Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0246
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung einer Beherbergungssteuer in Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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26.09.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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28.09.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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04.10.2022
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in Greifswald ab dem 01.01.2023. Der Satzungsentwurf soll der Bürgerschaft baldmöglichst zum Beschluss vorgelegt werden.
Die Abgabe soll zwischen 4 - 7% des Nettoübernachtungspreises betragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, der Bürgerschaft als Anlage zum Satzungsentwurf Modellrechnungen über die jeweils geschätzten Einnahmen aus der Beherbergungssteuer entsprechend verschiedener Tarifmodelle vorzulegen.
Beschlusskontrolle: 12.12.2022
Sachdarstellung
Entsprechend des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 22.03.2022 soll die Beherbergungssteuer nur für private Übernachtungen erhoben werden.
Die sich ankündigende Anspannung der Haushaltslage in der Stadt gebietet, als Alternative zu Sparvorschlägen, zumindest auch die Einnahmeseite der Stadt in den Blick zu nehmen und wo möglich weitere Einnahmequellen für die Finanzierung der Kosten des kommunalen Gemeinwesens zu erschließen.
Eine Beherbergungssteuer (oder auch Bettensteuer) kann dazu beitragen auf gerechte Art und Weise dieses Ziel zu erfüllen, indem sie einen Teil der dem Gemeinwesen durch die private Übernachtungswirtschaft entstehenden Kosten kompensiert.
Die Beherbergungssteuer besteuert dabei einen wirtschaftlichen Vorgang, der nicht in den Bereich der Grundversorgung fällt. Darüber hinaus kann im Rahmen der Modellrechnungen abgewogen werden, wie hoch die durch die Steuer anfallende Belastung sein soll. Zum Zwecke sozialer Gerechtigkeit kann hier auch progressive Besteuerung über den Ansatz mehrerer Tarifstufen geprüft werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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