Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0652

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt eine überplanmäßige Auszahlung/Ausgabe für den Wegebau am Stadtpark über 70.000,00 €

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Sachdarstellung

Im Haushalt 2021/2022 sind 283.000,00 EUR für den Wegebau am Stadtpark eingeplant. Im Herbst 2021 wurde ein Ingenieurbüro mit der Planung beauftragt. Es werden Abweichungen vom Planansatz erwartet. Das Bauvorhaben bedarf zusätzliche 70.000,00 EUR somit insgesamt. 353.000 € für die Finanzierung.

 

Für das Bauvorhaben wurden per Hauptausschuss vom 30.05.2022 bereits einmal zusätzliche 70.000 EUR zur Verfügung gestellt. Die vormalige Erhöhung von 213.000 EUR auf 283.000 EUR, beruhte auf der Kostenberechnung (210.392 EUR) zur Entwurfsplanung des Ingenieurbüros LFP Neubrandenburg. Auf dieser Grundlage wären die Mittel, einschließlich der rund 40.000 EUR Nebenkosten, auskömmlich gewesen. In den 283.000 EUR waren zudem unvorhergesehene Kosten für planerische und bauliche Ergänzungen einkalkuliert.

 

Seit dem 15.09.2022 liegen die Ausschreibungsergebnisse vor, leider mit unerfreulichen Baupreisen. Die Angebotspreise der Baufirmen überschreiten mit insgesamt 302.000 EUR die letzte Kostenberechnung des Ingenieurbüros erheblich, so dass eine Finanzierung des Bauvorhabens mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln nicht ermöglicht werden kann.

 

Ursachen dafür ist die momentanen, sehr angespannten Marktlage (hohe Auslastung), einhergehend mit stark gestiegenen Beschaffungspreisen für Baumaterialien, hohen Betriebsstoffkosten und weiteren Unsicherheiten gesehen werden.

 

Um preisgünstiger zu bauen, wurde bereits die Vorzugsvariante, Betonrechteckpflaster, verworfen und gegen die zweitbeste Variante, Asphaltbauweise, planerisch ersetzt. Weitere Kompromisse oder Streichungen von Teilleistungen innerhalb dieses Vorhabens sind aus fachlicher Sicht nicht empfehlenswert.

 

Neben der allg. Preissteigerung musste im Zuge der Genehmigungs- und Ausführungsplanung der Leistungsumfang des Bauvorhabens, u.a. durch die Notwendigkeit zur Einrichtung einer Baustraße (rund 15.000 EUR) erweitert werden (Unvorhergesehenes, siehe oben). Baustellen-Zufahrten über die Pappelallee oder über den Saßnitzer Weg wurden von der Verkehrsbehörde ausgeschlossen, so dass die Zufahrt ausschließlich über den Trelleborger Weg erfolgen kann. Dies lässt sich nur mit der Einrichtung einer temporären Baustraße bewältigen, damit die Baustellenzufahrt leistungsgerecht hergestellt werden kann und der vorhandene Wegebelag der Zufahrten keinen Schaden nimmt.

 

Zuletzt sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Wege dringend sanierungsbedürftig sind. Ein zeitlicher Aufschub der Maßnahme ist fachlich nicht empfehlenswert. Auch muss der forstrechtliche Ausgleich zeitnah erfolgen, da mit der Waldumwandlung im Januar 2022 bereits Tatsachen geschaffen wurden. Diese war die Voraussetzung für einen Teil der Wegesanierung.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2022ff

Finanzhaushalt

Ja

2022ff

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

06

55100 / 09620000 / 09620.40068 / M00009

Stadtpark: Wegebau

353.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2022

PA 126.000

EMÜ 87.000

ÜPL 70.000

Gesamt 283.000,00

25.461,66

- 70.000

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2022

54802 / 52311000 / 60410.51001

45.000

1

2022

55100 / 52311000 / 58100.51000

20.000

1

2022

54100 / 09620000 / 09620.40037 / M12027

5.000

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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17.10.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen