Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0230-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von Lieferzonen im Umfeld der Langen Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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23.08.2022
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Sachdarstellung
Die Lange Straße ist in wesentlichen Abschnitten zwischen 10 und 18 Uhr für jeglichen Fahrverkehr gesperrt. Lieferdienste dürfen in Hauptgeschäftszeiten folglich nicht einfahren. Dennoch ist dieses Verhalten gängige Praxis und stört den Charakter einer Fußgängerzone erheblich. Das entspannte Flanieren funktioniert nicht, wenn man beim Schaufensterbummel neben laufenden Dieselmotoren steht und auf sich und gegebenenfalls Kinder aufpassen muss, weil Lieferdienste in der Fußgängerzone rangieren.
Im Verkehrskonzept für die Greifswalder Innenstadt (2022) ist die Entwicklung eines städtischen Logistikkonzeptes eine Maßnahme, mit dem auch dieses Problem behoben werden soll. Die Einbringer*innen gehen jedoch davon aus, dass von der Ausschreibung bis zur Planung und Umsetzung eines solchen Konzeptes noch mindestens drei Jahre vergehen. Um kurzfristig dem eigentlich untersagten Lieferverkehr zwischen 10 und 18 Uhr entgegen zu wirken, sollen daher im Randbereich der Langen Straße durch gängige Markierungen und Beschilderungen Lieferzonen eingerichtet werden.
Die Einbringer*innen schlagen dafür die Kopfenden folgender Straßen zur Prüfung vor:
Nördlich der Langen Straße: Brüggstraße, Johann-Sebastian-Bach-Straße (möglicher Konflikt mit Stadtbus), Fischstraße, Steinbeckerstrhttps://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/mobilitaet/Gutachten_Lieferverkehr_Kommunen_BUND_.pdfaße, Rotgerberstraße, Kapaunenstraße.
Lieferzonen südlich der Langen Straße können ebenfalls geprüft werden, erscheinen aber problematischer und in der Praxis ohnehin nicht als typischer Anfahrtsweg.
Die Maßnahme steht nicht in Widerspruch zur entsprechenden Maßnahme aus dem Verkehrskonzept Innenstadt, soll aber als Überbrückung auch im Sinne eines Verkehrsversuchs dienen. Die Einrichtung der Lieferzonen ist als reines Angebot zu verstehen und soll zunächst nicht durch weitere Maßnahmen (etwa Modalfilter) begleitet werden.
Zu beachten ist, dass eine Freigabe der Lieferzonen für das Anwohnerparken in den Randzeiten (z.B. 18-10 Uhr) denkbar ist. Die Einrichtung von Lieferzonen entspricht so auch dem Ansinnen aus Teilen des politischen Raums, eine Art Gleichberechtigung zwischen Verkehrsteilnehmer*innen zu ermöglichen, indem sie auch dem zunehmend nachgefragten Lieferverkehr hinreichenden Raum verschafft und gleichzeitig Fußgänger*innen schützt.
Die Einbringer*innen gehen davon aus, dass der Einrichtung von Lieferzonen eine Prüfung vorausgeht und bei unverhältnismäßigen Hürden die Gremien der Bürgerschaft in Kenntnis gesetzt werden. Zu prüfen ist in diesem Sinne auch die Art der Beschilderung, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrszeichen 283 oder 286
(Vgl.: https://www.bast.de/DE/Publikationen/Archiv/Infos/2007-2006/07-2007.html (2007) oder https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/mobilitaet/Gutachten_Lieferverkehr_Kommunen_BUND_.pdf (2021) )
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2023 |
Finanzhaushalt |
ja |
2023 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
6 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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