Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0565-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Greifswald Klimaneutral 2035
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 01 Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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27.06.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beschlusskontrolle
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07.11.2023
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Beschlussvorschlag
Greifswald strebt an, spätestens ab 2035 klimaneutral zu sein. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Erreichung der Klimaneutralität auf kommunaler Ebene ab dem Jahr 2035. Das Konzept soll umsetzungsorientiert aufgebaut sein und damit verbundene Kosten aufschlüsseln.
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, wie die mit dem Beschluss Masterplan 100% Klimaschutz (B638-23/17) bis zum Jahr 2050 vorgesehenen Maßnahmen evaluiert, vorgezogen und die im Ermächtigungsbereich der Kommune stehenden Maßnahmen bis zum Jahr 2035 umgesetzt werden können. Gleiches gilt für die Maßnahmen des maritimen Klimaschutzkonzeptes.
Sachdarstellung
Mit der Aufstellung eines ersten Klimaschutzkonzeptes (B191-10/10) und der Erstellung des Masterplanes 100% Klimaschutz (B638-23/17) hat sich die Universitäts- und Hansestadt Greifswald frühzeitig zu einem Vorreiter im kommunalen Klimaschutz etabliert.
Lag der Fokus im Jahr 2010 noch auf dem Klimaschutz mit dem Ziel, einen Klimawandel weitgehend einschränken zu können, liefert die Wissenschaft inzwischen eindeutige Belege zum fortschreitenden und die Existenz bedrohenden Klimawandel.
Städte müssen sich auf einen Klimawandel einstellen, als küstennahe Stadt ist Greifswald davon besonders betroffen.
Mit dem Pariser Abkommen hat sich die Völkergemeinschaft darauf verständigt, den Klimawandel auf eine durchschnittliche Temperaturerhöhung um 1,5 Grad zu begrenzen. Mit den derzeitigen weltweiten Emissionsminderungen droht dieses Ziel deutlich verfehlt zu werden.
Der 6. Sachstandsbericht des Weltklimarat IPCC (1. Teil 08/2021, 2. Teil 02/2022) macht die drastischen Auswirkungen menschlicher Aktivität auf das Klima deutlich. Städte in Deutschland und weltweit sind von diesen spürbaren Veränderungen betroffen: z.B. Hitzewellen, Überschwemmungen, Dürren und Risiken für die Gesundheit. Es werden im Bericht Gebiete genannt, die bei fortschreitendem Klimawandel für den Menschen nicht mehr bewohnbar sein werden.
Um die Pariser Klimaziele noch zu erreichen, müssen laut diesem Bericht die Treibhausgasemissionen ab sofort spürbar sinken, mit dem Ziel, im Jahr 2050 die globalen CO2-Emissionen auf Netto-Null zu reduzieren. Bis dahin steht ein begrenztes Emissionsbudget zur Verfügung, das insbesondere schwach entwickelten Ländern noch ein wirtschaftliches Aufholen ermöglichen soll. Hoch entwickelte Länder haben durch ihr Wirtschaften maßgeblich zum Klimawandel beigetragen, in der Vergangenheit den größten Teil der Emissionen ausgestoßen und stehen deshalb in der Verantwortung, ihre Klimaneutralität schneller herbeizuführen.
Die Europäische Union hat sich im Jahr 2021 das Zwischenziel 55 Prozent CO2-Reduktion bis 2030 (im Vergleich zu 1990) gesetzt und ein Maßnahmenpaket mit der Zielstellung zur Klimaneutralität im Jahr 2050 aufgestellt.
Deutschland muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 den Klimaschutz als Generationenaufgabe betrachten und wurde vom Gericht aufgefordert, sein Klimagesetz zu überarbeiten und konkrete Einsparziele bis 2031 festzulegen. Im Juni 2021 wurde daraufhin das Bundes-Klimaschutzgesetz novelliert mit dem Ziel, Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen.
Auf der kommunalen Ebene hat sich unter anderem der Deutsche Städtetag positioniert (Handreichung des Deutschen Städtetages, beschlossen vom Hauptausschuss am 20. Februar 2019 in Hamm) und warnt vor den Auswirkungen des Klimawandels auf die Städte. In einem Positionspapier zu “Zukunft kommunaler Klimaschutz“ des Deutschen Städtetages vom November 2021 heißt es:
„In allen Bereichen sollen die direkten und … indirekten, induzierten Energieverbräuche stark reduziert und gleichzeitig die Energieverbräuche zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Es geht um nicht weniger als um eine vollständige Dekarbonisierung des Energieversorgungssystems und eine konsequente Neuausrichtung auf ein klimaneutrales und nachhaltiges Wirtschaften.
Hierzu gehören u. a.:
- der vollständige Ersatz fossiler Energieträger durch den Ausbau erneuerbarer Energien, und insbesondere der Ausstieg aus der Strom-, Wärme und Krafterzeugung mittels Erdgas, Erdöl und deren Produkten;
- die Einbindung von Power to X Systemen (Technologien zur Speicherung von Stromüberschüssen);
- die Umgestaltung und der massive Ausbau der Energieverteilungssysteme;
- die konsequente Nutzung von Abwärme;
- die umfassende energetische Sanierung der Gebäudebestände;
- die Neugestaltung und Umverteilung der Verkehrsflächen hin zu Fuß- und Radverkehr sowie des ÖPNV zulasten des motorisierten Individualverkehrs.
Diese Umbrüche sind auf technischer Ebene perspektivisch zwar lösbar, aber sie sind auch mit planerischen und organisatorischen Vorlaufzeiten verbunden.“
Deutschlandweit sehen sich Kommunen als Vorreiter auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist gemeinsam mit ihren kommunalen Einrichtungen
und Betrieben, den Partnern im Klimabündnis und seinen engagierten Bürger*innen in der Lage, den Weg zur Klimaneutralität zu beschleunigen und diese im Jahr 2035 zu erreichen.
Dies bedarf aber großer Anstrengungen aller.
Dies ist eine alle Bereiche des kommunalen Handelns betreffende Herausforderung, genannt seien u.a.:
- die Energieversorgung und –verteilung
- die Stadt- und Mobilitätsplanung
- das Gebäude- und Immobilienmanagement
- das Bau- und Planungsrecht
Die kommunalen Akteure, aber auch die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen, werden aufgefordert, sich das Ziel der Klimaneutralität 2035 zu Eigen zu machen.
Daher sind im Sinne des wegweisenden Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 sämtliche heutigen Entscheidungen dahingehend zu beurteilen, ob sie der Begrenzung des Klimawandels nicht entgegenstehen. Bei der angestrebten Klimaneutralität Greifswalds ab dem Jahr 2035 ist schon bei heutigen Entscheidungen und Vorhaben eine Emissionsfreiheit anzustreben oder zumindest darzulegen, wie diese im Jahr 2035 erreicht sein wird.
Die Erarbeitung eines Konzeptes zur Erreichung der Klimaneutralität ist mit finanziellen Aufwänden verbunden. Die unter Berücksichtigung von Förderprogrammen notwendigen Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2023 aufzunehmen.
Zudem ist im Doppelhaushalt 2023/2024 die Umsetzung konkreter Maßnahmen aus dem Masterplan 100% Klimaschutz und dem maritimen Klimaschutzkonzept zu berücksichtigen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2023 |
Finanzhaushalt |
ja |
2023 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
05 |
55400-56290400 |
Klimaschutzkonzept |
70.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2023 |
70.000,00 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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