Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0655-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Aufhebung der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Hundesteuer vom 07.12.1999 in Form der Änderungssatzung vom 01.03.2021 sowie die Neufassung der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Hundesteuer mit Wirkung ab 01.01.2023, die als Anlage 1 der Beschlussvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wurde.

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Sachdarstellung

Im Zuge der regelmäßigen Überprüfungen ist festgestellt worden, dass im Sinne der Klarheit und Effektivität der Verwaltungsarbeit die zurzeit geltende Satzung einer Neufassung bedarf.

 

Des Weiteren wurde in die Beschlussvorlage der Vorschlag der CDU-Fraktion aufgenommen, Assistenzhunde im Sinne des § 12 e Abs. 3 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) von der Hundesteuer auf Antrag zu befreien.

 

Die aktuelle Hundesteuersätze betragen:

 

- für den 1. Hund

80,00 EUR

- für den 2. Hund

125,00 EUR

- für jeden weiteren Hund

170,00 EUR

 

Die Steuersätze in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind mit der Satzungsänderung zum 01.04.2021 im Zuge der Aufnahme der unbefristeten Steuerbefreiung für die Aufnahme von Hunden, die von einem eingetragenen Tierschutzverein übernommen wurden, und der auf 24 Monate befristeten Steuerbefreiung für den Hundeführerschein letztmalig angepasst worden.

 

Im Ergebnis der regelmäßigen Evaluierungen werden folgende Hundesteuersätze vorgeschlagen:

 

- für den 1. Hund

96,00 EUR

- für den 2. Hund

144,00 EUR

- für jeden weiteren Hund

192,00 EUR

 

Dabei wurden zur Orientierung die Steuersätze der fünf anderen großen Städte Mecklenburg-Vorpommern verwendet. Die vorgeschlagenen Hundesteuersätze liegen dabei noch unter dem Mittelwert der Vergleichsstädte.

 

 

Rostock

Schwerin

Neubranden-burg

Stralsund

Wismar

Mittelwert

Einwohner

208.400

95.700

63.043

59.171

42.785

 

 1.Hund

108 EUR

108 EUR

96 EUR

95 EUR

100 EUR

101 EUR

 2.Hund

144 EUR

200 EUR

150 EUR

150 EUR

132 EUR

155 EUR

 jeder wei-  tere Hund

168 EUR

350 EUR

200 EUR

180 EUR

160 EUR

212 EUR

 

 

Für Inhaber des KUS-Passes wird die Ermäßigung ebenfalls entsprechend angepasst:

 

- für den 1. Hund

von 64,00 EUR auf

84,00 EUR

- für den 2. Hund

von 100,00 EUR auf

120,00 EUR

- für jeden weiteren Hund

von 136,00 EUR auf

156,00 EUR

 

Die hälftige Steuerermäßigung wurde für folgende Hunde gestrichen:

 

  • Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden,

 

  • abgerichtete Hunde, die von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden,

 

  • Hunde, die zur Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.

 

Hier lag in der Vergangenheit kein einziger Fall vor.

 

Die ermäßigten Jahresbeträge ändern sich, wie folgt:

 

- für den 1. Hund

von 40,00 EUR auf

48,00 EUR

- für den 2. Hund

von 62,50 EUR auf

72,00 EUR

- für jeden weiteren Hund

von 85,00 EUR auf

96,00 EUR

 

Weitere inhaltliche Änderungen gehen zur Veranschaulichung aus der Gegenüberstellung der bisherigen Satzung zu deren Neufassung (Synopse) in der Anlage 2 hervor.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2023 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2023 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

61100-40320000-90000.02200

Hundesteuer

+ 40.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.11.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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21.11.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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12.12.2022 - Bürgerschaft (BS) - geändert beschlossen