Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0577

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wählt Herrn Alexander Jan Sosnitza als Schiedsperson der Schiedsstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie Herrn Dr. Hans-Ulrich Behrndt als stellvertretende Schiedsperson der Schiedsstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Sachdarstellung

Mit Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Beschluss Nr. B473-17/16 vom 19.12.2016, wurde Herr Alexander Jan Sosnitza als Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren in sein Ehrenamt gewählt. Die Amtszeit von Herrn Alexander Jan Sosnitza ist beendet.

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Beschluss Nr. B693-26/18 vom 12.04.2018, wurde Herr Bertold Faust als stellvertretende Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren in sein Ehrenamt gewählt. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Greifswald vom 26.01.2022 wurde Herrn Bertold Faust die Befugnis erteilt, sein Amt als stellvertretende Schiedsperson aufgrund dauerhafter schwerer Erkrankung niederzulegen.

 

Gemäß § 3 des SchStG M-V hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erneut für die Dauer von fünf Jahren zu wählen.

 

Um geeignete Personen für dieses Ehrenamt zu finden, erfolgte eine Ausschreibung in der Ostsee-Zeitung vom 10.02.2022, im Greifswalder Stadtblatt vom 25.02.2022 (Nr. 02/2022) sowie in den sozialen Medien der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

Insgesamt bewarben sich 2 interessierte Bürger für die Ehrenämter der Schiedspersonen.

 

Entsprechend § 4 SchStG M-V sind die Bewerber durch das Rechtsamt auf ihre Eignung für das Ehrenamt und eventuell vorliegende Ablehnungsgründe hin überprüft worden.

 

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat und wer nicht im Bereich der Gemeinde wohnt. Die stellvertretende Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Geeignet für das Schiedsamt ist

 

        gegen wen keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkennt oder die jemanden wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt hätte;
 

        gegen wen kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
 

        gegen wen keine gerichtliche Anordnung besteht, die die Person in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt.
 

        wer nicht als ehemaliger hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2272), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.1998 (BGBl. I S. 3778) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen tätig war.

 

Von den Bewerbern wurde eine entsprechende Erklärung zu den vorgenannten Punkten abgefordert. Des Weiteren hat sich das Rechtsamt zur Überprüfung der durch die Bewerberinnen und Bewerber gemachten Angaben auch der Mitteilungen gemäß Nummer 12 a der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) bedient. Die Überprüfung hat keine Eintragungen und somit keine Ablehnungsgründe ergeben.

 

Die Bewerber sind nach dieser abgeschlossenen Vorprüfung zu Vorstellungsgesprächen in das die Schiedsstelle betreuende Rechtsamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingeladen worden. Beide Bewerber nahmen diese Einladung an.

 

Durchgeführt wurden die Gespräche von Herrn Tobias Schreiber, Amtsleiter des Rechtsamtes, und Frau Christina Lanske, verantwortliche Mitarbeiterin im Rechtsamt für die Betreuung der Schiedspersonen.

 

Die Auswertung der Gespräche mit den nur zwei Bewerbern stellte sich im Ergebnis aus Sicht der Gesprächsführenden wie folgt dar.

 

Herr Alexander Sosnitza hat in seiner Amtsperiode von 2017 – 2022 eine hervorragende Arbeit als Schiedsperson der Universitäts- und Hansestadt Greifswald geleistet. Die erreichte Quote bei der Anzahl sowie dem Erfolg der Schlichtungsverhandlungen überragt bei weitem alle anderen Schiedsstellen des Landes. Im Bewerbungsgespräch machte Herr Sosnitza deutlich, dass er gewillt und motiviert ist, diese erfolgreiche Arbeit fortzusetzen.

 

Der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird daher vorgeschlagen,

 

Herrn Alexander Jan Sosnitza als Schiedsperson

 

zu wählen.

 

 

Herr Dr. Hans-Ulrich Behrndt beeindruckte im Bewerbungsgespräch durch ein seriöses und sicheres Auftreten. Mit freundlicher und aufgeschlossener Art konnte er im Gespräch überzeugend seine Erfahrungen im Umgang mit Menschen darstellen. Herr Dr. Behrndt zeigte sich sehr motiviert und engagiert.

 

Der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird daher vorgeschlagen,

 

Herrn Dr. Hans-Ulrich Behrndt als stellvertretende Schiedsperson

 

zu wählen.

 

Die Bewerbungsunterlagen und Unterlagen zur Vorbereitung der Wahl liegen bei Bedarf im Rechtsamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Einsichtnahme bereit.

 

Von der Beifügung der Unterlagen zur Beschlussvorlage wurde zum Schutz der personenbezogenen Daten der Bewerber abgesehen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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30.05.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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27.06.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen