Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0639

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF, bestehend aus Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht wird mit

 

einer Bilanzsumme von

784.466,63 €

 

einem Eigenkapital von

517.336,70 €

und einem

Jahresüberschuss von

18.849,18 €

festgestellt.

 

2.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 18.849,18 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

3.

Dem Betriebsleiter wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

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Sachdarstellung

Zu 1.-3.

Der geprüfte Jahresabschluss (JA) und der Lagebericht sind durch die Bürgerschaft festzustellen. Des Weiteren hat die Bürgerschaft über die Behandlung des Jahresergebnisses sowie über die Entlastung des Betriebsleiters zu beschließen. Bei Aufstellung des JA wurden die Formulare entsprechend Eigenbetriebsverordnung M-V verwendet.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung oHG hat am 19. August 2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den JA 2021 erteilt.

 

Der JA 2021 weist ein Ergebnis von 18.849,18 € aus. In diesem Ergebnis ist der unterjährig zugeführte Liquiditätsausgleich in Höhe von 280.000,00 € ergebnis- und finanzwirksam berücksichtigt, welcher dem Eigenbetrieb zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben aus dem Haushalt der Stadt gezahlt wurde. Damit war der durch den Eigenbetrieb abgerufene Mittelbedarf um 220.000 € geringer als der im Wirtschaftsplan vorgesehene Ausgleich in Höhe von 500.000 €.

 

Für das Investitionsvorhaben am Segelschulschiff GREIF wurden im Wirtschaftsjahr 2021 durch den städtischen Haushalt Mittel in Höhe von 50.000,00 € als Investitionszuschuss sowie 3.000,00 € von Dritten bereitgestellt.

 

Das Jahresergebnis weicht von dem geplanten Ergebnis ab. Das bessere Jahresergebnis des Eigenbetriebes ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Eigenbetrieb mehr Einsparungen und höhere Umsatzerlöse realisieren konnte. Der Überschuss soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Ausführliche Erläuterungen sind den Anlagen und insbesondere dem Lagebericht zu entnehmen.

 

Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes (Eigenkapital im Verhältnis zu der um die Sonderposten für Investitionszuschüsse berichtigten Bilanzsumme) beträgt zum Bilanzstichtag 95,1 %.

 

Der vollständige Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF zum 31.12.2021 kann in der Bürgerschaftskanzlei oder in der Geschäftsstelle des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF, Am Hafen 3, Greifswald eingesehen werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2021

Finanzhaushalt

Ja

2021

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

62300-57319100

USK 57319.40000

An Eigenbetriebe – Sonstige Finanzaufwendungen -SZG

280.000,00

2

11

62300 - M00002

01990000/01990.4000 9

78441000

Investitionszuschuss Sanierung GREIF

50.000,00

3

11

62300.47600000 USK 99996.00824

Finanzerträge Seesportzentrum Greifswald

18.849,18

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2021

500.000,00

280.000,00

220.000,00

2

2021

806.000,00

50.000,00

756.000,00

3

2021

0,00

0,00

18.849,18

 

1.

Der um 220.000 € verminderte unterjährige Ausgleich wirkt sich sowohl im Ergebnis- als auch Finanzhaushalt der Stadt positiv aus.

2.

Die verbleibenden Investitionsmittel in Höhe von 756.000,00 € wurden nach 2022 übertragen.

3.

Das Ergebnis 2021 des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF wird im Ergebnishaushalt 2021 der Stadt ertragswirksam, aber nicht finanzwirksam berücksichtigt und führt zur Erhöhung der Finanzanlage per 31.12.2021 um 18.849,18 €.

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.11.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

21.11.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

12.12.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen