegebenen (Maskenpflicht im ÖPNV, Testung in Schulen) nicht notwendig werden. Die „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ sollen somit entfallen. Die Länder erhalten die Möglichkeit mit der sogenannten Hot-Spot-Regelung für diese schärferen Maßnahmen zu beschließen. Die Ermittlung dieser Hot-Spots soll nach Aussagen des Bundes anhand der Lage der Gesundheitssystems und auftretenden Varianten des Corona-Virus geschehen. Die Position des Landes M-V und die konkreten Maßnahmen sind aktuell konkret nicht bekannt. Es steht zur Diskussion, dass strengere Regelungen, als die vom Bund vorgegebenen auch weiterhin gelten (aktuell bis 02.04.2022) sollen. Somit ist eine Prognose der geltenden Maßnahmen zu Zeitpunkt des FiGa 2022 aktuell nicht möglich.
Derzeit wird eine Durchführung des Fischerfestes Gaffelrigg 2022 durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald angestrebt und die Stadtverwaltung hat bereits mit den Planungen begonnen.
Aus den tatsächlichen Erfahrungen der letzten zwei Jahre hat sich die Saison für Schausteller*innen, Händler*innen und Kulturschaffende in die Sommermonate verlegt. Im restlichen Jahr kam es zu Ausfällen von Konzerten, Volksfesten und kulturellen Veranstaltungen. Die Situation dieser Berufsgruppen hat sich dadurch stark gewandelt und größtenteils verschlechtert. Durch diese Entwicklung ist die Anzahl von Veranstaltungsanfragen in dieser kurzen Periode besonders hoch. Die Veranstalter*innen komprimieren viele Veranstaltungen in einem kurzen Zeitraum, um möglichst viele durchführen zu können.
In diesem Jahr, wie in den vergangenen zwei Jahren, ist die Situation unsicher und es gibt durch fehlende langfristige Regelungen keine Planungssicherheit. Zudem besteht bei jedem derzeit geplanten Event immer die Gefahr, dass durch ggf. weitere notwendige Corona-Maßnahmen deutlich weniger Besucher*innen zugelassen werden können, als ursprünglich geplant und somit auch der Umsatz der Teilnehmenden stark von der Planung abweichen könnte. Die Veranstaltungsbranche versucht das bestmögliche Geschäft zu generieren und erwartet von Veranstalter*innen eine Zusage mit entsprechender Durchführung oder eine frühzeitige Absage.
Die Betroffenen haben aus der Kurzfristigkeit der Regelungen und der Kürze der Saison gelernt und erwarten von Veranstalter*innen die Durchführung der Veranstaltung bzw. versuchen sie auch bei einer Absage die bis dahin entstandenen Kosten ausgleichen zu können. Die Durchführenden wollen somit einem Totalausfall der Einnahmen entgehen.
Die daraus resultierenden Konsequenzen sind deutlich steigende Preise in der Kulturszene sowie das Einflechten von gestaffelten Stornierungsfristen und Stornierungsgebühren in die Verträge mit den Veranstaltern oder Produzenten.
Doch nicht nur die Kulturszene spürt die Folgen der Corona-Pandemie. Auch im Energiesektor sind die Preise in den letzten Monaten stark gestiegen. Diese Preissteigerung betrifft aktuell zu hohem Maße die privaten Haushalte. Firmen sind mittlerweile auch von diesen Preissteigerungen betroffen. Somit steigen auch die Durchführungskosten eines Volksfestes.
Durch die aktuelle Lage in der Welt steigen auch weitere Preise und die tatsächlich entstehenden Kosten sind aktuell nicht abschließend abzuschätzen.
Diese Umstände lassen erwarten, dass sich die Gesamtkosten für die Durchführung des FiGa 2022 erhöhen. Dies betrifft auch die Stornierungsgebühren, sollte eine Veranstaltung vorab abgesagt werden müssen.
Zur notwendigen Wahrung der Geschäftsgeheimnisse sind die Anlagen, auf die in dieser Sachdarstellung Bezug genommen wird, teilweise als nichtöffentlich angefügt.
- Stornierungsgebühren
In der Anlage 1 ist eine Auflistung der Stornierungsfristen für die externen Dienstleistungen. In dieser Auflistung findet sich auch die Höhe des zu leistenden Betrages, je nach Datum der ggf. zu entscheidenden Absage des FiGa 2022.
Hier ist erkennbar, dass die Fristen zeitlich nach vorne gezogen wurden und auch früher ein Teilbetrag, bzw. der volle Betrag, zu leisten ist, auch bei einer Absage. Ab dem 01.04.2022 entstehen bei Absage des FiGa bereits Kosten i. H. v. rund 5.100 Euro. Am 15.04.2022 betragen diese bereits rund 23.700 Euro. Bei einer kurzfristigen Absage (14.07.2022) betragen diese Kosten rund 261.800 Euro.
In der Anlage 1.1 (Diagramm mit Kostenpunkten, nichtöffentlich) bzw. 1.2 (Diagramm nur mit Kosten, öffentlich) ist dies nochmals grafisch dargestellt.
- Kosten
In der Anlage 2 ist die Kalkulation für das Fischerfest Gaffelrigg des Produzenten, der Großmarkt Rostock GmbH, zu finden. Als Vergleichswerte wurden der Planansatz und die Abrechnungssummen des FiGa 2019 neben dem Planansatz für das Jahr 2022 dargestellt. Die 2022 geplanten Kosten übersteigen die tatsächlichen Kosten von 2019 um rund 27.000 Euro. Die größten Posten der Kostensteigerung machen hier die Ausgaben für die Veranstaltung, die Bewachung, den Strom und auch die Kultur aus. Diese Preissteigerung resultiert aus den o. g. Gründen.
Alle Kostenschätzungen beziehen die aktuellen Kostensteigerungen in Folge der geopolitischen Situation und Inflation nicht mit ein!
Die Darstellung für 2022 beinhaltet unterschiedliche Angaben zur Höhe des Kulturbeitrages pro Person. Daraus ergeben sich unterschiedliche Beträge der Unterdeckung. Gerechnet wurde mit einem Kulturbeitrag von 4 Euro, 4,50 Euro und 5 Euro.
Sollte der Kulturbeitrag auf 4 Euro steigen, ergibt das eine Unterdeckung i. H. v. rund 38.700 Euro. Bei einer Anhebung auf 4,50 Euro bleibt eine Unterdeckung i. H. v. rund 22.500 Euro. Bei einer Erhöhung auf 5 Euro beträgt die geplante Unterdeckung nur noch rund 6.100 Euro.
Um die Durchführung des FiGa weiterhin wirtschaftlich zu halten, sollte der Kulturbeitrag erhöht werden. Entsprechend des derzeit bestehenden Vertragsverhältnisses mit der Großmarkt Rostock GmbH ist die Durchführung des FiGa möglichst Kostenneutral zu planen. Dieses Ziel kann mit einer Erhöhung des Kulturbeitrags erreicht werden oder mit einem städtischen Zuschuss, der diese Unterdeckung ausgleicht. Dieser Zuschuss muss mit einem entsprechenden Beschluss der Bürgerschaft festgelegt werden und bildet eine weitere Einnahme, die dann entsprechend in die Kalkulation aufgenommen wird. Dieser Zuschuss muss aufgrund der zu erwartenden Preissteigerungen ggf. jährlich angepasst werden.
Eine Erhöhung des Kulturbeitrags in einem geringeren Maße, erhöht die Unterdeckung, die durch die UHGW ausgeglichen werden muss. Im Hinblick auf die folgenden Fischerfeste ist dies dahingehend entscheidend, wie oft eine Erhöhung zumutbar ist (bei weiteren Preissteigerungen, muss ggf. 2023 eine Anpassung des Kulturbeitrages erfolgen) oder ob in diesem Jahr eine größere Beitragserhöhung erfolgt und dann für die nächsten Jahre mit diesem Preis gearbeitet werden kann.
- Entscheidungen
Einerseits muss entschieden werden, wie hoch der Kulturbeitrag in diesem Jahr sein soll, andererseits, wie lange das finanzielle Ausmaß bei einer Absage von der UHGW getragen wird.
Hierbei ist der finanzielle Aspekt einer der möglichen Ausstiegsgründe.
Ein weiterer Grund ist die aktuell nicht abzuschätzende Gewissheit der Durchführung des FiGa. Diese kann durch schärfere Corona-Maßnahmen ggf. nicht mehr gewährleistet werden. Die Durchführung unter 3G-, 2G- oder gar 2G+-Regelung ist nicht realisierbar. Die Bewohner*innen der OT Wieck und Eldena müssten die Nachweise erbringen, auch wenn sie nur auf dem Weg nach Hause sind und das Veranstaltungsgelände überqueren. Der Weihnachtsmarkt 2021 hat gezeigt, dass unter diesen Umständen Besucher*innen ausbleiben und die Einnahmen der Händler*innen und Schausteller*innen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Die verschärften Regelungen können ggf. erst vier Wochen vor dem FiGa bekannt sein, welches die Planung erschweren kann.
Die aktuelle Lage lässt vermuten, dass auch weiterhin Auflagen für die Durchführung von Großveranstaltungen gelten werden. Daher ist eine Entscheidung für oder gegen die Durchführung des FiGa unumgänglich, ebenso die Festlegung, bis zu welchem finanziellen Risiko an der Planung durch die Bürgerschaft der UHGW festgehalten wird.
Der aktuelle Haushaltsplanansatz sieht 50.000 Euro für das FiGa 2022 vor. Dieser Betrag wird am 15.05.2022 überschritten, sollte zu diesem Zeitpunkt eine Absage erfolgen. Daher ist zu entscheiden, bis zu welchem Betrag Mehrkosten durch die Bürgerschaft bei einer Absage durch den Oberbürgermeister getragen werden. Die Deckung der Kosten erfolgt in diesem Fall aus dem Deckungsring Teilhaushalt 7 oder im Rahmen einer dann zu beschließenden APL.
Der präferierte Vorschlag der Verwaltung ist eine Absage, bei Unklarheit über die zum Zeitpunkt des FiGa geltenden Regelungen, spätestens am 14.06.2022. Die zu tätigenden Ausgaben liegen hier bei ca. 88.000 Euro. Es wird aktuell aber davon ausgegangen, dass zu diesem Zeitpunkt entsprechende Regelungen bekannt sind oder eine Prognose möglich ist. Um ein verlässlicher Vertragspartner für die betroffenen Händler*innen, Schausteller*innen und Kulturschaffenden zu bleiben, sollte dies entsprechend kommuniziert werden und nicht näher an das Datum des FiGa gerückt werden, um ggf. die Teilnahme dieser Gruppen an anderen Veranstaltungen zu ermöglichen.
Der Kulturbeitrag muss durch die steigenden Kosten ebenfalls erhöht werden. Der Vorschlag der Verwaltung ist die Erhöhung auf 4,50 Euro. Die Belastung der Besucher*innen ist damit im Hinblick auf die Kostensteigerungen in vielen Bereichen nicht zu hoch und noch im Rahmen. Mit den geplanten Einnahmen und Ausgaben ergibt sich eine Unterdeckung von ca. 22.500 Euro, die durch die eingeplanten Haushaltsmittel gedeckt sind. In diesem Fall entfällt ein Zuschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2022 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2022 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
THH 7 |
57301000/56396000/56396.40000 |
Großveranstaltungen und Dommarkt, Sonstige Geschäftsaufwendungen Fischerfest, Verwaltungs- und Betriebsausgaben |
siehe Sachdarstellung |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2022 |
50.000 |
0 |
siehe Sachdarstellung |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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öffentlich
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418,2 kB
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