Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0220-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Attraktivitätssteigerung für den ÖPNV – 9-Euro-Ticket
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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27.06.2022
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Bürgerschaftsbeschluss Attraktivitätssteigerung für den ÖPNV 2022 (BV-V/07/0465-01 ) vom 08. November 2021 wird dahingehend ergänzt, dass die bundesweite Regelung zum sog. 9-Euro-Ticket bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wird.
Sachdarstellung
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt hat am 08. November 2021 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV beschlossen. Eine der Maßnahmen war die Einführung eines deutlich vergünstigten Ticketpreises für die Fahrt mit den Greifswalder Stadtbus. Als Preismodell wurde das digitale 1-Euro-Ticket beschlossen. Um auch Menschen, die keine digitalen Technologien einsetzen ein faires Angebot zu machen, wurde weiterhin das 6er Ticket analog beizubehalten und im Preis auf 6 Euro zu reduzieren. Der Preis für das analoge Einzelticket soll 2 Euro betragen, um einen starken Anreiz zur Vermeidung dieser Ticketvariante zu setzen, da diese zu verlängerten Standzeiten an den Bushaltestellen beiträgt. Bisherige Vorteile für KuS-Pass-NutzerInnen sollten nach Möglichkeit erhalten bleiben. Dieses Preismodell wurde zunächst zeitlich befristet parallel mit dem digitalen Ticket für 6 Monat eingeführt.
Wegen der sich in der Folgezeit eintretenden weltpolitischen Veränderungen, die aufzuzählen hier weder Zeit noch Raum ist, hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen beschlossen. Eine dieser Maßnahmen hat das Ziel den ÖPNV attraktiver zu machen, um es für die Bürge*innen dazu zu bewegen, das eigene Auto stehen zu lassen und statt dessen den Bus oder die Bahn zu benutzen. Diese Maßnahme beinhaltet die Möglichkeit für den Zeitraum vom 01. Juni bis zum 31. August 2022, also für 90 Tage, ein Ticket zur Benutzung des ÖPNV zum Preis von 9 Euro pro Monat zu erwerben. Die hierbei entstehenden Kosten der ÖPNV-Betriebe trägt der Bund.
Die Einführung dieses Systems, das bundesweit gilt, macht es notwendig die am 08. November 2021 beschlossenen Maßnahmen anzupassen, denn nach dem der-zeitigen Kenntnisstand wird das digitale 1-Euro-Ticket frühestens zum 01. Oktober des Jahres eingeführt, ggf. später
Bei der Ausgestaltung der Regelungen zum sog. 9-Euro-Ticket für Greifswald sind die bundesweit geltenden Regelungen zu spiegeln, was insbesondere die Nutzer von Zeitkarten betrifft.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist folgendes festzuhalten. Durch die Streichung der Maßnahme 1. C) aus dem Beschluss vom 08. November 2021 einerseits und ausgereichten Fördermitteln andererseits stehen aus den, im rahmen des Doppelhaushaltes 2021/2022 bereitgestellten 1 Million Euro noch 300.000 Euro zur Verfügung. Der durch die nun vorgeschlagene Maßnahme entstehende finanzielle Aufwand ist schwer zu kalkulieren. Die Jahresabschlüsse der VBG aus den Jahren 2020 und 2021 können hier Anhaltspunkte sein, dann dürfte der Aufwand mit ca. 480.000 Euro anzusetzen sein. Bezieht man die Zahlen des Jahres 2019, also vor Corona mit ein, dürfte der Aufwand darüber liegen.
Durch die Einführung des sog. 9-Euro-Tickets einerseits im Sommer diesen Jahres einerseits und die Einführung des digitalen 1-Euro-Tickets andererseits im Herbst und Winter diesen Jahres werden in Greifswald, neben der Veränderung der Linienführung, zwei unterschiedliche Preissysteme getestet, die zur Attraktivitätssteigerung für den ÖPNV beitragen werden. Es ist im Rahmen einer Evaluation zu prüfen, welches dieser unterschiedlichen Systeme bei der Greifswalder Bevölkerung die größer Akzeptanz erfährt, um das erfolgreichere Preissystem auch in Zukunft fortzusetzen. Hierfür ist es notwendig im Rahmen der Beratung des kommenden Doppelhaushaltes 2023/2024 mit den Stadtwerken den nötigen Finanzbedarf und die Frage der finanziellen Ausstattung der VBG zu erörtern.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Die Maßnahme ist im Rahmen der mit der Beschlussvorlage BV-V/07/0465-01 genannten Deckung finanziert, sodass sich voraussichtlich keine finanziellen Auswirkungen auf den Kernhaushalt ergeben. Eventuell zu erwartende finanzielle Auswirkungen wären in Form der Reduzierung der Gewinnausschüttung möglich, sofern diese nicht durch die SWG finanziert werden. Im Haushaltsplan ist eine Gewinnausschüttung in Höhe von 189.400,00 EUR veranschlagt.