Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0207-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine Arbeitsgruppe zur Straße Sandfuhr einzuberufen. Der Arbeitsgruppe sollen die Stadtverwaltung, die Straßeneigentümer, der Kreisverband der Gartenfreunde e.V., die dortigen Kleingartenvereine und die Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt angehören.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Doppelhaushalt 2023/24 anteilig Mittel für eine Instandsetzung der Straße Sandfuhr einzustellen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine Übersicht zu erarbeiten, die den Zustand aller Zuwegungen zu Kleingartensparten im Gebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auflistet und den entsprechenden Instandsetzungsbedarf benennt.
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Sachdarstellung

  1. Südlich der Schönwalder Landstraße befindet sich die Straße Sandfuhr, welche die Zufahrt zu den drei Kleingartensparten „Einigkeit“, „Koppelberg“ und „Klein Schönwalde“ darstellt. Die Straße befindet sich nicht im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW), sondern der Ernst-Moritz-Arndt-Universität und des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises. Nachdem die Straße in der Vergangenheit durch die UHGW als „Kulanzleistung“ regelmäßig ausgebessert wurde, wurde diese Praxis vor mehreren Jahren eingestellt. Die Eigentümer haben in der Vergangenheit keine Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt, da sie die Kleingärtner als Pächter als zuständig erachten. Die betroffenen Kleingärtner haben auch häufiger ehrenamtliche Arbeitseinsätze durchgeführt, aber der Zustand der Zuwegung bedarf offenbar inzwischen einer grundsätzlichen Instandsetzung durch Fachfirmen. Zu deren Vorbereitung ist die Einberufung einer Arbeitsgruppe bestehend aus Flächeneigentümern und Pächtern, der dortigen Kleingartensparten, der zuständigen OTV und der Stadtverwaltung sinnvoll.

 

  1. Auch wenn die UHGW grundsätzlich nicht für den Unterhalt von Straßen und Wegen im Eigentum Dritter zuständig ist, sollten die erheblichen Leistungen der Greifswalder Kleingärtner für das, soziale und tatsächliche, Stadtklima berücksichtigt werden. Im Rahmen der unter 1. eingerichteten Arbeitsgruppe sollte sich die UHGW bereiterklären, bspw. ein Drittel der entstehenden Kosten für eine Instandsetzung der Sandfuhr zu übernehmen, um die betroffenen Kleingärtner zu entlasten. Hierfür sind entsprechende Mittel in den nächsten Doppelhaushalt 2023/24 einzustellen.

 

  1. Neben den drei Kleingartenvereinen an der Sandfuhr gibt es noch Dutzende weitere Kleingartensparten in Greifswald, die über Zuwegungen in unterschiedlichem Zustand und unterschiedlichen Eigentümerstrukturen verfügen. Es scheint daher angebracht, dass die Stadtverwaltung eine Übersicht dazu erarbeitet. Diese könnte dann als Grundlage dienen für die, wenn notwendig, Einrichtung zukünftiger Arbeitsgruppen und der Ermittlung zukünftiger Finanzbedarfe.
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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2023/2024

Finanzhaushalt

Ja

2023/2024

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

06

54100 / 52338000 / 60200.50010

Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen – Unterhaltung des Infrastrukturvermögens

10.000,00 €

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2023

x

0,00 €

0,00 €

2

2024

x

0,00 €

0,00 €

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

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Beschlüsse

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05.05.2022 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I) - ungeändert abgestimmt

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10.05.2022 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - abgelehnt

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30.05.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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27.06.2022 - Bürgerschaft (BS) - Einzelabstimmung