Informationsvorlage - IV/07/0064

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft beauftragte den Oberbürgermeister

  1. zu prüfen, welche Möglichkeiten sich für die nachhaltige kommunale Nutzung von Regenwasser anbieten, um gerade während heißer Sommerphasen eine auskömmliche Versorgung mit dieser Wasserquelle zu gewährleisten. Dies kann etwa die Prüfung von Standorten für zentrale Regen-Auffangbecken (beispielsweise für Kleingartenanlagen) beinhalten.
  2. zu prüfen, inwiefern insbesondere in Kleingärten die Installation von ober- und unterirdischen Regenauffangbehälter und Zisternen gefördert werden kann.

 

Das AWG bezieht hierzu wie folgt Stellung:

 

Die Nutzung von Regenwasser ist generell zu begrüßen, da diese den Verbrauch von wertvollem Trinkwasser für die Bewässerung reduziert, den lokalen Wasserhaushalt fördert, die Regenkanalisation entlastet und insbesondere in Starkregenfällen Überflutungen vermeiden oder zumindest vermindern kann.

 

Zu 1.

Zentrale Regen-Auffangbecken sind im Stadtgebiet an ausgewählten Stellen vorhanden und puffern den Abfluss von Regenwasser. Dies geschieht derzeit ausschließlich zur Sicherstellung des schadlosen Abflusses im nachfolgenden Kanalsystem.  Um dieses Wasser nutzbar zu machen, müsste der Abfluss der Becken in den Wintermonaten gedrosselt werden, sodass diese einstauen und in den Sommermonaten mehr Wasser zur Verfügung steht. Bei vorhersehbaren Starkregenereignissen oder zu erwartenden langanhaltenden Niederschlägen, müssten die Becken jedoch rechtzeitig geleert werden, damit der Überflutungsschutz gewährleistet ist. Für solche Maßnahmen wäre ein diffiziles, ausgearbeitetes Regime erforderlich, welches zusätzliche technische und personelle Mittel bindet. Der Kosten-Nutzen-Faktor scheint dabei nicht gegeben.

Technisch gesehen ist die Ergänzung des Regenwasserkanalnetzes mit ausschließlich zur Regenwassernutzung installierten Regenwasserzisternen möglich. Diverse Unternehmen bieten solche Systeme unterschiedlicher Größe zum Einbau in Seitenflächen, Parkplätzen oder unter Straßen an. In ländlichen Gebieten, in denen eine Löschwasserversorgung nicht über das Trinkwassernetz erfolgen kann, werden beispielsweise große mit Regenwasser gespeiste Behälter vorgehalten. Diese Systeme könnten bei der Erneuerung von Entwässerungsanlagen oder der Neuerschließung von bebauten Gebieten berücksichtigt werden. Die Finanzierung solcher Anlagen mit spezifischen Kosten von ca. 1500 bis 2000 €/m³ Nutzvolumen wäre jedoch nicht über die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr möglich, da diese Anlagen (rechnerisch) keinen Einfluss auf die Dimensionierung des Kanalsystems haben.

Neben der Finanzierungsfrage wäre die Nutzung des in öffentlichen Flächen gespeicherten Regenwassers für Bewirtschaftungszwecke zu klären: Wie und durch wen soll das gespeicherte Wasser gefördert bzw. zur weiteren Verwendung aufgenommen werden?

In Kleingartenanlagen erscheint dem AWG die zentrale Installation nicht sinnvoll: Über die öffentliche Regenwasserkanalisation wird Wasser von Dächern und Straßen in die Regenrückhaltebecken eingeleitet. In Kleingartenanlagen müsste ein Regenwassernetz zu den Lauben ausgebaut werden, um die vergleichsweise kleinen Flächen an die zentrale Anlage anzuschließen. Dies hätte nicht nur hohe Kosten zur Folge, sondern auch, dass den Kleingärtner*innen das Wasser für ihre Regentonnen und IBC-Behälter genommen wird. Da es in Kleingartenanlagen keine befestigten/versiegelten Wege gibt, versickert das Regenwasser von diesen Flächen und kann nicht aufgefangen werden, um in die zentrale Anlage zu gelangen. Die natürliche Versickerung ist auf diesen Flächen zu begrüßen, da sie den natürlichen Wasserhaushalt fördert. Auch hier bliebe die Frage der Kostenübernahme bestehen.

 

Zu 2.

Die Förderung von privaten Aufwendungen zur Installation von Regenauffangbehältern könnte in der Stadt über eine Entlastung bei den Regenwassergebühren stattfinden. Dies müsste rechtlich geprüft werden und würde für alle an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Grundstücke (keine Kleingärten) gelten. Dabei wäre jedoch zu beachten, dass die Instandhaltung des Regenwassernetzes gewisser Kosten bedarf, welche über die Gebühr auf die Nutzer*innen umgelegt wird. Wird eine gewisse Anzahl der Anschlussnehmer*innen in der Gebühr entlastet, da sie selbst ihr Regenwasser auffangen und nutzen, so wird die spezifische Gebühr je m² angeschlossene versiegelte Fläche steigen, um die gleichen Kosten in der Instandhaltung decken zu können.

Eine weitere Möglichkeit, die dezentrale Regenwassernutzung von Hausbesitzer*innen, Pächter*innen etc. zu fördern, wäre ein kommunales Förderprogramm. Dabei könnte die Stadt einen gewissen Teil der Anschaffungs- und Baukosten der Besitzer*innen übernehmen, sobald ein gewisser Anteil des Regenwassers für die private Nutzung zur Verfügung steht. Eine bundesweit einheitliche Förderung ist dem AWG derzeit nicht bekannt.

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Beschlüsse

Erweitern

16.08.2022 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - zur Kenntnis genommen

Erweitern

17.08.2022 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - zur Kenntnis genommen