Informationsvorlage - IV/07/0074
Grunddaten
- Betreff:
-
Geplante Instandsetzungen 2023 und 2024
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 66 Tiefbau- und Grünflächenamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Kenntnisnahme
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15.11.2022
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Sachdarstellung
Das Tiefbau- und Grünflächenamt informiert den Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit über die geplanten Instandsetzungen für die Jahre 2023 und 2024.
Es wird von finanziellen Mitteln in Höhe von 1.200.000,00 Euro jährlich ausgegangen. Hier sind ca. 200.000,00 Euro für die Unterhaltung der Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet vertraglich gebunden.
Die verbleibenden 1.000.000,00 Euro sollen wie folgt verwendet werden:
2023
- Kreuzung Anklamer Straße/Hans-Beimler-Straße (Asphaltdecke und Markierung) |
190.000,00 € |
- Asphaltdeckensanierung Gewerbegebiet Helmshäger Berg |
140.000,00 € |
- Gehweg Walther-Rathenau-Straße, Südseite |
95.000,00 € |
- Gehweg Fleischmannstraße, beidseitig |
120.000,00 € |
- Gehweg Stephaniestraße, beidseitig |
65.000,00 € |
- Gehweg Lange Reihe,Teilbereich |
60.000,00 € |
- Fahrbahn Thomas-Müntzer-Straße (Klärwerk) |
50.000,00 € |
- Unterhaltung Markierung, Stadtgebiet |
60.000,00 € |
- Verfugung Marktplatz (gebundene Bauweise) |
120.000,00 € |
- Caspar-David-Friedrich-Jubiläum |
20.000,00 € |
- Havarien |
80.000,00 € |
Summe: |
1.000.000,00 € |
2024
- Teilbereiche Wolgaster Sraße einschließlich Kreuzung Wolgaster Straße, Karl-Liebknecht-Ring
- Anklamer Straße, Teilbereiche
- Bergweg Friedrichshagen, Teilbereiche
- Gehweg Goethestraße
- Gehweg Lange Reihe, Westseite
- Gehweg Gaußstraße, Einsteinstraße
- Schönwalder Landstraße, Teilbereiche
- Unterhaltung Markierung im Stadtgebiet
- Unterhaltung Straßenentwässerung/ Straßengräben
- Havarien
Sollten bei den aktuellen Haushaltsdiskussionen Kürzungen der finanziellen Mittel vorgenommen werden, reduziert sich der Umfang der Instandsetzungen entsprechend. Weiterhin kann zum jetzigen Zeitpunkt nach keine Aussage über eventuelle Schäden an Verkehrsflächen durch Witterungseinflüsse (Winter) gemacht werden. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit müssen dann durchgeführt werden und können ebenfalls zur Reduzierung der Instandsetzungen führen.