Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0227-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung Aufgabenbereich Zeitweiliger Ausschuss „Verwaltungsgebäude Rathenaustr. 9-11”
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion, Fraktion BG/FDP/KfV, Christian Kruse, Grit Wuschek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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27.06.2022
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt die Erweiterung des Aufgabenbereiches des Zeitweiligen Ausschusses „Verwaltungsgebäude Rathenaustr. 9-11” aus BV—P—ö/07/0203—02 auf zusätzliche Fragestellungen, insbesondere zu Konzepten, Anforderungen und Bewertungsmaßstäben der Entwicklung und Anmietung von Verwaltungsstandorten, zum Projektmanagement und Controlling in der Verwaltung, zur Umzugsplanung für die Rathenaustraße, zur Ausstattungs- und Möblierungsplanung für die Rathenaustraße, zur IT-Anbindung und zu durch die Verzögerung entstandenen Nachteilen für Verwaltungsmitarbeiter und Bürger. Der nicht abschließende Fragenkatalog aus der Sachdarstellung wird als Anlage Teil dieses Beschlusses.
Sachdarstellung
Am 21.02.2022 beschloss die Greifswalder Bürgerschaft einstimmig die Einsetzung des Zeitweiligen Ausschuss „Verwaltungsgebäude Rathenaustr. 9-11“, um den fast einjährigen Leerstand dieses angemieteten Gebäudes zu untersuchen, inklusive verschiedener Fragen zur Beantwortung durch die Verwaltung. Im Verlaufe der Arbeit des Ausschusses zeigte sich, dass es zu einer wirklichen Aufarbeitung des Verwaltungshandelns rund um die Rathenaustraße der Beantwortung weiterer, auch grundsätzlicherer Fragen, bedarf. In der Sitzung des Ausschusses am 20.06.2022 wurde ein zuvor von Ausschussmitgliedern eingereichter Fragenkatalog nicht beantwortet, da es laut Auffassung von anderen Ausschussmitgliedern dafür eines neuen Bürgerschaftsbeschlusses bedürfe. Mit diesem Beschluss soll der Aufgabenbereich des Ausschusses daher entsprechend erweitert werden, der folgende Fragenkatalog soll als Anlage Teil des Beschlusses werden.
1. Gibt oder gab es eine Strategie/ ein Konzept/ einen Plan zur Entwicklung der Verwaltungsstandorte?
2. Welche Anforderungen (Infrastruktur, Örtlichkeit, Kosten, Erreichbarkeit, Barrierefreiheit, Verfügbarkeit, usw.) muss/soll ein Standort erfüllen?
3. Gab es eine Bewertungsmatrix (siehe Punkt 2), der zur Auswahl des neuen Standortes führte? (die Darstellung im Beschlusstext ist hierbei unzureichend)
4. Wie erfolgte die Suche nach einem neuen Verwaltungsstandort?
5. Wer und warum hat die Entscheidung getroffen hierüber im Hauptausschuss zu entscheiden obwohl zeitlich eine Sitzung der Bürgerschaft möglich gewesen wäre? Die Vorlage wurde am 19.11.2020 in ALLRIS eingestellt und die Beschlussfassung im Hauptausschuss erfolgte am 30.11.2020. Im vorhergehenden Finanzausschuss erfolgte keine Information hinsichtlich einer anstehenden Anmietung eines neuen Verwaltungsstandortes.
6. Ausweislich der Antworten vom 31.05.2022 gab es vor Abschluss des Mietvertrags eine Vor-Ort-Begehung. Wurde ein Protokoll dieser Begehung angefertigt? Wenn ja, bitte übersenden.
7. Gab es einen Projektplan (Anmietung, Ausstattung, Umzug)?
8. Gab es ein Projektmanagement und ein Projektcontrolling? Wem oblag dieses? Wie war das Projektmanagement ausgestattet.
9. Wie erklärt sich die zweimonatige Verzögerung zwischen der Antwort der Stadtwerke Greifswald, dass eine Breitbandanbindung möglich sei (12.11.2020) und der tatsächlichen Bitte um ein Angebot (12.01.2021) dafür seitens der Stadtverwaltung?
10.Wie oft wurde der Oberbürgermeister zum Stand der Umsetzung informiert? Mit welchen Folgen?
11.Wann wurde erstmals festgelegt welche Einheiten von den diversen Umzügen betroffen sind? Nach welchen Kriterien erfolgte dies? Wie oft wurde die initiale Festlegung geändert? War die Wahl des Standortes von den Anforderungen der einziehenden Abteilungen abhängig?
12.Aus der Antwort vom geht hervor, dass die IT-Ausstattung („Glasfaseranschluss“) mangelhaft war. Die Behebung dieses Defizits erfolgte äußerst langsam. Gab es weitere Gründe, die einem schnellen Bezug entgegengestanden hätten?
a. Wann wurde der Bedarf zusätzlicher Umbaumaßnahmen eruiert und beauftragt?
b. Wann wurde der Bedarf an neuem Mobiliar und sonstiger Ausstattung eruiert und beauftragt? Durch wen? Zentral oder durch jede Abteilung? Wann wurde das Mobiliar geliefert?
c. Wann wurden der Umzug/ die Umzüge beauftragt?
13.Wurden nach Feststellung der Probleme mit der IT-Anbindung temporäre Alternativen erwogen? Wäre die Anbindung über Funk übergangsweise möglich gewesen?
14.Im Hauptausschuss vom 18.10.2021 sprach der OB von Problemen mit den im April 2021 beauftragten Dienstleistern IKT Ost und eGo-MV. Laut der neuen Antwort gab es diese Beauftragung nicht. Wie kam die Aussage des Oberbürgermeisters zu Stande?
15.Ebenfalls im Hauptausschuss vom 18.10.2021 wurde die vollständige Möblierung der Büros angezeigt. Wie passt dies zur Aussage im Hauptausschuss vom 30.05.2022 wonach noch Lieferungen ausstehend sind?
16.Bei der Beantwortung zur kleinen Anfrage KA/07/0145 wurde unter Punkt 5 auf Lieferschwierigkeiten für IT-Technik zur LWL-Anbindung verwiesen und damit begründet, dass am 01.03.2021 eine Nutzungsaufnahme nicht möglich ist. Aus dem aktuellen Antwortschreiben vom 31.05.2022 geht hervor, dass zum damaligen Zeitpunkt nicht einmal ein Auftrag erteilt war. Wie kam die Antwort in der kleinen Anfrage zustande?
17.Unter 10. der Beantwortung der kleinen Anfrage KA/07/0145 wird der Eindruck vermittelt, es wäre von Anfang an klar gewesen, dass eine Nutzungsaufnahme nicht zum 01.03.2021 erfolgen konnte und erst nach einigen Monaten möglich ist. Dies widerspricht dem Wortlaut einer Mail des Oberbürgermeisters an den Vorsitzenden der Fraktion BG/FDP/KfV Dr. Thomas Meyer vom 28.01.2021 und einer Pressemitteilung vom 09.02.2021. Hier heißt es: „Der Umzug an den neuen Standort Walther-Rathenau-Straße wird in drei Etappen erfolgen. Das Tiefbau- und Grünflächenamt, die Stabsstelle Stadtsanierung, der Fuhrparkmanager, der Sicherheitsingenieur sowie die Datenschutzbeauftragte werden voraussichtlich im April 2021 umziehen, der Bereich Wirtschaft und Tourismus im Juni 2021. Das Amt für Bildung, Kultur und Sport wird im Frühjahr 2022 einziehen können, da uns erst dann das ganze Gebäude zur Verfügung stehen wird.“ Wie sind die unterschiedlichen Aussagen erklärbar?
18.Sind durch den deutlich verzögerten Umzug für Bürger oder Mitarbeiter der Verwaltung Nachteile entstanden? Ausweislich der Sachdarstellung aus BV-V/07/0337-01 sollten an den bisherigen Standorten keine weiteren Mitarbeiter mehr untergebracht werden können, jedoch wurden mit dem Doppelhaushalt 2021/22 über 30 neue Stellen geschaffen. Wie wurden diese neuen Mitarbeiter stattdessen bis Februar 2022 untergebracht?
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
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Finanzhaushalt |
Ja |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
01 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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228,7 kB
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