Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0618-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die überplanmäßige Ausgabe / Auszahlung in Höhe von 3.767.500,00 Euro für die Durchführung der Baumaßnahme „Neubau Sporthalle III“ im Städtebaulichen Sondervermögen 199 „SOS - Schönwalde II“.

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Sachdarstellung

Die Durchführung des Einzelvorhabens „Neubau Sporthalle III“ erfolgt aus Mitteln des Städtebaulichen Sondervermögens (SSV) 199 „SOS - Schönwalde II“.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung sowie seiner Beschlussfassung am 1. März 2021 wurden die Gesamtausgaben noch mit 7.000.000,00 Euro angezeigt. Im weiteren Planungsverlauf wurden die technischen Lösungsmöglichkeiten der Neuerrichtung der Sporthalle III konkretisiert und abgewogen.

 

Die Gesamtbaukosten wurden mit 7.372.042,18 Euro ermittelt. Die Finanzierung sah nach Abzug der Vorsteuer Städtebaufördermittel in Höhe von 5.196.729,50 Euro und den zwischenzeitlichen ebenfalls beschiedenen Zuwendungen aus dem Schulbauprogramm des M-V Schutzfonds in Höhe von 689.833,38 Euro auf zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 1.573.690,36 Euro vor.

 

Zwischenzeitlich erfolgte die europaweite Ausschreibung aller Bauleistungen. Die Prüfungen der vorläufig wirtschaftlich günstigsten Angebote zuzüglich der notwendigen Baunebenleistungen ergeben Gesamtbaukosten in Höhe von 10.100.000,00 Euro. Gemäß Erlasslage 1/2017 vom 19. Dezember 2017 der Städtebauförderung besteht die Möglichkeit, vor Beauftragung einen Änderungsantrag zum Einsatz von Städtebaufördermitteln beim zuständigen Ministerium zu stellen. Hintergrund sind die festgestellten angebotenen Kostensteigerungen. Dieser Antrag ist mit Schreiben vom 3. August 2022 erfolgt. Hinsichtlich der Zuwendung aus dem Schulbauprogramm des M-V Schutzfonds bestand auch hier die Möglichkeit einer Nachbeantragung von Fördermitteln. Der entsprechende Antrag ist mit Schreiben vom 4. Juli 2022 gestellt worden.

 

Die Finanzierung aus den Einnahmen setzt sich nunmehr folgendermaßen zusammen:

 

Gesamtbaukosten                                                 10.100.000,00 Euro

abzgl. bisher bewilligte Finanzhilfen + EA              3.000.000,00 Euro

abzgl. bereits bezahlter EA der UHGW                       500.000,00 Euro

abzgl. in 2022 geplante Ausgabe                           2.100.000,00 Euro

abzgl. M-V Schutzfonds                                               758.816,71 Euro

Fehlbedarf                                                                 3.741.183,29 Euro.

 

Der Planansatz der Ausgaben in 2022 mit der Ermächtigungsübertragung und der Verpflichtungsermächtigung beträgt 6.332.500,00 Euro.

 

Zu den jetzigen Gesamtbaukosten in Höhe von 10.100.000,00 Euro beträgt der auszugleichende Fehlbedarf insgesamt 3.767.500,00 Euro, wovon 758.800,00 € über den M-V Schutzfonds gedeckt werden.

Für den Komplementäranteil des MV-Schutzfonds in Höhe von 1.197.700,00 Euro und weiteren 486.000,00 Euro (insgesamt 1.683.700,00 Euro) werden als Deckungsquelle die im Kernhaushalt geplanten Mittel der Komplementäranteile des Städtebaulichen Sondervermögens 161 „Sanierungsgebiet Innenstadt und Fleischervorstadt“ vorgeschlagen. Durch Verzögerungen bei der Durchführung der Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet Innenstadt und Fleischervorstadt werden die veranschlagten Mittel in 2022 nicht vollumfänglich abgerufen.

Weitere 1.325.000,00 Euro werden aus dem Kernhaushalt zur Verfügung gestellt. Der zusätzliche Eigenanteil für den Knoten an der Wolgaster Straße ist mit 575.000,00 Euro geplant und kann aufgrund des verzögerten Baufortschritts nicht abgerufen werden.

Der geplante Komplementäranteil für das Städtebauliche Sondervermögen 198 „SUB – Schönwalde“ kann ebenfalls vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden, da weitere Fördermittel in dem Programm nicht bewilligt wurden.

 

Die Beauftragung der Baumaßnahme darf erst erfolgen, wenn die Finanzierung gesichert ist.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2022 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2022 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

SSV 199

51105050

52692000

52692.40010

Investive Aufwendungen für öff. nutzbare Objekte

Spothalle III

10.100.000,00

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2022

EMÜ

VE 2022

3.300.000,00

786.000,00

2.246.500,00

6.332.500,00

6.332.500,00

--3.767.500,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2022

51103050 / 23983000

23983.00000

Anzahlung auf sonstigen Sonderposten vom Land

758.800,00

2

2022

51103000 / 01920000

01920.40000

Städtebauförderung

Geleistete Anzahlungen auf Zuwendungen an Städtebauliche Sondervermögen

SSV 161 – SG Innenstadt /

Fleischervorstadt

1.683.700,00

3

2022

51103000 / 01920000

01920.40076

Städtebauförderung

Geleistete Anzahlungen auf Zuwendungen an Städtebauliche Sondervermögen

Ausbau Knoten Wolgaster Straße/An den Wurthen

575.000,00

4

2022

51103000 / 01920000

01920.40005

Städtebauförderung

Geleistete Anzahlungen auf Zuwendungen an Städtebauliche Sondervermögen

SSV 198 - SUB Schönwalde II

750.000,00

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

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Beschlüsse

Erweitern

15.08.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

18.08.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen