Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0612-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe Sanierung Außenanlagen Nexö Grundschule
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 23 Immobilienverwaltungsamt
- Antragsteller/in:
- Immobilienverwaltungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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15.08.2022
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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18.08.2022
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Sachdarstellung
Mit Beschluss BV-V/07/0467 wurde durch die Bürgerschaft die umfassende Sanierung der Außenanlagen der Nexö-Grundschule bei einem Finanzmittelbedarf von 670.000,- € und eine dafür erforderliche außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 520.000,- € beschlossen.
Mittlerweile ist die Ausschreibung der Landschaftsbauarbeiten erfolgt. Das Ausschreibungs-ergebnis hat aufgezeigt, dass Mehrkosten entstehen werden. Nunmehr ist bei einer möglichen Beauftragung des zahlenmäßig günstigsten Angebotes der Bauleistungen mit zu erwartenden Ausgaben des Gesamtbauvorhabens in Höhe von 730.709,49,- € auszugehen.
Bisher wurden Fördermittel in Höhe von 311.497,50 € bewilligt (siehe BV-V/07/0467).
Der Änderungsantrag zur Förderung beläuft sich auf eine Summe von 730.709,49 €.
Bei einem Fördersatz von 50 % und nur anteilig zuwendungsfähigen Baunebenkosten beträgt der Eigenanteil der UHGW entsprechend nachfolgender Darstellung 388.852,25 €:
Gesamtbaukosten |
730.709,49 Euro |
Zuwendungsfähige Kosten |
683.704,49 Euro |
Zuschuss |
341.852,24 Euro |
Eigenanteil UHGW |
388.852,25 Euro |
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Im Haushalt sind dafür in den Jahren 2021/22 670.000,-€ investiv vorgesehen, so dass überplanmäßig 60.709,49 € bereitgestellt werden müssen. Der Differenzbetrag in Höhe von ca. 20.000,- € zu den beantragten 80.000,- € soll für mögliche unvorhergesehene Nachträge vorsorglich bereitgestellt werden. Dies soll aus dem Titel „Bauunterhaltung Nexö-Grundschule, Schadstoffsanierung Erdgeschoss“ des Amtes 23 erbracht werden. Dafür sind 200.000,- € im Haushalt 2022 vorgesehen, die Maßnahme wird abschnittsweise und damit nicht vollständig in 2022 erbracht. Die Außenanlagen der Nexö Grundschule werden nur von Schulkindern und nachmittags auch von den Hortkindern des Horts „Kunterbunt“ genutzt. Durch die Sanierung verbessern sich deren Bedingungen im Außenbereich erheblich. Daher erscheint es folgerichtig, die Deckungsmittel aus dem Bereich der Bauunterhaltung der Nexö- Grundschule zu entnehmen.
Aufgrund der Zuschlagsfrist, der aufgrund der Fördermittelbedingungen zwingend zeitnah umzusetzenden Arbeiten sowie der Zielstellung, noch vor dem Wintereinbruch in 2022 mit dem Unterbau abschließen zu können, wird dieser Beschluss in die Sondersitzung der Bürgerschaft eingebracht.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2022 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2022 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
9 |
21102/09620000/09620.40069 |
Aufwertung Außenanlagen |
750.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2021 (informativ) |
PA 30.000,00 - EMÜ 16.765,00 Gesamt 13.235,00 |
13.235,00 |
0,00 |
|
1 |
2022 |
PA 120.000,00 +EMÜ 16.765,00 +APL 520.000,00 Gesamt 656.765,00 |
656.765,00 |
- 80.000,00 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2022 |
21102/52313000/21160.50000 Unterhaltung d. Grundstücke u. baul. Anlagen |
80.000,00 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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