Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0513-01-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt,

 

auf Seite 55 der Nachhaltigkeitsstrategie (Seite 57 der PDF) den ersten Halbsatz des letzten Absatzes im Kapitel 4.5.1

 

"Zum einen geht es hier um ökologisch-ethische Geldanlagen (op. Ziel 3.3.1) der Kommune [...]"

 

zu ändern in

 

"Zum einen geht es hier im Rahmen von Divestmentkriterien um ökologisch-ethische Geldanlagen und Kreditaufnahmen (op. Ziel 3.3.1) der Kommune [...]".

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Sachdarstellung

Auch die Aufnahme von Krediten ist nach ökologisch-ethischen Kriterien vornehmbar. Hier stellt sich für die Nachhaltigkeitsstrategie Greifswalds in der umgesetzten Praxis sogar das größere Potenzial dar als bei den Geldanlagen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

  X

 

 

 

Begründung:

Ökologisch-ethische Kriterien im Finanzbereich haben zur Prämisse, sich positiv auf den Klimaschutz auszuwirken.

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Beschlüsse

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04.04.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert abgestimmt