Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0233

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister die „Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Hundesteuer“ dahingehend zu ändern, dass Assistenzhunde im Sinne des § 12 e Abs. 3 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf Antrag von der Hundesteuer befreit werden können.

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Sachdarstellung

Schon seit langem kann aus guten Gründen in Greifswald die Haltung einiger Hunde von der Hundesteuer befreit werden, darunter Blindenbegleithunde und von Hunden die „zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind“ (§ 4 Abs. 2 Nr. 7,8 der Greifswalder Hundesteuersatzung). Diese Möglichkeit der Befreiung von der Hundesteuer sollte erweitert werden auf sogenannte Assistenzhunde. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz aus dem Frühjahr 2021 wurde u.a. das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) novelliert; im Zuge dieser Novelle wurde die rechtliche Gleichstellung von Assistenzhunden mit Blindenhunden auf Bundesebene eingeführt. Assistenzhunde sind Hunde, die ihrer Bezugsperson mit Behinderung individuell im Alltag helfen und sie bei bestimmten Alltagshandlungen unterstützen. So kann ein Assistenzhund bspw. mit einem Vorlauf von etwa 30 bis 60 Sekunden vor einem epileptischen Anfall warnen, rechtzeitig auf einen sich anbahnenden diabetischen Schock hinweisen oder eine Person, die an Autismus leidet, aus schwierigen Situationen herausführen. Assistenzhunde begleiten die Betroffenen im Alltag, also auch in Geschäfte, zu Arztterminen, Behördengängen oder in Restaurants. Der §12 BGG enthält eine Legaldefinition solcher Hunde sowie Regelungen zu deren Ausbildung. Zur vollständigen rechtlichen Gleichbehandlung dieser Hunde mit Blindenhunden gehört auch eine angepasste Hundesteuerregelung auf kommunaler Ebene hier in Greifswald. Dies wäre ein wichtiges Signal der Teilhabe und eine Erleichterung für die Lebensführung der entsprechenden Hundehalter.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja 

2022 ff. 

Finanzhaushalt

Ja 

2022 ff. 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

15.08.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

23.08.2022 - Hauptausschuss (HA) - zurückgezogen