Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0232-0-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, welche Energieeinsparpotenziale in der Stadt, in Verwaltungsgebäuden sowie Einrichtungen der Stadt und bei ihren Tochterunternehmen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus umsetzbar sind. Zudem ist begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Bürger:innenbeteiligung zum Energiesparen in Unternehmen, Institutionen und Haushalten auszubauen. Insbesondere soll hier auch die proaktive und persönliche Kommunikation mit weiteren Organisationen und Unternehmen aufgenommen werden.

Es ist zu berücksichtigen, dass die öffentlichen und sozialen Einrichtungen der Stadt ihre Angebote aufrecht erhalten können. Der Oberbürgermeister soll zudem in allen Gremien und auf allen politischen Ebenen darauf hinwirken, dass gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden, um Energieeinsparungen sozial gerecht umzusetzen und Preiserhöhungen ausreichend sozial abzufedern.

Beschlusskontrolle: viertes Quartal 2022

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Sachdarstellung

Aufgrund der steigenden Energiepreise und der sachlichen Notwendigkeit, Energie zu sparen, müssen für den kommenden Winter, aber auch bereits unverzüglich, sämtliche Einsparpotenziale eruiert und mit sozialpolitischer Flankierung umgesetzt werden. Hierbei wurden durch die Stadt Greifswald bereits Maßnahmen in die Wege geleitet. Dem Beispiel der Gespräche zwischen Universität und Stadt folgend, sollen weitere Gespräche mit anderen Institutionen und Unternehmen mit dem Ziel von Kooperationen und Potenzialerörterung für Energieeinsparungen stattfinden. Eine konstante Kontrolle und Evaluierung der tatsächlichen Umsetzung sowie die weitere Suche nach Einsparpotenzialen muss jedoch weiterhin erfolgen, vor allem in den Bereichen der Beleuchtung und Heizung von städtischen und öffentlichen Gebäuden/Räumlichkeiten, beim Fuhrparkeinsatz und bei der Straßenbeleuchtung. Für letzteres kann und sollte der Bürgerschaftsbeschluss BV-P-ö/07/0221-01 „Energiesparen durch Contracting“ umgesetzt werden, um die zügigere Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED und Solarbetrieb zu prüfen. Mit den Stadtwerken soll der bisherige Pfad des Ausbaus erneuerbarer Energien, und insbesondere auch Speicherung, Netzausbau und Klimasparbrief/Mieter:innenstrom, weiter beschritten werden. Staatliche Mittel zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen und Fördermittel zur Anpassung an künftige energiepolitische Rahmenbedingungen sind rechtzeitig in Betracht zu ziehen und zu beantragen. Die Unternehmen, Mitarbeiter:innen und Bürger:innen der Stadt sind durch entsprechende Informationen und Bürger:innenbeteiligung auf Hinweisgebung zum Energiesparen anzuregen sowie zum Energiesparen aufzurufen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

X

 

 

 

Begründung:

 

Durch Energieeinsparungen kann eine erhebliche CO2-Reduzierung bewirkt werden.

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Beschlüsse

Erweitern

05.09.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.12.2022 - Bürgerschaft (BS) - Beschlusskontrolle erfolgt