Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0584
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2021 des Abwasserwerkes Greifswald - Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasserwerk Greifswald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Bereit
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Werksausschuss Abwasserwerk Greifswald, Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
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Beratung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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15.08.2022
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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23.08.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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05.09.2022
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Abwasserwerkes Greifswald – Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht wird mit
einer Bilanzsumme von 79.030.552,33 €
einem Eigenkapital von 17.877.955,04 €
und einem Jahresüberschuss von 935.903,80 €
festgestellt.
- Aus dem Jahresüberschuss werden
- der zweckgebundenen Rücklage 289.000 € zugeführt und
- der Restbetrag in Höhe von 646.903,80 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Der Lagebericht 2021 wird genehmigt. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
- Die Bürgerschaft nimmt die Beauftragung der Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbH (Sitz in Hamburg) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Abwasserwerkes zur Kenntnis. Die Bestätigung durch den Landesrechnungshof steht noch aus.
Sachdarstellung
Laut Eigenbetriebssatzung des Abwasserwerkes Greifswald (AWG) ist der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht, die Verwendung des Jahresgewinns sowie die Entlastung der Betriebsleitung durch die Bürgerschaft festzustellen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes wurden die Formulare entsprechend der Eigenbetriebsverordnung M-V verwendet.
Der Jahresabschluss 2021 ist von der Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbH (Sitz in Hamburg) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz haben zu keinen Einwendungen geführt.
Das Abwasserwerk Greifswald schließt das Jahr 2021 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 935.903,80 € ab. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan ergibt sich eine Differenz von 14 T€.
In der Planung 2021 war die Anlagenübertragung im Bereich Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung noch nicht berücksichtigt worden. Mit der Übertragung der Anlagen von der UHGW an das AWG zum 01.01.2021 werden die Abschreibungen nicht mehr im Kernhaushalt, sondern beim AWG gebucht. Der dadurch entstehende Jahresfehlbetrag i. H. v. 91.204,64 EUR im Bereich Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung wird über eine Rücklagenentnahme ausgeglichen, das heißt, das mit Anlagenübertragung erhöhte Eigenkapital sinkt jährlich um die Abschreibungen.
Der Soll-/Ist-Vergleich zum Wirtschaftsplan 2021 (Finanz- und Erfolgsplan) ist als Anlage dem Beschluss beigefügt.
Die Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 289 T€ basiert auf dem Beschluss der Bürgerschaft B319-21/06 vom 06.11.2006. Sie ergibt sich der Höhe nach aus den Auflösungsbeträgen der Zuschüsse und Abwasserabgabe.
Weitergehende Erläuterungen zum Jahresabschluss sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 kann im Abwasserwerk, Gützkower Landstraße 19 - 21 in 17489 Greifswald eingesehen werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2021 |
Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
11 |
62300-47600000 / 99996.00306 |
Finanzerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung-Gewinn AWG |
935.903,80 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2021 |
950.000 |
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-14.096,20 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Im Haushaltsplan waren 950.000,00 EUR veranschlagt. Gemäß § 50 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V ist eine Deckungsquelle nicht erforderlich, da die Unterdeckung zu keiner Auszahlung führt und im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses der Stadt festgestellt wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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