Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0636

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für Abwasseruntersuchungen für die öffentliche Abwasserentsorgung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Abwassergebührensatzung).

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Sachdarstellung

Die derzeit geltenden Abwassergebührensätze basieren auf der Kalkulation aus dem Jahr 2019 für die Jahre 2020-2022.

Die Kalkulation der Abwassergebühren für den nächsten Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 ergibt unter Berücksichtigung von Über- bzw. Unterdeckungen aus Vorjahren folgende Gebühren:

 

 

Gebühr 2020 bis 2022

Gebühr 2023 bis 2025

 

Zentrale Schmutzwasserbeseitigung

 

 

2,53 €/m³

 

2,95 €/m³

 

Abwasser bzw. Fäkal(ein)schlamm, das/der

  1.                 aus abflusslosen Gruben zur KA Ladebow transportiert und dort gereinigt wird
  2.                 aus abflusslosen Gruben selbst angeliefert und in der KA Ladebow gereinigt wird
  3.                  aus Kleinkläranlagen zur KA Ladebow transportiert und dort gereinigt wird
  4.                 aus Kleinkläranlagen selbst angeliefert wird

 

 

 

 

15,90 €/m³

 

 

5,62 €/m³

 

 

24,44 €/m³

 

 

14,16 €/m³

 

 

 

 

16,06 €/m³

 

 

5,78 €/m³

 

 

24,88 €/m³

 

 

14,60 €/m³

 

Niederschlagswasser

 

 

0,62 €/m²

 

 

0,51 €/m²

 

In der Gebührenkalkulation wurde die aktuelle Entwicklung der Einkaufspreise von Materialien/Betriebsstoffen, sowie gestiegene Kosten für Fremdleistungen und Personal berücksichtigt.

 

In der Kalkulation wurde das Eigenkapital mit 3 % verzinst. Die Verzinsung des gesamten betriebsnotwendigen Kapitals des Abwasserwerkes liegt im Kalkulationszeitraum bei durchschnittlich 2,2 %

 

Die detaillierte Kalkulation ist in der Anlage 2 dokumentiert.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

X

 

 

 

Begründung:

Bei den Abwassergebühren handelt es sich um umweltbezogene Gebühren. Das Hauptziel der Abwasserbehandlung ist, Gewässer durch Abwässer möglichst wenig zu belasten. Über die Abwassergebühren werden die Betriebskosten finanziert  und Investitionen in energieeffiziente Abwasseranlagen für eine nachhaltige Ressourcenschonung und der Sicherung des Grundwassers getätigt.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.09.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

04.10.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

17.10.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen