Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0612-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 80.000,- € zur Sanierung der Außenanlagen der Nexö Grundschule.

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Sachdarstellung

Mit Beschluss BV-V/07/0467 wurde durch die Bürgerschaft die umfassende Sanierung der Außenanlagen der Nexö-Grundschule bei einem Finanzmittelbedarf von 670.000,- € und eine dafür erforderliche außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 520.000,- € beschlossen.

 

Mittlerweile ist die Ausschreibung der Landschaftsbauarbeiten erfolgt. Das Ausschreibungs-ergebnis hat aufgezeigt, dass Mehrkosten entstehen werden. Nunmehr ist bei einer möglichen Beauftragung des zahlenmäßig günstigsten Angebotes der Bauleistungen mit zu erwartenden Ausgaben des Gesamtbauvorhabens in Höhe von 730.709,49,- € auszugehen.

 

Bisher wurden Fördermittel in Höhe von 311.497,50 € bewilligt (siehe BV-V/07/0467).

Der Änderungsantrag zur Förderung beläuft sich auf eine Summe von 730.709,49 €.

Bei einem Fördersatz von 50 % und nur anteilig zuwendungsfähigen Baunebenkosten beträgt der Eigenanteil der UHGW entsprechend nachfolgender Darstellung 388.852,25 €:

 

Gesamtbaukosten

730.709,49 Euro

Zuwendungsfähige Kosten

683.704,49 Euro

Zuschuss

341.852,24 Euro

Eigenanteil UHGW

388.852,25 Euro

 

 

 

Im Haushalt sind dafür in den Jahren 2021/22 670.000,-€ investiv vorgesehen, so dass überplanmäßig  60.709,49 € bereitgestellt werden müssen. Der Differenzbetrag in Höhe von ca. 20.000,- € zu den beantragten 80.000,- € soll für mögliche unvorhergesehene Nachträge vorsorglich bereitgestellt werden. Dies soll aus dem Titel „Bauunterhaltung Nexö-Grundschule, Schadstoffsanierung Erdgeschoss“ des Amtes 23 erbracht werden. Dafür sind 200.000,- € im Haushalt 2022 vorgesehen, die Maßnahme wird abschnittsweise und damit nicht vollständig in 2022 erbracht. Die Außenanlagen der Nexö Grundschule werden nur von Schulkindern und nachmittags auch von den Hortkindern des Horts „Kunterbunt“ genutzt. Durch die Sanierung verbessern sich deren Bedingungen im Außenbereich erheblich. Daher erscheint es folgerichtig, die Deckungsmittel aus dem Bereich der Bauunterhaltung der Nexö- Grundschule zu entnehmen.

 

Aufgrund der Zuschlagsfrist, der aufgrund der Fördermittelbedingungen zwingend zeitnah umzusetzenden Arbeiten sowie der Zielstellung, noch vor dem Wintereinbruch in 2022 mit dem Unterbau abschließen zu können, wird dieser Beschluss in die Sondersitzung der Bürgerschaft eingebracht.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2022

Finanzhaushalt

Ja

2022

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

9

21102/09620000/09620.40069

Aufwertung Außenanlagen

750.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2021 (informativ)

PA 30.000,00

- EMÜ 16.765,00

Gesamt 13.235,00

13.235,00

0,00

1

2022

PA 120.000,00

+EMÜ 16.765,00

+APL 520.000,00

Gesamt 656.765,00

656.765,00

- 80.000,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2022

21102/52313000/21160.50000

Unterhaltung d. Grundstücke u. baul. Anlagen

80.000,00

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

15.08.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

18.08.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen