Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0570-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlung/Ausgabe für die Verkehrssicherung im Kreuzungsbereich Schönwalder Landstraße u. Hans-Beimler Straße
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66 Tiefbau- und Grünflächenamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)
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Beratung
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05.05.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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09.05.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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10.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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30.05.2022
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Sachdarstellung
Im Kreuzungsbereich der Schönwalder Landstraße und Hans-Beimler Straße soll eine Lichtsignalanlage neu hergestellt werden. Dieser Knotenpunkt ist seit Jahren ein Unfallschwerpunkt, hauptsächlich mit querenden Radfahrern. Alle bisher durchgeführten verkehrsrechtlichen Maßnahmen, Versetzungen und Markierungen der Querungsfurten hatten in Bezug auf das Unfallgeschehen keinen Erfolg. Durch die Herstellung der Lichtsignalanlage soll die sichere Überquerung der Fußgänger und Radfahrer ermöglicht werden.
Die ursprünglichen veranschlagten Kosten (Schätzung aus 2018) in Höhe von 60.000,00 € reichen nicht mehr aus. Grund sind die allgemeinen Kostensteigerungen und Preisanpassungen. Zudem werden, entgegen bisheriger Planung, die angrenzenden Verkehrsflächen ebenfalls behindertengerecht hergestellt.
Entsprechend dem vorhandenen Ausschreibungsergebnis werden zusätzlich 135.000,00 € benötigt. In diesem Betrag wird ein „Puffer“ über 5.000,00 € berücksichtigt, damit das Bauvorhaben vor ungeplanten Abweichungen abgesichert ist.
Die Mittel werden zum Teil aus der Infrastrukturpauschale nach § 23 FAG M-V genommen. Zudem werden Mittel von dem Bauvorhaben „Ausbau Klaus-Groth Straße“ herangezogen. Der Ausbau der Klaus-Groth Straße war für 2021/2022 geplant. Aufgrund der fehlenden Besetzung der freien SB-Stelle im Tiefbauamt, Bereich Planung und Neubau Verkehrs- und Grünflächen, wird dieses Bauvorhaben in 2022 nicht umgesetzt. In 2022 wird lediglich die Planungsphase begonnen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2022 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2022 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
06 |
54100 – 09620000 63200.95040 – M00003 |
Anlagen im Bau – Tiefbau Schulweg- und Verkehrssicherung |
195.000,00 € |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2022 |
135.000,00 € |
75.000,00 € |
- 135.00,00 € |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2022 |
54100 – 09620000 – 09620.40066 – M00032 Ausbau Klaus Groth Straße |
60.000,00 € |
2 |
2022 |
61100 – 20130000 – 20130.00000 Zuweisung Infrastrukturpauschale nach § 23 FAG M-V |
75.000,00 € |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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