Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0547

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Gemäß § 1 Abs. 4 KPG M-V führt der Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Prüfung durch. Er bedient sich dafür des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Das RPA der UHGW hat entsprechend § 1 Abs. 5 KPG M-V für die Prüfung das RPA Wolgast als sachverständigen Dritten hinzugezogen.

 

Der Jahresabschluss 2012 mit Anhang und seinen Anlagen wurde vom Stadtbauamt, Abteilung Bauverwaltung aufgestellt und dem RPA der UHGW zur Prüfung übergeben.

 

Das RPA Wolgast hat den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG M-V geprüft und die Prüfergebnisse in einen Bericht mit Datum vom 17.01.2022 vorgelegt. Das RPA der UHGW hat sich von der Richtigkeit der getroffenen Prüfungsfeststellungen überzeugt und übernimmt diese als eigene Prüfungsfeststellungen. Zusätzlich wurden durch das RPA der UHGW Prüfhandlungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung durchgeführt.

 

Die Prüfungsergebnisse wurden in einem Bericht zusammengefasst, der Bericht des RPAs Wolgast als Anlage beigefügt sowie aufgrund der festgestellten Beanstandungen ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2012 und die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen unter Berücksichtigung der einschränkenden Beanstandungen des Prüfberichts den Vorschriften des § 60 KV M-V, der §§ 24 bis 53a GemHVO-Doppik M-V sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Städtebaulichen Sondervermögens 162 „Soziale Stadt – Fleischervorstadt“ der UHGW.

 

Die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wurde vom Oberbürgermeister bestätigt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.05.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - zur Kenntnis genommen

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30.05.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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27.06.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen