Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0591-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Herstellung der Regionalligatauglichkeit des Volksstadions
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41.7 Amt für Bildung, Kultur und Sport/Schulverwaltung/Sportentwicklung/Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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21.06.2022
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss beschließt:
- Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gestattet dem Greifswalder FC e.V. die Errichtung einer Zaunanlage und Umsetzung bestehender Zaunelemente im Volksstadion, um die Anforderungen des Nordostdeutschen Fußballverbandes e.V. (NOFV) zur Spielberechtigung in der Regionalliga Nordost zu erfüllen. Außerdem gestattet die Universitäts- und Hansestadt Greifswald dem Greifswalder FC e.V. die Installation von Sitzschalen auf den Bänken der Haupttribüne. Für beide Vorhaben ist zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Greifswalder FC e.V. ein Gestattungsvertrag zu schließen. Die Gestattung erfolgt unentgeltlich.
- Der Hauptausschuss beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung/Ausgabe in Höhe von 190.000 € für die Errichtung einer Gästetribüne im Volksstadion, um die Regionalligatauglichkeit des Volksstadions zu gewährleisten.
Sachdarstellung
Am 12. Juni konnte der Greifswalder FC e.V. durch einen Heimsieg den Aufstieg in die Regionalliga Nordost besiegeln.
Am 24. Mai gab es bereits eine Beratung zwischen Fußballverband, Verein, Feuerwehr und Stadtverwaltung im Volksstadion zur Frage der Regionalligatauglichkeit der Anlage. Die zentralen umzusetzenden Maßnahmen sind die Errichtung einer inneren Einfriedung und die Errichtung einer mehrstufigen Tribünenanlage im Gästeblock. Ohne diesen beiden Maßnahmen darf der Verein nicht in der Regionalliga Nordost starten.
Die Dringlichkeit der Beschlussvorlage begründet sich aus dem Start der Regionalliga-Saison vom 5. bis 8. August. Schon jetzt muss der Verein bis zum Ende der aktuellen Sanierung der Kunststoffflächen im Innenraum des Stadions für eventuelle Heimspiele im August einen Ersatzspielort anmieten oder auf einen günstigen Spielplan hoffen. Damit der Verein seine Heimspiele so schnell wie möglich in Greifswald austragen kann, ist eine zügige Umsetzung der Auflagen des NOFV notwendig. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald muss bei der Errichtung der Gästetribüne angemessene Angebotsfristen für Planungs- und Bauleistungen beachten. Auch ist aktuell noch nicht vorhersagbar, ob eine Baufirma gefunden werden kann, welche die Baumaßnahme dann zügig umsetzt. Um den Prozess in Gang zu setzten und Angebote von Planungsbüros einholen zu können ist der Beschluss des Hauptausschusses zur Bereitstellung der Mittel notwendig.
Für die Errichtung der Zaunanlage ist durch den Verein ein Bauantrag durch einen Bauvorlageberechtigten (Architekt/Ingenieur) zu stellen. Der Verein bemüht sich aktuell um entsprechende Angebote für eine regionalligataugliche Zaunanlage. Die Finanzierung und der Einbau sollen über einen Sponsor erfolgen. Näheres regelt der Gestattungsvertrag.
Um die Attraktivität der Haupttribüne zu steigern, möchte der Verein rote und weiße Sitzschalen auf den vorhandenen Bänken der Haupttribüne installieren. Die Montage hat gemäß der Herstellerangaben zu erfolgen. Sollte das Volksstadion als Hauptspielstätte des Greifswalder FC e.V. nicht mehr genutzt werden, sind die Sitzschalen abzubauen und der Ursprungszustand wieder herzustellen. Näheres regelt der Gestattungsvertrag.
Es soll durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine mehrstufige Tribünenanlage aus Beton und Wellenbrechern mit einer Stehplatzkapazität von 800-1000 Personen errichtet werden. Die Planungsleistungen wurden mit 40.000 € und die Bauleistungen mit 135.000 € geschätzt. Weitere 15.000 € werden für eventuelle Mehrkosten bereitgestellt.
Die Mittel werden von der Maßnahme „Neubau und Konzentration Bauhof“ herangezogen. In 2022 werden nicht die gesamten zur Verfügung stehenden 2,2 Mio. EUR benötigt, so dass hier in diesem Jahr Mittel freigegeben werden können. Die freigegebenen Mittel werden im Zuge der Haushaltsplanung 2023/2024 für den Bauhof veranschlagt.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2022 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2022 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
04 |
42403.09620000 |
Errichtung Gästetribüne (19 % ant. 46,94 %) Volksstadion |
190.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2022 |
0 |
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-190.000 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2022 |
11403.09610000 – 09610.40005 – M00014 Neubau und Konzentration Bauhof |
190.000 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2023 ff. |
42403.53800000 |
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Abschreibungen |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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677,6 kB
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