Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0233
Grunddaten
- Betreff:
-
Assistenzhunde von der Hundesteuer befreien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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15.08.2022
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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23.08.2022
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister die „Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Hundesteuer“ dahingehend zu ändern, dass Assistenzhunde im Sinne des § 12 e Abs. 3 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf Antrag von der Hundesteuer befreit werden können.
Sachdarstellung
Schon seit langem kann aus guten Gründen in Greifswald die Haltung einiger Hunde von der Hundesteuer befreit werden, darunter Blindenbegleithunde und von Hunden die „zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind“ (§ 4 Abs. 2 Nr. 7,8 der Greifswalder Hundesteuersatzung). Diese Möglichkeit der Befreiung von der Hundesteuer sollte erweitert werden auf sogenannte Assistenzhunde. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz aus dem Frühjahr 2021 wurde u.a. das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) novelliert; im Zuge dieser Novelle wurde die rechtliche Gleichstellung von Assistenzhunden mit Blindenhunden auf Bundesebene eingeführt. Assistenzhunde sind Hunde, die ihrer Bezugsperson mit Behinderung individuell im Alltag helfen und sie bei bestimmten Alltagshandlungen unterstützen. So kann ein Assistenzhund bspw. mit einem Vorlauf von etwa 30 bis 60 Sekunden vor einem epileptischen Anfall warnen, rechtzeitig auf einen sich anbahnenden diabetischen Schock hinweisen oder eine Person, die an Autismus leidet, aus schwierigen Situationen herausführen. Assistenzhunde begleiten die Betroffenen im Alltag, also auch in Geschäfte, zu Arztterminen, Behördengängen oder in Restaurants. Der §12 BGG enthält eine Legaldefinition solcher Hunde sowie Regelungen zu deren Ausbildung. Zur vollständigen rechtlichen Gleichbehandlung dieser Hunde mit Blindenhunden gehört auch eine angepasste Hundesteuerregelung auf kommunaler Ebene hier in Greifswald. Dies wäre ein wichtiges Signal der Teilhabe und eine Erleichterung für die Lebensführung der entsprechenden Hundehalter.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2022 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2022 ff. |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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