Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0572
Grunddaten
- Betreff:
-
Sonderbeschaffungsmaßnahme für Notunterkünfte in Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 32.4 Amt für Bürgerservice und Brandschutz/Abteilung Brandschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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09.05.2022
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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11.05.2022
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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30.05.2022
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die außerplanmäßige Ausgabe zur „Sonderbeschaffungsmaßnahme für Notunterkünfte in Greifswald“ in Höhe von 220.000 EUR für die Gesamtmaßnahme. Die Maßnahme umfasst:
- Die Beschaffung eines 500 kVA-Stromerzeugers auf Abrollbehälter-Basis in Höhe von ca. 165.000 EUR.
- Die Planung und Herstellung der erforderlichen Notstrom-Einspeiseeinrichtungen im Bereich der vorgesehenen Notunterkünfte sowie der Anbindung der Freiwilligen Feuerwehr Greifswald an das Notstromaggregat der Berufsfeuerwehr Greifswald in Höhe von ca. 17.500 EUR.
- Die Beschaffung der erforderlichen Ergänzungen mit Schlafsäcken, Feldbetten und Bauzaunsysteme in Höhe von ca. 32.000 EUR.
- Die Beschaffung eine Hallenheizgerätes sowie mehrerer Elektro-Heizgeräte in Höhe von ca. 5.500 EUR.
Sachdarstellung
In Gefährdungsbeurteilungen der Länder, des Bundes und (inter-)nationaler Einrichtungen wurden Krisenszenarien, wie eine Pandemie, ein langanhaltender flächendeckender Stromausfall bzw. eine Strommangellage, die Freisetzung von chemischen oder radioaktiven Stoffen oder massive Starkregenereignisse mit Überflutungen als wahrscheinliche Ereignisse identifiziert (siehe untenstehende Verweise). In der Auseinandersetzung des Amtes für Bürgerservice und Brandschutz, Abteilung Brandschutz, mit den möglichen Auswirkungen derartiger Ereignisse auf die Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie möglicher Antwortstrategien wurden szenarien-bezogene Bedarfe 1 und allgemein wirkende Fähigkeiten, die in allen Szenarien gefragt sind, herausgearbeitet.
Bei den allgemein wirkenden Fähigkeiten wurden zwei Schwerpunkte herausgearbeitet: einerseits die Aufstellung und das Training eines administrativ-organisatorischen Stabes (Verwaltungsstab) parallel zur bestehenden Einsatzleitung der Feuerwehr (operativ-taktischer Stab), andererseits die Sicherstellung von Notunterkünften. Während der Verwaltungsstab mit der Stabsdienstordnung vom März 2019 kurzfristig institutionalisiert, etabliert und trainiert werden konnte, erforderte die Planung der Notunterkünfte mittel- bis langfristige Vorlauf- und Planungszeiten. Bestehende Konzepte für Notunterkünfte mussten angepasst werden, um den qualitativen und quantitativen Ansprüchen an Notunterkünfte insbesondere in Bezug auf die Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme zu genügen.
Ansprüche an Notunterkünfte und Planung der Umsetzung
Als Planungsgrundlagen für die Notunterkünfte wurden
- bezogen auf die Qualität der Unterkünfte der „Leitfaden zu Unterbringung von Geflüchteten in Deutschland“ (Hrsg. DRK, IFRC) und
- bezogen auf die Quantität der Unterkünfte der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 11./12. Dezember 2014 (Beschluss Nr. 34) zu der „Aufnahme von Betroffenen einer großräumigen Evakuierung“ gewählt.
Die Bemessungszahl liegt nach dem o. g. Beschluss bei 1 % der Wohnbevölkerung des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches und somit für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bei ca. 600 Plätzen. Als planerische Unterbringungsdauer wurden sowohl die kurzfristige Unterbringung (maximal 3 Tage in der Notunterkunft) als auch die mittelfristige Unterbringung (maximal 3 Monate in der Notunterkunft) gemäß dem o. g. Leitfaden angesetzt. Hieraus ergeben sich Platz- und Abgrenzungsbedarfe, Anforderungen an die Zahl sanitärer Einrichtungen sowie Mindesttemperaturen und Mindestbeleuchtungsmöglichkeiten in der Notunterkunft.
Die langfristige Planung sah und sieht die Nutzung der im Bau befindlichen Sporthallen II und III sowie perspektivisch des Schulzentrums am Ellernholzteich als Notunterkunft vor. Kapazitätsanalysen haben ergeben, dass mindestens eine weitere Sporthalle (hier vorgeplant: die Mehrzweckhalle) auch zukünftig erforderlich sein wird. Die genannten Neubau-Objekte werden bereits mit Einspeisemöglichkeiten für Notstromgeneratoren geplant.
Weitere Vorplanungen des Amtes betrafen neben der Herstellung der Einspeisemöglichkeiten auch die Ausstattung mit entsprechend leistungsfähigen Notstromaggregaten, einer ausreichenden Anzahl an Feldbetten, Schlafsäcken und unterlegbare Decken sowie Abtrennungsmöglichkeiten in Form von mit Sichtschutz-Planen bespannten Bauzäunen. Hiervon sind zum heutigen Stand 200 Feldbetten und Schlafsäcke vorhanden, weitere 77 Feldbetten befinden sich im Zulauf. Die übrigen Geräte und Ausstattungen sollten zur Inbetriebnahme der Sporthallen vollständig beschafft sein.
Aufgrund der aktuellen Situation hat sich eine hohe Dynamik ergeben. Eine Anpassung der mittel- und langfristigen Planungen des gesamten städtischen Bevölkerungsschutzes hin zu kurzfristig vorzuziehenden Maßnahmen ist erforderlich, damit schnellstmöglich eine grundlegende Sicherstellung von Notunterkünften in erheblicher Zahl erreicht wird.
Angepasste Sonderplanung aufgrund der aktuellen Situation
Unter dem Eindruck der aktuellen Gesamtsituation (Flüchtlingszustrom mit einhergehender drohender Gasmangellage sowie denkbarer Gefährdung durch Strommangellage innerhalb einer Pandemielage) wurde die Überprüfung der mittel- und langfristigen Planung durchgeführt. Dabei wurden ad-hoc zu realisierende Maßnahmen zur Verbesserung der Ausgangssituation bei Eintreten von Krisen, wie einer Strommangellage, einem Bedarf an Notunterkünften sowie dem Ausfall von Heizmöglichkeiten identifiziert. Ziel war es dabei neben der Herstellung suffizienter Notunterkünfte, dass die hiermit angeschobenen Maßnahmen auch bei der Fortführung des Konzepts nutzbar bleiben.
Als Ausweichunterkunft für die noch nicht errichteten Neubau-Sporthallen II und III soll die Caspar-David-Friedrich-Turnhalle mit einer Notstrom-Einspeiseeinrichtung versehen werden. Ergänzend soll ein für das Gebäude ausgelegtes Hallenheizgerät beschafft werden. In Verbindung mit dem vorhandenen 36 kVA-Notstromaggregat, welches aktuell zur Notstromversorgung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr genutzt wird, steht dann ein Objekt entsprechend der Qualitätsvorgaben für bis zu 181 Personen (kurzfristige Aufnahme) zur Verfügung. Notwendige Rahmenbedingung hierfür ist, dass das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr an die Notstromversorgung der Feuerwache der Berufsfeuerwehr angeschlossen wird (Herstellung der Leitungsanbindung und Schaltvorrichtungen). Die 130 kVA-Anlage dieses Gebäudes verfügt über ausreichende Reserven, um eine Funktionsübernahme zu ermöglichen.
Ein weiteres Gebäude stellt das Schönwalde-Center dar, welches mit der Mehrzweckhalle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über eine Unterkunftsmöglichkeit für 223 kurzfristig unterzubringende Personen verfügt. Des Weiteren stehen dringend benötigte Aufenthaltsbereiche und Versorgungsmöglichkeiten im Schönwalde-Center zur Verfügung. Dieser Gebäudekomplex kann nach technischer Abstimmung mit den Stadtwerken Greifswald mit einer Notstrom-Einspeiseeinrichtung versehen werden. Hierfür ist der vorgesehene 500 kVA-Stromerzeuger erforderlich, aber auch ausreichend um bspw. die Kühlkapazitäten des Lebensmittel-Discounters im Objekt nutzbar zu halten. Die Heizung soll bei einem Ausfall der regulären Stromversorgung über mobile Kleinheizgeräte sichergestellt werden, deren Leistungsaufnahme mit dem o. g. Stromerzeuger ebenfalls abgedeckt werden. Die Aufstellung und Auslegung erfolgt gemäß der technischen Rahmenbedingungen im Objekt.
Ergänzend zu den vorgenannten Beschaffungen und Errichtungen sind die bereits vorhandenen Ressourcen Feldbetten und Schlafsäcke für die dann mögliche Maximalbelegung zu ergänzen (Beschaffung von 127 Feldbetten und 204 Schlafsäcke sowie ergänzende 284 Unterlege-Decken). Zur Unterteilung der Schlafbereiche sind ca. 120 mit Sichtschutzplanen bespannte Bauzäune mit leichten PE-Füßen auf Transportpalette zu beschaffen, die eine schnelle Einsetzbarkeit, eine platzsparende Lagerung sowie ein Verwendung auf Hallenuntergründen ermöglicht.
Fazit
Nach Umsetzung des vorgestellten Sonderplans verfügt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald über zwei notstromversorgte und beheizbare Notunterkünfte mit einer Kapazität für 404 Personen (kurzfristige Unterbringung/bis zu 3 Tage = ca. 0,67 % der Einwohnerzahl Greifswalds) bzw. 230 Personen (mittelfristige Unterbringung/bis zu 3 Monate). Die übrigen Notunterkunftsplätze müssen – dem bisherigen Konzept folgend – in nicht notstromversorgten und nicht extern wärmeversorgten Gebäuden (Turnhallen, Beherbergungseinrichtungen nach Verfügbarkeit etc.) sowie ohne entsprechende Materialbereitstellung (Bett, Decke) realisiert werden.
Nach Herstellung der Sporthallen II und III wird das 1 %-Ziel für die kurzfristige Unterbringung durch die Mehrzweckhalle und die beiden Sporthallen erreicht. Für eine mittelfristige Unterbringung werden unter zusätzlicher Berücksichtigung der Caspar-David-Friedrich-Sporthalle ca. 500 Plätze geschaffen (ca. 0,82 % der Bevölkerung). Die notwendigen Ergänzungsausstattungen über den oben dargestellten aktuellen Bedarf werden in den Folgejahren in die Haushaltsplanungen aufgenommen (weitere Stromerzeuger zur Anbindung der Sporthallen II und III, weitere Feldbetten und Schlafsäcke zur Erreichung des 1%-Ziels).
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1 Zu den bereits umgesetzten szenarien-bezogenen Lösungen zählen unter anderem die Vorhaltung einer hohen Anzahl an Sand, Sandsäcken, Befülleinrichtungen und gefüllter Schnelleinsatz-Reserven sowie diverser Pumpen für Starkregenereignisse, die Vorhaltung eines Grundbedarfs an FFP2-Masken für pandemische Lagen oder die Lagerung und Bereitstellungsstrategie für Jodtabletten im Falle eines kerntechnischen Unfalls. Offen und in Bearbeitung sind derzeit Abstimmungen zur Bereitstellung von Kraftstoff für die Notstromversorgung wichtiger kritischer Infrastruktur-Bereiche sowie deren logistische Bereitstellung.
Verweise
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Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2022 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2022 ff. |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
7 |
12601.07300000 (07300.40048) |
Betriebsvorrichtungen (über 10.000 EUR) |
175.000 |
|
2 |
7 |
12601.07300000 (07300.40052) |
Betriebsvorrichtungen (unter 10.000 EUR) |
7.500 |
|
3 |
7 |
12601.52380000 (13000.52200) |
Geringwertige Geräte, Ausstattungs-, Ausrüstungs- und sonstige Gebrauchsgegenstände |
37.500 |
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2022 |
10.000 |
10.000 |
- 175.000 |
|
2 |
2022 |
0 |
0 |
- 7.500 |
|
3 |
2022 |
4.500 |
4.500 |
- 37.500 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2022 |
61100.20130000 USK 20130.00000 |
175.000 |
2 |
2022 |
61100.20130000 USK 20130.00000 |
7.500 |
3 |
2022 |
12601.52382000 USK 52382.40001 Erwerb von beweglichen Sachen Dienst- und Schutzkleidung Festwert BFW |
18.750 |
3 |
2022 |
12602.52382000 USK 52382.40000 Erwerb von beweglichen Sachen Dienst- und Schutzkleidung Festwert FFW |
18.750 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Ja |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2023 ff. |
div. |
0 |
Wartung (Notstromaggregat) |
1.000 |