Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0596

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister ein Interessenbekundungsverfahren zur Fortführung der Arbeit im Jugendfreizeitzentrum TAKT ab dem 1.1.2023 durchzuführen, als auch entsprechende Mittel hierfür in den Doppelhaushalt 2023/2024 einzustellen.

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Sachdarstellung

Das Jugendfreizeitzentrum TAKT nimmt eine wichtige gesellschaftliche Funktion im Stadtteil Schönwalde I in Greifswald wahr. Es ist für viele Kinder und Jugendliche Anlaufpunkt, Freizeitaufenthalt und Begegnungsstätte im Stadtteil.

 

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald wird zum Jahresende 2022 die Arbeit im Jugendfreizeitzentrum TAKT einstellen. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald möchte auf diese Einrichtung der sozialen Infrastruktur aufgrund der Bedeutung für den Stadtteil Schönwalde I nicht verzichten. Die Bedeutung und Wichtigkeit stehen außer Frage. Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, ist die zeitnahe Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Findung eines Trägers notwendig. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereitzustellen.

 

Das Ergebnis des Verfahrens wird der Bürgerschaft vorstellt.

 

Nach einer ersten groben Kostenschätzung sind für die Personal- und Sachkosten (zwei Stellen) insgesamt ca. 180.000 € pro Jahr vorzusehen. Diese Kostenschätzung orientiert sich an der Haushaltsplanung des Landkreises V-G, zuzüglich notwendiger Ersatzbeschaffungen an der veralteten Ausstattung sowie nicht berücksichtigte Kosten, wie z.B. Geschäftsausgaben, Fortbildung usw. Die bisher getätigte Sachkostenförderung in Höhe von 10.900 € durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist in der Summe 180.000 € inkludiert.

 

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat für das Jahr 2023 eine geplante Summe von 125.400 € in Aussicht gestellt. Eine Aussage zur finanziellen Beteiligung des Landkreises ab 2024 kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Ein dementsprechendes Schreiben liegt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vor. Die Gesamtförderung würde sich demgemäß im Haushaltsjahr 2023 um die durch den Landkreis tatsächlich stattfindende Personalkostenfinanzierung verringern.

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt weiterhin für die Betreibung des Jugendfreizeitzentrums die angemietete Immobilie kostenfrei zur Verfügung.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2023/2024

Finanzhaushalt

Ja

2023/2024

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

9

36601/54190000 / neues USK

Förderung Jugendfreizeitzentrum TAKT

180.000 p.A.

2

9

36601/56210000/ 46020.53000

Mieten und Pachten

31.000 p.a.

3

9

36601/52290000/ 52290.40002

sonstige Betriebskosten aus Anmietung Takt

14.000 p.a.

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2023

0

 

-180.000

2

2023

31.000

 

0

3

2023

14.000

 

0

1

2024

0

 

-180.000

2

2024

31.000

 

0

3

2024

14.000

 

0

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2023

2024

Haushaltsmittel sind in der o. g. Höhe in die Planung 2023 und 2024 aufzunehmen

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

Nein

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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11.08.2022 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I) - ungeändert abgestimmt

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15.08.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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15.08.2022 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA) - ungeändert abgestimmt

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23.08.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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05.09.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen