Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0561
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenerstattung für Sportvereine bei Abriss der Sporthallen 2 und 3
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41.7 Amt für Bildung, Kultur und Sport/Schulverwaltung/Sportentwicklung/Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.04.2022
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst zur Unterstützung der vom Abriss der Sporthallen 2 und 3 betroffenen Sportvereine folgenden Beschluss:
- Bei der Nutzung der neuen Sporthalle des Landkreises in der Wielandstraße 16 und der Sporthallen des BerufsBildungsWerkes in der Warschauer Straße 10 können die entstehenden Mehrkosten, nach Vorlage des entsprechenden Gebührenbescheides, bei der Universitäts- und Hansestadt abgerechnet werden.
Die Nutzung weiterer alternativer Sportstätten (z.B. Sporthallen von Schulen in freier Trägerschaft o.ä.) ist auf Antrag im Einzelfall dann möglich, wenn diese aufgrund ersatzlos wegfallender Training- bzw. Wettkampfzeiten in den Hallen 2 bzw. 3 und der alten Sporthalle der beruflichen Schule oder mit dem Neubau der beiden Hallen verbundenen Abgabe von Hallenzeiten an durch den Neubau betroffene Vereine erfolgen soll, bis zu einer Höhe von 20 Euro pro Halle oder 10 Euro pro Hallendrittel bzw. –feld. Die Universitäts- und Hansestadt kann dann im Einzelfall die Mehrkosten im Vergleich zur Nutzung einer stadteigenen Sporthalle erstatten.
Dafür werden finanzielle Mittel in Höhe von 24.000,00€ zur Verfügung gestellt.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich Sportvereine und Sportgruppen, die entsprechend der Hallenbelegungspläne in der Sporthalle 2, Sporthalle 3 und/oder der alten Sporthalle der Beruflichen Schule in der Siemensallee angesiedelt waren und nun in andere Sporthallen ausweichen oder Sportvereine und Sportgruppen, die für diese Sportvereine und Sportgruppen ihre bestehenden Hallenzeiten zur Verfügung stellen und andere Sporthallen nutzen müssen, ab dem Zeitpunkt der Sperrung der Hallen 2 bzw. 3.
- Nicht abrechnungsfähig sind Nutzungsgebühren in anderen Sporthallen oder Sportstätten, außer denen unter Punkt 1 Genannten, und etwaige anfallende Fahrtkosten mit vereinseigenen Kfz, privaten Kfz oder öffentlichen Verkehrsmitteln.
Sachdarstellung
Der Abriss der Sporthalle 2 im September/Oktober und Sporthalle 3 im Mai/Juni, sowie der Wegfall der alten Landkreis-Sporthalle in der Siemensallee im August 2022 stellen die betroffenen Sportvereine und die Stadtverwaltung vor große Herausforderungen. Zu den direkt betroffenen Sportvereinen und Sportgruppen zählen:
- Rollsportclub Greifswald e.V.
- Greifswalder FC e.V.
- Greifswald Vorpommern Vandals e.V.
- HFC Greifswald 92 e.V.
- VC Greifswald e.V.
- FSV Blau-Weiß Greifswald e.V. Abt. Volleyball
- HSG Universität Greifswald e.V. AFS Volleyball
- HSG Universität Greifswald e.V. Abt. Frisbee
- HSG Universität Greifswald e.V. Abt. Kanu
- HSG Universität Greifswald e.V. Abt. Baseball
- HSG Universität Greifswald e.V. Abt. Jiu Jitsu
- Greifswalder Ruderclub „Hilda“ 1892 e.V.
- Greifswalder SV 98 e.V.
- BSV Einheit Greifswald e.V.
- Hochschulsport Badminton
- 1. FC Adler
- Greifenbund Bogensport e.V.
- Cheer Company Greifswald e.V.
- PSV Greifswald e.V. Judo & Karate
- 1990 Greif e.V.
Die Stadtverwaltung hat zu diesem Thema am 3. Februar eine große Beratungsrunde mit den Greifswalder Sportvereinen und dem Stadtsportbund im Bürgerschaftssaal durchgeführt. Bei dieser Beratung und auch im Anschluss haben die betroffenen Sportvereine ihre sportartspezifischen Bedarfe für den Trainings- und Wettkampfbetrieb mitgeteilt. Einzelne Vereine, wie der Greifswalder FC e.V., haben komplett auf eine Kompensation der Zeiten in den Sporthallen 2 und 3 verzichtet und damit große Solidarität gezeigt. Ohne diese Solidarität zwischen den Sportvereinen wäre eine einvernehmliche Lösung nicht möglich. Zu beachten ist, dass jede Sportart ihre eigenen Anforderungen an Fläche und Linierung einer Sporthalle hat. Deshalb kann nicht jede Sportart in jeder Sporthalle in Greifswald ausgeübt werden. Diese Besonderheiten sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Die zugearbeiteten Informationen der Sportvereine waren Anlass für eine weitere Beratung mit den Sportvereinen am 24. März im Bürgerschaftssaal. Hier wurde der Entwurf für einen alternativen Winter-Belegungsplan vorgestellt. Dazu gab es Rückfragen, Hinweise und neue Ideen. Dieses Feedback wird durch die Stadtverwaltung (Stand: 29. März) eingearbeitet.
Mit den anwesenden Sportvereinen wurde vereinbart, dass nach Klärung verschiedener Rückfragen der alternative Belegungsplan den Sportvereinen zur Verfügung gestellt wird. Mit einer Frist von zwei Wochen können dann Anmerkungen und Hinweise gemacht werden. Sollten in diesem Prozess keine erheblichen Probleme auftauchen, wird der Winter-Belegungsplan in einer dritten Besprechung mit den Vereinen abschließend beraten. Die bisherige Diskussion zwischen Stadtverwaltung und Sportvereinen war geprägt von Verständnis und Kompromissbereitschaft.
Seitens der Stadtverwaltung wird aktuell auch ein Sommer-Belegungsplan erarbeitet. Traditionell gehen viele Sportvereine im Sommer wieder nach draußen und nutzen die Sporthallen nicht oder nur sehr wenig. Dafür nutzen dann die klassischen Hallensportarten im Sommer mehr Hallenzeiten. Beim Abriss der Sporthalle 3 und Wegfall der alten Sporthalle der beruflichen Schule wird es, bei Nutzung der neuen 3-Feld-Sporthalle des Landkreises, kaum zu Kollisionen mit dem bestehenden Sommer-Belegungsplan kommen. Sobald jedoch die Sporthalle 2 abgerissen wird, wird es auch größere Verschiebungen im Sommer-Belegungsplan geben. Dieser Plan wird erarbeitet und voraussichtlich zum Sommer 2023 wirksam.
Die Stadtverwaltung und Sportvereine haben verschiedene Instrumente diskutiert, um zu eruieren, wie man den Wegfall der Sporthallen 2 und 3 und der alten Sporthalle der beruflichen Schule kompensieren kann. Dazu gehören:
- Die intensive Nutzung der neuen 3-Feld-Sporthalle des Landkreises. Seit dem 1. Januar 2022 verwaltet die Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald die Hallenbelegung der neuen 3-Feld-Sporthalle der Beruflichen Schule in der Wielandstraße 16. Durch den Neubau ist in Greifswald eine neue Nettospielfläche entstanden, die den Verlust der Sporthallen 2 und 3 teilweise kompensiert.
- Die Greifswalder Sporthallen werden für die Zeit der Baumaßnahme teilweise erst um 23 Uhr geschlossen.
- Verschiedene Vereine werden ihr Training kooperativ durchführen und gemeinsame Zeiten nutzen.
- Einteilung der Sporthallen in Wettkampf- und Trainingshallen. Dabei werden die 3-Feld-Sporthallen (Arndt, SPH 1, SPH 4, MZH) am Wochenende für den Wettkampf genutzt. Die 1- und 2-Feld-Sporthallen werden vornehmlich für den Trainingsbetrieb am Wochenende zur Verfügung gestellt. Dadurch können Vereine, die eine Trainingszeit unter der Woche verlieren, diese auf das Wochenende verlegen.
Im Rahmen der Erstellung der alternativen Hallenbelegungspläne sind die 3-Feld-Sporthalle der Beruflichen Schule des Landkreises und die Sporthallen des BBW als mögliche Ausweichstandorte identifiziert worden. Die Hauptlast der Umverteilung erfolgt in die Sporthalle des Landkreises. Die Sporthalle des BBW wird für Nichtballsportarten in Betracht gezogen. Die Gebühren in beiden Sporthallen übersteigen die Gebühren in den Sporthallen in Trägerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald deutlich.
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Kosten Nutzergruppe A in € |
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Sporthallen |
Drittel oder Hälfte/h |
ganze Halle |
Sporthalle 1 |
3 |
9 |
Sporthalle 2 |
3 |
9 |
Sporthalle 3 |
3 |
9 |
Sporthalle 4 |
3 |
9 |
Mehrzweckhalle |
3 |
9 |
Arndt |
3 |
9 |
CDF neu |
3,50 |
7 |
CDF alt |
- |
7 |
Nexö |
3,50 |
7 |
Kollwitz |
- |
7 |
Krull |
- |
7 |
Jahn |
- |
7 |
Feldstraße |
- |
7 |
Sporthalle Berufliche Schule |
10 |
30 |
Sporthalle BBW |
- |
20 |
Die Sporthalle der Beruflichen Schule wird als Ausweichstandort für Training und Wettkampf (Badminton) bis zur Fertigstellung der Sporthalle 2 voll ausgelastet.
Sporthalle Berufliche Schule |
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Summe alle genutzten Drittel pro Woche (5 Werktage) |
51 |
Davon Kinder & Jugend (kostenfrei) |
16 |
Erwachsene |
35 |
Kosten pro Woche laut Gebührensatzung LK |
350,00€ |
Kosten pro Woche laut Gebührensatzung UHGW |
105,00€ |
Differenz/Mehrkosten pro Woche |
245,00€ |
Nutzung an 3 Wochenendtagen/Jahr für Wettkampf (Badminton, 9-18 Uhr, ganze Halle, 2022 und 2023) |
1620,00€ |
Mehrkosten pro Monat |
980,00€ |
Mehrkosten Bauzeit Variante 1, (planmäßig) (20 Monate, Mai 2022 - Dezember 2023, inkl. Wettkampf) |
18.623,00€ |
Mehrkosten Bauzeit Variante 2, (2 Monate Verzug) (22 Monate, Mai 2022 - Februar 2024, inkl. Wettkampf) |
20.635,00€ |
Mehrkosten Bauzeit Variante 3, (4 Monate Verzug) (24 Monate, Mai 2022 - April 2024, inkl. Wettkampf) |
22.543,00€ |
Bei der Belegung wurden die Sommerferien, Weihnachtsferien und Feiertage rausgerechnet.
Die Sporthalle des BBW soll nur für 3 Stunden pro Woche genutzt werden. Bei Fertigstellung der Sporthalle 3 wird diese nicht mehr benötigt.
Sporthalle BBW |
|
Summe Stunden pro Woche (5 Werktage) |
3 |
Kosten pro Woche laut Gebühren BBW |
60,00€ |
Kosten pro Woche laut Gebührensatzung UHGW |
7,00€ |
Differenz/Mehrkosten |
53,00€ |
Mehrkosten pro Monat |
212,00€ |
Mehrkosten Bauzeit Variante 1, (planmäßig) (15 Monate, Mai 2022 – Juli 2023) |
2.819,60€ |
Mehrkosten Bauzeit Variante 2, (2 Monate Verzug) (17 Monate, Mai 2022 – September 2023) |
3.084,60€ |
Mehrkosten Bauzeit Variante 3, (4 Monate Verzug) (19 Monate, Mai 2022 – November 2024) |
3.529,80€ |
Bei der Belegung wurden die Sommerferien, Weihnachtsferien und Feiertage rausgerechnet.
Budget für Mehrkosten:
Variante 1 (LK+BBW) |
21.442,60€ |
Benötigte Mittel in 2022: |
8.796,40€ |
Benötigte Mittel in 2023: |
12.646,20€ |
Benötigte Mittel in 2024: |
0,00€ |
Variante 2 (LK+BBW), Beschlussgrundlage |
23.716,60€ |
Benötigte Mittel in 2022: |
8.796,40€ |
Benötigte Mittel in 2023: |
12.911,20€ |
Benötigte Mittel in 2024: |
2.009,00€ |
Variante 3 (LK+BBW) |
26.072,80€ |
Benötigte Mittel in 2022: |
8.796,40€ |
Benötigte Mittel in 2023: |
13.356,40€ |
Benötigte Mittel in 2024: |
3.920,00€ |
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2022-2024 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2022-2024 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
09 |
421-5419-55000.71701 |
Allgemeine Zuschüsse |
2022: 8.900,00 2023: 13.000,00 2024: 2.100,00 |
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2022 2023 2024 |
39.000,00 32.000,00 32.000,00 |
39.000,00 32.000,00 32.000,00 |
-8.900,00 -13.000,00 -2.100,00 |
|
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2022
2023
2024 |
24300-5259-20000.67720 Schullastenausgleich an Ersatzschulen 421-5419-55000.71701 allgemeine Zuschüsse 421-5419-55000.71701 allgemeine Zuschüsse |
8.900,00
13.000,00 – wird in die HH-Planung aufgenommen 2.100,00 – wird in die HH-Planung aufgenommen |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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