Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0230-0-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Umfeld der Fußgängerzone in der Innenstadt  Lieferzonen einzurichten.
  2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Einhaltung des in der Fußgängerzone (Innenstadt) grundsätzlich zwischen 10 und 18 Uhr geltenden Parkverbots durch engmaschige Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes durchzusetzen.
  3. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Haushalt 2023/2024 Mittel für die Planung und Umsetzung weiterer Modalfilter (Poller) einzustellen, um die Zufahrt zur Langen Straße außerhalb zulässiger Zeiten zu erschweren.

Die Abstimmung obiger Punkte erfolgt getrennt, jedoch nicht konkurrierend, sodass mehrere der genannten Maßnahmen zur Anwendung gelangen können. Insbesondere bei Planungen zu den Punkten 1 und 3 sind weitere Interessenträger (z.B. VGI, GMG) anzuhören.

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Sachdarstellung

Teile der Langen Straße und angrenzende Abschnitte der innerstädtischen Fußgängerzone (Am Markt, Fischmarkt, Schuhhagen, am Mühlentor, Schützenstraße) sind zwischen 10 und 18 Uhr für jeglichen Fahrtverkehr gesperrt. Lieferdienste dürfen in Hauptgeschäftszeiten folglich nicht einfahren. Dennoch ist dieses Verhalten gängige Praxis und stört den Charakter einer Fußgängerzone erheblich. Das entspannte Flanieren funktioniert nicht, wenn man beim Schaufensterbummel neben laufenden Dieselmotoren steht und auf sich und andere aufpassen muss, weil Lieferdienste in der Fußgängerzone rangieren.

 

Ad 1) Lieferzonen

Im Verkehrskonzept für die Greifswalder Innenstadt (2022) ist die Entwicklung eines städtischen Logistikkonzeptes eine Maßnahme, mit dem auch dieses Problem behoben werden soll. Die Einbringer*innen gehen jedoch davon aus, dass von der Ausschreibung bis zur Planung und Umsetzung eines solchen Konzeptes noch mindestens drei Jahre vergehen. Um kurzfristig dem eigentlich untersagten Lieferverkehr zwischen 10 und 18 Uhr entgegen zu wirken, sollen daher im Randbereich der Langen Straße durch gängige Markierungen und Beschilderungen Lieferzonen eingerichtet werden.

Die Maßnahme steht nicht in Widerspruch zur entsprechenden Maßnahme aus dem Verkehrskonzept Innenstadt, soll aber als Überbrückung auch im Sinne eines Verkehrsversuchs dienen.

Zu beachten ist, dass eine Freigabe der Lieferzonen für das Anwohnerparken in den Randzeiten (z.B. 18-10 Uhr) denkbar ist. Die Einrichtung von Lieferzonen entspricht so auch dem Ansinnen aus Teilen des politischen Raums, eine Art Gleichberechtigung zwischen Verkehrsteilnehmer*innen zu ermöglichen, indem sie auch dem zunehmend nachgefragten Lieferverkehr hinreichenden Raum verschafft und gleichzeitig Fußgänger*innen schützt.

Die Einbringer*innen gehen davon aus, dass der Einrichtung von Lieferzonen eine Prüfung vorausgeht und bei unverhältnismäßigen Hürden die Gremien der Bürgerschaft in Kenntnis gesetzt werden. Zu prüfen ist in diesem Sinne auch die Art der Beschilderung, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrszeichen 283 oder 286 (Vgl.:https://www.bast.de/DE/Publikationen/Archiv/Infos/2007-2006/07-2007.html (2007) oderhttps://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/mobilitaet/Gutachten_Lieferverkehr_Kommunen_BUND_.pdf (2021)).

 

Ad 2) Kontrollen

Der Kommunale Ordnungsdienst kann durch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (Falschparken) einen starken Anreiz für die Nutzung legaler Lieferzeiten und -zonen setzen. Diese Maßnahme ist jedoch nicht an die Annahme oder die Umsetzung von Punkt 1 gekoppelt und soll daher unmittelbar begonnen werden.

 

Ad 3) Modalfilter / Poller

Mittelfristig lässt sich das Problem des illegalen Verkehrs in der Langen Straße auch durch die Abpollerung der Fußgängerzone erreichen. Dies ist jedoch ein komplexer Eingriff, fordert genauere Planungen und wird auch Kosten nach sich ziehen. Insbesondere für die Wahrung der Zufahrtsrechte von Rettungsdiensten verweisen die Einbringer auf abknickende Poller, die technisch und fiskalisch deutlich unkomplizierter sind als versenkbare.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2023 

Finanzhaushalt

ja

2023 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

6

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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05.09.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen