Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0571

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen zur weiteren Entwicklung ausgewählter Sportanlagen grundsätzlich zu. Eine konkrete Umsetzung ist in Abhängigkeit vorhandener personeller Ressourcen und unter Berücksichtigung der finanziellen Gesamtsituation der Stadt durch die Verwaltung vorzubereiten, mit Kostenschätzungen zu hinterlegen sowie in die jeweiligen Haushalts- und Finanzpläne einzustellen und obliegt dem Haushaltsvorbehalt für die jeweilige Einzelmaßnahme / das Einzelprojekt (genehmigte Haushaltssatzung).

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Sachdarstellung

Mit dem Beschluss BV-V/07/0324 vom 30. Oktober 2020 hat die Bürgerschaft die überplanmäßige Auszahlung für eine konzeptionelle Überplanung der festzustellenden Sportstättenmehrbedarfe beschlossen. Ziel war es, verschiedene Greifswalder Sport- und Sportpotentialflächen nach ihrem Sanierungsbedarf und Ergänzungsmöglichkeiten mit Sportarten, die keine eigenen oder zu wenige Sportflächen haben, zu analysieren und entsprechende Konzeptvorschläge zur Problemlösung zu unterbreiten.

Die Basis der Konzepterstellung bildet der Beschluss BV-V/07/0040 zur Integrierten Sportentwicklungsplanung für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 12. Juli 2019 und eine umfassende Bestandsanalyse des beauftragten Planungsbüros. Im Zuge der Bestandsanalyse wurden die einzelnen Untersuchungsgebiete nach ihrer baurechtlichen Einordnung, den Umwelt- und Naturschutzaspekten sowie nach ihrer Erschließung und Erreichbarkeit hin untersucht.

Die untersuchten Gebiete sind das Areal des Volksstadions, das Sportareal Philipp-Müller-Stadion/Blau-Weiß, die Potentialfläche östlich der Regionalschule Caspar-David-Friedrich, das Sportareal am Dubnaring und der Stadtpark.

Aus dem Konzept lassen sich verschiedene kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen ableiten:

 

Kurzfristige Maßnahmen:

 

  1. Teilsanierung des Volksstadions:

Das Volksstadion ist die Kernsportstätte der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und damit das sportliche Aushängeschild. Die Anlage wird intensiv durch Schulen, Sportvereine und Freizeitsportler*innen genutzt. In 2022 wird die dringend notwendige Sanierung des Kunststoffbelages auf dem Hauptplatz vorgenommen. Jedoch müssen auch andere Teilbereiche des Stadions saniert oder erweitert werden. Dazu gehören die Tribünen auf der Haupt- und Gegengerade, der Eingangsbereich vom Karl-Liebknecht-Ring, der Mittelplatz (Südachse), die Flutlichtanlagen, die Bestandsgebäude, der Wirtschaftshof und die Wegestrukturen. In einem ersten Abschnitt sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Die Flutlichtanlage des Jugendplatzes wird modernisiert und die Tribünenanlage ertüchtigt und zeitgemäß umgestaltet. Die das Stadion im markanten Oval umlaufende befestigte Wegefläche soll modernisiert und für sportliche Zwecke ertüchtigt werden. Die Südachse des Stadions erhält eine zeitgemäße Gestaltung. Das Ziel ist es, ein attraktives Sportareal für alle Altersgruppen zu schaffen, welches Bewegung, Sport und gesellschaftliche Zusammenkünfte fördert. Die anderen oben genannten Bereiche sollen zu einem späteren Zeitpunkt angegangen werden.

 

Vorplanung im Haushalt 2024/25

Umsetzung im Haushalt 2026/27

 

  1. Bau eines neuen Kunstrasenplatzes an der Regionalschule Caspar-David-Friedrich

 

In der Bestandsanalyse der integrierten Sportentwicklungsplanung von 2019 (S. 181) wird schon jetzt, unter Berücksichtigung aller Großspielfelder in der UHGW, ein Defizit von einem Großspielfeld benannt. Ein Lösungsvorschlag ist die Umwandlung von Naturrasenspielfeldern in Kunstrasenspielfelder. Der Mittel- und Hauptplatz im Philipp-Müller-Stadion sind nach aktuellem Stand kaum noch nutzbar und für geräuscharme Sportarten besser geeignet. Eine Umwandlung in ein Kunstrasenfeld kommt am Standort nicht in Frage. Eine Errichtung neben der neuen CDF-Sporthalle im Ostseeviertel Ryckseite kommt der Regionalschule Caspar-David-Friedrich und der Kita Zwergenland direkt zugute und unterstützt die anstehende Quartiersentwicklung.

 

Vorplanung im Haushalt 2025

Umsetzung im Haushalt 2026/27

 

  1. Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages mit dem Verein FSV Blau-Weiß Greifswald e.V.

 

Zur Entwicklung der vereinseigenen Sportanlagen im nördlichen Abschnitt des untersuchten Sportareals Philipp-Müller-Stadion/Blau-Weiß benötigt der Verein einen langfristigen Pachtvertrag über mindestens 25 Jahre. Dann kann der Verein aus der Sportförderung des Landessportbundes M-V und der Universität- und Hansestadt Greifswald finanzielle Mittel zur Sanierung/Erweiterung seiner Sportstätte beantragen. Ein Großteil der Vereinsmitglieder sind Kinder und Jugendliche. Der Verein macht eine exzellente Kinder- und Jugendarbeit. Um sich jedoch weiterhin positiv entwickeln zu können, muss der Verein sein Vereinsspielfeld sanieren, um eine höhere Nutzungsauslastung zu erzielen.

 

Umsetzung in 2022/23

 

  1. Prüfung des Verkaufs der Kegelhalle an den Greifswalder Kegelsportverein e.V.

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist Eigentümerin der Kegelhalle in der Wolgaster Straße 85/86. Die Immobilie wurde dem Verein zur Nutzung und Instandhaltung per Pachtvertrag überlassen. Es ist mit dem Verein zu klären, ob ein Verkauf in Frage kommt und wie die langfristige Sanierungsperspektive für die Kegelhalle aussehen kann.

 

Umsetzung in 2022/23

 

  1. Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Verein Greifenbund Bogensport e.V. für das Philipp-Müller-Stadion

 

Die Fläche des Philipp-Müller-Stadions ist für den geräuscharmen Bogensport bestens geeignet. Die großzügigen Flächen ermöglichen die Ausübung aller Teildisziplinen der Sportart. Eine Ausrichtung der Sportfläche in S-N-Ausrichtung würde alle relevanten Sicherheitsaspekte berücksichtigen. Im südlichen Bereich könnte der Verein Container aufstellen. Dort könnten Sportmaterialien gelagert und Umkleiden geschaffen werden. Bei der Bewirtschaftung (Rasenmahd) der Fläche hat der Verein Unterstützungsbedarf signalisiert. Dies wird durch die Verwaltung geprüft.

 

Umsetzung in 2022/23

 

Mittelfristige Maßnahmen:

 

  1. Umgestaltung des Eingangsbereichs im Volksstadion vom Karl-Liebknecht-Ring

Die Freiflächen westlich des Stadiongebäudes werden mit Angeboten zur spielerischen und sportlichen Bewegungsanimation gestaltet. Hierzu gehören z.B. Fitnessbereiche, Kletterangebote, Spiel- und Bewegungsparcours. Gleichzeitig werten diese Elemente den Eingangsbereich der Sportanlage am Karl-Liebknecht-Ring auf, welcher bisher wenig auf eine Sportanlage hinwies und einlud.

 

Vorplanung im Haushalt frühestens ab 2026/27

Umsetzung im Haushalt N.N.

 

  1. Errichtung einer Sport- und Spielanlage im Dubnaring

 

Die asphaltiere Fläche wird weichen und durch eine thematisch auf den Sport orientierte Spielanlage für Kinder der Altersgruppe 3 bis 10 Jahre ersetzt und gleichzeitig ein Angebot für diese Altersgruppe auf der Anlage etabliert. Die Spielanlage bietet eine spannende Abwechslung zum gewohnten Sportunterricht und ist für die meisten Kinder attraktiver als das reine Laufen, Werfen und Springen. Jene klassischen Disziplinen werden dabei mit spielerischen Elementen verbunden. Dabei handelt es sich um eine Fusion von Spiel und Sport.

 

Vorplanung im Haushalt frühestens ab 2026/2027

Umsetzung im Haushalt N.N.

 

  1. Erweiterung des Kunstrasenplatzes an der Regionalschule Caspar-David-Friedrich mit Sport-, Spiel- und Freizeitflächen

 

Um sowohl der ansässigen Schule und den Anwohnern einen gewissen Mehrwert anzubieten, wird östlich und nördlich des neuen Kunstrasenfeldes ein groß angelegter Spiel- und Freizeitbereich geschaffen. Hier finden sich u.a. Spiel- und Sportflächen für unterschiedliche Altersklassen, ein Aufenthaltsbereich und ein Erlebnispfad. Ergänzt wird die Anlage durch einen Rundweg, der durch einen zweigeteilten Belag – Kunststoffbelag und parallel Asphalt-Belag – sowohl Läufer*innen als auch Radfahrer*innen und Skater*innen optimale Bedingungen bietet. Ebenfalls in der Anlage ist eine Rollsportfläche für BMX, Scooter und Skater vorgesehen. Damit wird die die anstehende Quartiersentwicklung unterstützt.

 

Vorplanung im Haushalt frühestens ab 2027

Umsetzung im Haushalt N.N.

 

Langfristige Maßnahmen:

 

  1. Sanierung der Bestandsgebäude im Volksstadion und Neustrukturierung des Wirtschaftshofes

 

Die Bestandsgebäude im Volksstadion gelten als sanierungsbedürftig. Seitens der Universitäts- und Hansestadt wurden in den vergangenen Jahren einzelne Instandhaltungsmaßnahmen umgesetzt. Der Wirtschaftshof ist ungeordnet und wird seitens der Platzwarte und Vereinstrainer*innen als „wilder“ Parkplatz genutzt. Für die Vereine fehlen Lagerflächen. Eine Sanierung und Neustrukturierung soll alle Bedarfe bündeln.

 

Zeitschiene: N.N.

Umsetzung im Haushalt N.N.

 

  1. Errichtung einer Leichtathletik-Kalthalle und eines Wurfplatzes

 

Auf dem jetzigen Westplatz trainiert fast ausschließlich die 1. Mannschaft des Greifswalder FC. Mit der geplanten Errichtung eines Stadions für den GFC im B-Plan 38 „Sandfuhr“ werden voraussichtlich die 1. und 2. Herrenmannschaft, sowie mehrere Jugendbereiche ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb dorthin verlagern. Das Westplatz soll dann zu einem Wurfplatz umgebaut und im nördlichen Bereich eine Kalthalle errichtet werden. Die Kalthalle soll durch die Leichtathlet*innen und andere Sportarten genutzt werden. Dadurch kommt es zu einer Entlastung der Greifswalder Sporthallenkapazitäten. Die Halle ist für alle Sportvereine in der Universitäts- und Hansestadt interessant. Hier können ergänzende Inhalte trainiert werden, die den eigenen Sport unterstützen und sublimieren. Dadurch wird das Verletzungsrisiko verringert, die Trainingsintensität erhöht und das Leistungsniveau gesteigert.

 

Zeitschiene: N.N.

Umsetzung im Haushalt N.N.

 

  1. Suche von potentiellen Sportflächen westlich der Bahntrasse

In den Stadtvierteln Stadtrandsiedlung und Fettenvorstand gibt es keine öffentlich zugänglichen Sportflächen. Mit der Errichtung des Schulzentrums Am Ellernholzteich entstehen Kleinspielflächen auf dem Schulgelände. Dies wird, bei der absehbaren Erweiterung der Quartiere, nicht ausreichen, um den Sportflächenbedarf zu decken. Deshalb sollen im Quartier Entwicklungsflächen für den Sport eruiert werden, um der städtebaulichen Entwicklung der Quartiere westlich der Bahntrasse Rechnung zu tragen.

 

Zeitschiene: Im Rahmen der Quartierserweiterung

 

Aufgrund anderer anstehender großer Sanierungsmaßnahmen sind belastbare Aussagen zur Zeitschiene sowohl der mittelfristigen als auch der langfristigen Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Neben den bereits bekannten städtischen Investitionen in den nächsten Jahren (Kitas, Gerätehäuser FW, Schulen, Bauhof usw.)  muss berücksichtigt werden, dass noch eine Reihe weiterer, bisher noch nicht terminierter Vorhaben anstehen. Personelle Kapazitäten für die mittelfristigen Maßnahmen stehen frühestens ab 2026/27 in der Stadtverwaltung wieder zur Verfügung.

 

Finanzen: Die finanziellen Auswirkungen werden durch Haushaltsanmeldungen für den jeweiligen Haushalts- bzw. Finanzplanungszeitraum dargestellt und bedürfen der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Land.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2022 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2022 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

diverse

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.05.2022 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA) - nicht abgestimmt

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09.05.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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30.05.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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27.06.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen