Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0643
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung von Erheblichkeitsgrenzen für die Erstellung der Jahresabschlüsse der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Jahre 2020 bis 2021
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20 Amt für Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
|
Beratung
|
|
|
26.09.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
04.10.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
17.10.2022
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt die fortwährende Anwendung der Beschlüsse B731-28/18 (Drs. 06/1464) vom 02.07.2018 sowie BV-V/07/0312 vom 01.02.2021 für die zu erstellenden Jahresabschlüsse 2020 und 2021 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und damit abweichend vom Beschluss der Bürgerschaft B635-23/17 vom 06.11.2017 (Drs. 06/1167.1) eine vorübergehende Anhebung der Erheblichkeitsgrenzen ab 500.000 EUR für die Erstellung der Jahresabschlüsse.
Sachdarstellung
Die Gemeindeshaushaltsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern macht es erforderlich, erhebliche Abweichungen im Anhang des Jahresabschlusses zu erläutern. Dabei ist auf Abweichungen zwischen der Gesamtermächtigung und den Ergebnissen des Haushaltsjahres sowie zwischen dem Ergebnis des Haushaltjahres und dem des Haushaltsvorjahres abzustellen. In der Bilanz sind ebenso erhebliche Veränderungen einzelner Bilanzposten zu erläutern. Darüber hinaus erfolgt die Abbildung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögenslage der Stadt (§ 60 Abs. 1 KV M-V) mithilfe von zusätzlichen Angaben und Erläuterungen, soweit es zum Verständnis von einzelnen Bilanzposten erforderlich ist. Eine Erhöhung der Erheblichkeitsgrenze reduziert den Aufwand für die Darstellungen dieser Abweichungen maßgeblich. Nur so ist es möglich, die noch ausstehenden Jahresabschlüsse zeitnah aufzustellen. Die auf das Wesentliche beschränkten Erläuterungen vergangener Sachverhalte wird durch die Dringlichkeit zur Vorlage der Jahresabschlüsse bei der Kommunalaufsicht aufgewogen und trägt darüber hinaus zur Übersichtlichkeit des Anhangs bei. Insofern soll im Anhang zu den noch ausstehenden Jahresabschlüssen 2020 und 2021 vorübergehend jeweils auf eine Erheblichkeitsgrenze ab 500.000 EUR abgestellt werden.
Korrekturen der Eröffnungsbilanz, die sich aus fehlerhaften oder nicht angesetzten Werten ergeben, werden gegen die Kapitalrücklage vorgenommen. Geringfügige Veränderungen in den Ansätzen sind aufgrund der zurückliegenden Prüfungen der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse 2012 bis 2018 nicht mehr in nennenswertem Umfang zu erwarten. Daher sollen Korrekturen der Eröffnungsbilanz in den jeweiligen Jahresabschlüssen ab 25.000 EUR im Einzelfall erfolgen.
Folgende Wertgrenzen sollen für die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 gelten:
1. Gemäß § 44 Abs. 3 GemHVO-Doppik gelten Abweichungen zwischen den in der Ergebnisrechnung nachzuweisenden Ergebnissen und den Ergebnissen der Rechnung des Haushaltsvorjahres sowie den Gesamtermächtigungen im Haushaltsjahr ab 500.000 EUR als erheblich und sind im Anhang anzugeben und zu erläutern.
2. Gemäß § 45 Abs. 3 GemHVO-Doppik gelten Abweichungen zwischen den in der Finanzrechnung nachzuweisenden Ergebnissen und den Ergebnissen der Rechnung des Haushaltsvorjahres sowie den Gesamtermächtigungen im Haushaltsjahr ab 500.000 EUR als erheblich und sind im Anhang anzugeben und zu erläutern.
3. Gemäß § 47 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind erhebliche Veränderungen bei Bilanzposten im Vergleich zum Vorjahr ab 500.000 EUR zu erläutern.
4. Korrekturen gegen die Kapitalrücklage im Sinne des § 53a GemHVO-Doppik erfolgen im Einzelfall ab 25.000 EUR.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
|
Finanzhaushalt |
Nein |
|
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|