Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0596
Grunddaten
- Betreff:
-
Interessenbekundungsverfahren Förderung Jugendfreizeitzentrum TAKT
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41.7 Amt für Bildung, Kultur und Sport/Schulverwaltung/Sportentwicklung/Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)
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Beratung
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11.08.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
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Beratung
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15.08.2022
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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15.08.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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23.08.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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05.09.2022
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Sachdarstellung
Das Jugendfreizeitzentrum TAKT nimmt eine wichtige gesellschaftliche Funktion im Stadtteil Schönwalde I in Greifswald wahr. Es ist für viele Kinder und Jugendliche Anlaufpunkt, Freizeitaufenthalt und Begegnungsstätte im Stadtteil.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald wird zum Jahresende 2022 die Arbeit im Jugendfreizeitzentrum TAKT einstellen. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald möchte auf diese Einrichtung der sozialen Infrastruktur aufgrund der Bedeutung für den Stadtteil Schönwalde I nicht verzichten. Die Bedeutung und Wichtigkeit stehen außer Frage. Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, ist die zeitnahe Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Findung eines Trägers notwendig. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereitzustellen.
Das Ergebnis des Verfahrens wird der Bürgerschaft vorstellt.
Nach einer ersten groben Kostenschätzung sind für die Personal- und Sachkosten (zwei Stellen) insgesamt ca. 180.000 € pro Jahr vorzusehen. Diese Kostenschätzung orientiert sich an der Haushaltsplanung des Landkreises V-G, zuzüglich notwendiger Ersatzbeschaffungen an der veralteten Ausstattung sowie nicht berücksichtigte Kosten, wie z.B. Geschäftsausgaben, Fortbildung usw. Die bisher getätigte Sachkostenförderung in Höhe von 10.900 € durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist in der Summe 180.000 € inkludiert.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat für das Jahr 2023 eine geplante Summe von 125.400 € in Aussicht gestellt. Eine Aussage zur finanziellen Beteiligung des Landkreises ab 2024 kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Ein dementsprechendes Schreiben liegt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vor. Die Gesamtförderung würde sich demgemäß im Haushaltsjahr 2023 um die durch den Landkreis tatsächlich stattfindende Personalkostenfinanzierung verringern.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt weiterhin für die Betreibung des Jugendfreizeitzentrums die angemietete Immobilie kostenfrei zur Verfügung.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2023/2024 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2023/2024 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
9 |
36601/54190000 / neues USK |
Förderung Jugendfreizeitzentrum TAKT |
180.000 p.A. |
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2 |
9 |
36601/56210000/ 46020.53000 |
Mieten und Pachten |
31.000 p.a. |
|
3 |
9 |
36601/52290000/ 52290.40002 |
sonstige Betriebskosten aus Anmietung Takt |
14.000 p.a. |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2023 |
0 |
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-180.000 |
|
2 |
2023 |
31.000 |
|
0 |
|
3 |
2023 |
14.000 |
|
0 |
|
1 |
2024 |
0 |
|
-180.000 |
|
2 |
2024 |
31.000 |
|
0 |
|
3 |
2024 |
14.000 |
|
0 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2023 2024 |
Haushaltsmittel sind in der o. g. Höhe in die Planung 2023 und 2024 aufzunehmen |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Ja |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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