Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0564
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20 Amt für Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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|
Senat (S)
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Beratung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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09.05.2022
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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|
30.05.2022
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●
Erledigt
|
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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27.06.2022
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Investitionskredite bis zu einem Volumen in Höhe von 16.000.000 EUR aufzunehmen. Die Kredite werden zu möglichst günstigen Konditionen auf dem freien Kreditmarkt aufgenommen. Vor der Kreditaufnahme werden Angebote eingeholt. Die Kredite werden beim günstigsten Anbieter aufgenommen.
Über das Ergebnis der Kreditaufnahme ist die Bürgerschaft zu informieren.
Sachdarstellung
Der Beschluss der Bürgerschaft ist gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 4 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald notwendig.
Die Kreditaufnahme dient der Finanzierung der Investitionsauszahlungen laut Haushaltsplan für die Jahre 2021 und 2022. Da es zu Verzögerungen bei der Realisierung der geplanten Investitionsvorhaben kam, wurden bisher keine Kredite wie geplant aufgenommen.
Mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa M-V vom 05.07.2021 wurde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2021 eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen teilweise in Höhe von 16.000.000 EUR genehmigt. Die Genehmigung der für das Jahr 2022 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 8.985.800 EUR wurde zurückgestellt.
Gemäß § 52 Abs. 3 KV M-V gelten Kreditgenehmigungen bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres und, wenn die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig erfolgt, bis zur öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung.
Vor dem Hintergrund, dass derzeit große Investitionsvorhaben durchgeführt werden oder in nächster Zeit beginnen werden, ist es notwendig einen entsprechenden Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt zu fassen, um bei Bedarf entsprechend kurzfristig reagieren zu können.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2022 ff. |
Finanzhaushalt |
ja |
2022 ff. |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
11 |
61200-31513300-31513.00001 |
Neuaufnahmen Investitionskredite |
16.000.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2021 |
16.000.000 |
0 |
0 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
ja |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2022 ff. |
61200-57511030-57511.40000 61200-31513300-31513.40001 57101-57512000-57512.40006 57101-31523000-31523.40004 |
250.600
507.000
0
0
|
Zinsen und Tilgung |
480.000 |