Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0634-02-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

Die im Punkt 1 benannte Parkgebührenordnung mit Wirkung zum 01.01.2023 ist dahingehend anzupassen, dass Gebührenerhöhungen im Vergleich zur bisherigen Parkgebührenordnung auf maximal die Hälfte begrenzt werden.

 

Neuer Punkt 2: Der Oberbürgermeister und die Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft (GPG) werden aufgefordert ein leistungsfähiges Parkleitsystem zu entwickeln und dieses im Laufe des Jahres 2023 umzusetzen.

 

Neuer Punkt 3: Der Oberbürgermeister und die Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft (GPG) werden aufgefordert bis 30.06.2023 die bürgerschaftlichen Gremien zu informieren, wie und wann zusätzliche Kapazitäten am Parkplatz Bahnhof, Parkplatz Hansering und Parkplatz Museumshafen Nord geschaffen werden können.

 

Neuer Punkt 4: Der Oberbürgermeister und die Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft (GPG) werden aufgefordert in der Innenstadt die Kostenfreiheit für die erste halbe Stunde des Parkens („Brötchentaste“) umzusetzen.

 

Neuer Punkt 5: Die Gebühren für die Ausstellung von „Handwerkerparkausweisen“ werden auf 150,00€ brutto pro Fahrzeug jährlich begrenzt.

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Sachdarstellung

1. Die Parkgebührenordnung bedarf hinsichtlich der Gebührenstruktur selbst und weiterer Regelungen (Parkbereiche o.ä.) sicherlich mancher Überarbeitung. Die durch den Oberbürgermeister vorgelegte Ordnung schießt jedoch deutlich über das Ziel hinaus und belastet, zumal in Zeiten exorbitant steigender Kosten in allen Bereichen, Bewohner und Gäste Greifswalds in unnötiger Weise. Teilweise ergibt sich bei Parkgebühren eine Versechsfachung. Es ist daher notwendig die Gebührenerhöhungen bei maximal 50% der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhen zu deckeln.

 

2. Die sinnvollste Maßnahme gegen unnötigen Parksuchverkehr ist, neben einer deutlichen Angebotsausweitung, die Schaffung eines modernen und effizienten Parkleitsystems. Dieses sollte im Jahre 2023 umgesetzt werden.

 

3. Auch wenn die Baugenehmigung für das Parkhaus am Nexöplatz inzwischen erteilt ist, fehlen in Greifswald selbst nach dessen Fertigstellung weiterhin viele hundert Parkplätze. Es ist daher notwendig, dass der Oberbürgermeister und die GPG bis Mitte 2023 darstellen wie und wann die Parkkapazitäten auf den bestehenden innenstadtnahen Parkplätzen erhöht werden können.

 

4. Um die Innenstadt auch in wirtschaftlich sehr herausfordernden Zeiten weiter attraktiv zu halten, ist es sinnvoll deren Besuch so einfach wie möglich zu gestalten. Gerade für kürzere Besorgungen und Einkäufe ist daher die Einführung eines kostenlosen Kurzzeitparkens (sogenannte „Brötchentaste“) eine geeignete Maßnahme.   

 

5. Handwerker müssen zur Erbringung ihrer Dienstleistungen ihre Fahrzeuge notwendigerweise am entsprechenden Arbeitsort abstellen, auch für einen längeren Zeitraum. Daher besteht für diese die Möglichkeit der Antragsstellung auf einen sogenannten „Handwerkerparkausweis“. Gegenwärtig kann die Gebühr für dessen Ausstellung über 200€ betragen. Um das Handwerk in schwierigen Zeiten zu entlasten sollte die Gebühr für diese Parkausweise auf 150€ brutto pro Fahrzeug gedeckelt werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2023/24

Finanzhaushalt

Ja

2023/24

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

06 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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17.10.2022 - Bürgerschaft (BS) - abgelehnt