Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0685
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die kommunalen Friedhöfe gültig ab 01.01.2023
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66.4 Tiefbau- und Grünflächenamt/Abteilung Verwaltung und Unterhaltung kommunaler Friedhöfe und Krematorium
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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14.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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21.11.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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12.12.2022
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Sachdarstellung
Die Neuregelung des § 2 b UStG und deren Umsetzung ab dem 01.01.2023 führt dazu, dass Betätigungsfelder ohne derzeitige steuerliche Relevanz neu beurteilt werden mussten.
Im Bereich des Friedhofs geht es dabei hauptsächlich um die Einordnung der Einräumung von Grabnutzungsberechtigungen, Liegerechten und Rechten zur Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, auf eine räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzelle und auf eine nicht abgrenzbare Fläche.
Für die räumlich abgrenzbaren Parzellen greift die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a UStG. Für die räumlich nicht abgrenzbaren Flächen, wie es z. B. bei anonymen Urnengrabstätten (Urnengemeinschaftsanlage) der Fall ist, fällt ab 01.01.2023 Umsatzsteuer an. Nebenleistungen zu den Bestattungsarten teilen entsprechend das Schicksal der Hauptleistung. Nebenleistungen können die Ascheurne mit Überurne oder Zuschläge für den Alten Friedhof sein.
Andere Leistungen werden als Hauptleistung betrachtet und damit mangels Steuerbefreiungsvorschrift umsatzsteuerpflichtig, z. B. Sonderleistungen wie Bedienen der Tontechnik oder der Kranztransport und Ausbettungen.
Die Umsatzsteuer als durchlaufender Posten hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
In der Satzung wird eine Ergänzung im § 36 Absatz 3 gemäß Anlage 1 vorgenommen.
Die Leistungen des Krematoriums sind bereits seit 2010 im Rahmen der Begründung eines Betriebes gewerblicher Art umsatzsteuerpflichtig (Beschluss der Bürgerschaft vom 07.11.2011 zur 1. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung 2009).
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,3 kB
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