Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0655-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Hundesteuer
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20.2 Amt für Finanzen/Abteilung Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
|
Beratung
|
|
|
14.11.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
21.11.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
12.12.2022
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt die Aufhebung der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Hundesteuer vom 07.12.1999 in Form der Änderungssatzung vom 01.03.2021 sowie die Neufassung der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Hundesteuer mit Wirkung ab 01.01.2023, die als Anlage 1 der Beschlussvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wurde.
Sachdarstellung
Im Zuge der regelmäßigen Überprüfungen ist festgestellt worden, dass im Sinne der Klarheit und Effektivität der Verwaltungsarbeit die zurzeit geltende Satzung einer Neufassung bedarf.
Des Weiteren wurde in die Beschlussvorlage der Vorschlag der CDU-Fraktion aufgenommen, Assistenzhunde im Sinne des § 12 e Abs. 3 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) von der Hundesteuer auf Antrag zu befreien.
Die aktuelle Hundesteuersätze betragen:
- für den 1. Hund |
80,00 EUR |
- für den 2. Hund |
125,00 EUR |
- für jeden weiteren Hund |
170,00 EUR |
Die Steuersätze in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind mit der Satzungsänderung zum 01.04.2021 im Zuge der Aufnahme der unbefristeten Steuerbefreiung für die Aufnahme von Hunden, die von einem eingetragenen Tierschutzverein übernommen wurden, und der auf 24 Monate befristeten Steuerbefreiung für den Hundeführerschein letztmalig angepasst worden.
Im Ergebnis der regelmäßigen Evaluierungen werden folgende Hundesteuersätze vorgeschlagen:
- für den 1. Hund |
96,00 EUR |
- für den 2. Hund |
144,00 EUR |
- für jeden weiteren Hund |
192,00 EUR |
Dabei wurden zur Orientierung die Steuersätze der fünf anderen großen Städte Mecklenburg-Vorpommern verwendet. Die vorgeschlagenen Hundesteuersätze liegen dabei noch unter dem Mittelwert der Vergleichsstädte.
|
Rostock |
Schwerin |
Neubranden-burg |
Stralsund |
Wismar |
Mittelwert |
Einwohner |
208.400 |
95.700 |
63.043 |
59.171 |
42.785 |
|
1.Hund |
108 EUR |
108 EUR |
96 EUR |
95 EUR |
100 EUR |
101 EUR |
2.Hund |
144 EUR |
200 EUR |
150 EUR |
150 EUR |
132 EUR |
155 EUR |
jeder wei- tere Hund |
168 EUR |
350 EUR |
200 EUR |
180 EUR |
160 EUR |
212 EUR |
Für Inhaber des KUS-Passes wird die Ermäßigung ebenfalls entsprechend angepasst:
- für den 1. Hund |
von 64,00 EUR auf |
84,00 EUR |
- für den 2. Hund |
von 100,00 EUR auf |
120,00 EUR |
- für jeden weiteren Hund |
von 136,00 EUR auf |
156,00 EUR |
Die hälftige Steuerermäßigung wurde für folgende Hunde gestrichen:
- Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden,
- abgerichtete Hunde, die von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden,
- Hunde, die zur Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.
Hier lag in der Vergangenheit kein einziger Fall vor.
Die ermäßigten Jahresbeträge ändern sich, wie folgt:
- für den 1. Hund |
von 40,00 EUR auf |
48,00 EUR |
- für den 2. Hund |
von 62,50 EUR auf |
72,00 EUR |
- für jeden weiteren Hund |
von 85,00 EUR auf |
96,00 EUR |
Weitere inhaltliche Änderungen gehen zur Veranschaulichung aus der Gegenüberstellung der bisherigen Satzung zu deren Neufassung (Synopse) in der Anlage 2 hervor.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2023 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2023 ff. |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
11 |
61100-40320000-90000.02200 |
Hundesteuer |
+ 40.000 |
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
65,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
107,4 kB
|