Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0618-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe / Auszahlung für die Durchführung der Baumaßnahme „Neubau Sporthalle III“ im Städtebaulichen Sondervermögen 199 „SOS - Schönwalde II“
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.1 Stadtbauamt/Abteilung Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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15.08.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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18.08.2022
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Sachdarstellung
Die Durchführung des Einzelvorhabens „Neubau Sporthalle III“ erfolgt aus Mitteln des Städtebaulichen Sondervermögens (SSV) 199 „SOS - Schönwalde II“.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung sowie seiner Beschlussfassung am 1. März 2021 wurden die Gesamtausgaben noch mit 7.000.000,00 Euro angezeigt. Im weiteren Planungsverlauf wurden die technischen Lösungsmöglichkeiten der Neuerrichtung der Sporthalle III konkretisiert und abgewogen.
Die Gesamtbaukosten wurden mit 7.372.042,18 Euro ermittelt. Die Finanzierung sah nach Abzug der Vorsteuer Städtebaufördermittel in Höhe von 5.196.729,50 Euro und den zwischenzeitlichen ebenfalls beschiedenen Zuwendungen aus dem Schulbauprogramm des M-V Schutzfonds in Höhe von 689.833,38 Euro auf zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 1.573.690,36 Euro vor.
Zwischenzeitlich erfolgte die europaweite Ausschreibung aller Bauleistungen. Die Prüfungen der vorläufig wirtschaftlich günstigsten Angebote zuzüglich der notwendigen Baunebenleistungen ergeben Gesamtbaukosten in Höhe von 10.100.000,00 Euro. Gemäß Erlasslage 1/2017 vom 19. Dezember 2017 der Städtebauförderung besteht die Möglichkeit, vor Beauftragung einen Änderungsantrag zum Einsatz von Städtebaufördermitteln beim zuständigen Ministerium zu stellen. Hintergrund sind die festgestellten angebotenen Kostensteigerungen. Dieser Antrag ist mit Schreiben vom 3. August 2022 erfolgt. Hinsichtlich der Zuwendung aus dem Schulbauprogramm des M-V Schutzfonds bestand auch hier die Möglichkeit einer Nachbeantragung von Fördermitteln. Der entsprechende Antrag ist mit Schreiben vom 4. Juli 2022 gestellt worden.
Die Finanzierung aus den Einnahmen setzt sich nunmehr folgendermaßen zusammen:
Gesamtbaukosten 10.100.000,00 Euro
abzgl. bisher bewilligte Finanzhilfen + EA 3.000.000,00 Euro
abzgl. bereits bezahlter EA der UHGW 500.000,00 Euro
abzgl. in 2022 geplante Ausgabe 2.100.000,00 Euro
abzgl. M-V Schutzfonds 758.816,71 Euro
Fehlbedarf 3.741.183,29 Euro.
Der Planansatz der Ausgaben in 2022 mit der Ermächtigungsübertragung und der Verpflichtungsermächtigung beträgt 6.332.500,00 Euro.
Zu den jetzigen Gesamtbaukosten in Höhe von 10.100.000,00 Euro beträgt der auszugleichende Fehlbedarf insgesamt 3.767.500,00 Euro, wovon 758.800,00 € über den M-V Schutzfonds gedeckt werden.
Für den Komplementäranteil des MV-Schutzfonds in Höhe von 1.197.700,00 Euro und weiteren 486.000,00 Euro (insgesamt 1.683.700,00 Euro) werden als Deckungsquelle die im Kernhaushalt geplanten Mittel der Komplementäranteile des Städtebaulichen Sondervermögens 161 „Sanierungsgebiet Innenstadt und Fleischervorstadt“ vorgeschlagen. Durch Verzögerungen bei der Durchführung der Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet Innenstadt und Fleischervorstadt werden die veranschlagten Mittel in 2022 nicht vollumfänglich abgerufen.
Weitere 1.325.000,00 Euro werden aus dem Kernhaushalt zur Verfügung gestellt. Der zusätzliche Eigenanteil für den Knoten an der Wolgaster Straße ist mit 575.000,00 Euro geplant und kann aufgrund des verzögerten Baufortschritts nicht abgerufen werden.
Der geplante Komplementäranteil für das Städtebauliche Sondervermögen 198 „SUB – Schönwalde“ kann ebenfalls vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden, da weitere Fördermittel in dem Programm nicht bewilligt wurden.
Die Beauftragung der Baumaßnahme darf erst erfolgen, wenn die Finanzierung gesichert ist.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2022 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2022 ff. |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
SSV 199 |
51105050 52692000 52692.40010 |
Investive Aufwendungen für öff. nutzbare Objekte Spothalle III |
10.100.000,00
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2022 EMÜ VE 2022 |
3.300.000,00 786.000,00 2.246.500,00 6.332.500,00 |
6.332.500,00 |
--3.767.500,00 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2022 |
51103050 / 23983000 23983.00000 Anzahlung auf sonstigen Sonderposten vom Land |
758.800,00 |
2 |
2022 |
51103000 / 01920000 01920.40000 Städtebauförderung Geleistete Anzahlungen auf Zuwendungen an Städtebauliche Sondervermögen SSV 161 – SG Innenstadt / Fleischervorstadt |
1.683.700,00 |
3 |
2022 |
51103000 / 01920000 01920.40076 Städtebauförderung Geleistete Anzahlungen auf Zuwendungen an Städtebauliche Sondervermögen Ausbau Knoten Wolgaster Straße/An den Wurthen |
575.000,00 |
4 |
2022 |
51103000 / 01920000 01920.40005 Städtebauförderung Geleistete Anzahlungen auf Zuwendungen an Städtebauliche Sondervermögen SSV 198 - SUB Schönwalde II |
750.000,00 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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