Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0685

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 2. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung.

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Sachdarstellung

Die Neuregelung des § 2 b UStG und deren Umsetzung ab dem 01.01.2023 führt dazu, dass Betätigungsfelder ohne derzeitige steuerliche Relevanz neu beurteilt werden mussten.

Im Bereich des Friedhofs geht es dabei hauptsächlich um die Einordnung der Einräumung von Grabnutzungsberechtigungen, Liegerechten und Rechten zur Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, auf eine räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzelle und auf eine nicht abgrenzbare Fläche.

Für die räumlich abgrenzbaren Parzellen greift die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a UStG. Für die räumlich nicht abgrenzbaren Flächen, wie es z. B. bei anonymen Urnengrabstätten (Urnengemeinschaftsanlage) der Fall ist, fällt ab 01.01.2023 Umsatzsteuer an. Nebenleistungen zu den Bestattungsarten teilen entsprechend das Schicksal der Hauptleistung. Nebenleistungen können die Ascheurne mit Überurne oder Zuschläge für den Alten Friedhof sein.

Andere Leistungen werden als Hauptleistung betrachtet und damit mangels Steuerbefreiungsvorschrift umsatzsteuerpflichtig, z. B. Sonderleistungen wie Bedienen der Tontechnik oder der Kranztransport und Ausbettungen.

 

Die Umsatzsteuer als durchlaufender Posten hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.

 

In der Satzung wird eine Ergänzung im § 36 Absatz 3 gemäß Anlage 1 vorgenommen.

 

Die Leistungen des Krematoriums sind bereits seit 2010 im Rahmen der Begründung eines Betriebes gewerblicher Art umsatzsteuerpflichtig (Beschluss der Bürgerschaft vom 07.11.2011 zur 1. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung 2009).

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.11.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

21.11.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

12.12.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen