Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0692-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass die Vorlage um einen 5. Punkt ergänzt wird: 

 

  1. die möglichst vollständige (ca. 4000 m²) Ausstattung der Dachflächen mit Photovoltaikanlagen. Hierzu kann sowohl die Umsetzung durch die Stadt selbst, eine Kooperation mit den Stadtwerken, eine Vergabe an Dritte (auch im Sinne einer Verpachtung) oder ein Crowdinvestment geprüft werden. Mit etwaigen Fördermittelgebern sind Verhandlungen aufzunehmen, sofern die Erzielung von Einnahmen der Förderung widersprechen könnte
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Sachdarstellung

Die bisherige Planung sieht nur eine Belegung einer Teilfläche (300m²) mit Photovoltaikanlagen vor. Hintergrund ist die beabsichtigte Vermeidung von Gewinnen oder Einnahmen (z.B. durch Pacht), die möglicherweise zu Einbußen durch den Verlust von Fördermitteln führen könnte [1].

Unverbindliche Anfragen bei den Fördermittelgebern haben jedoch ergeben, dass eine Überprüfung solcher Mechanismen nicht ausgeschlossen ist.

Die Installation von Photovoltaikanlagen in vollem Umfang ist wirtschaftlich zweifelsfrei ein richtiger Schritt. Davon auf Grund regulatorischer Probleme abzusehen wäre dementsprechend dysfunktional. Möglichereise wäre eine Ausklammerung der PV-Anlagen aus dem Fördervolumen sinnvoll. Um Investitionskosten der Stadt zu reduzieren, könnte das Vorhaben für ein Crowdinvestment geöffnet werden.


Insgesamt ist zwischen kurzfristigen und mittelfristigen finanziellen Auswirkungen zu unterscheiden. Eine Verringerung des Förderanteils auf Grund zu erwartender Einnahmen mag für gegenwärtige Planungen auf Grund des womöglich steigenden Eigenanteils problematisch sein. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass dieser Nachteil auf Grund der hohen Renditen von Photovoltaikanlagen bereits nach wenigen Jahren ausgeglichen werden kann, selbst wenn die Finanzierungskosten für den Schulneubau steigen.
 

Ein weiteres Problem besteht in der offenbar bereits getätigten Bestellung eines Transformators durch den Netzbetreiber (SWG). Die Einbringer gehen jedoch davon aus, dass größer dimensionierte Technik noch fristgerecht beschafft werden kann und der bereits bestellte Transformator auf Grund der hohen Nachfrage nach entsprechender Technik problemlos wieder abgestoßen werden kann.
 

[1] Siehe https://greifswald.sitzung-mv.de/public/vo020?0--attachments-expandedPanel-content-body-rows-2-cells-2-cell-link&VOLFDNR=1002027&refresh=false Seite 5ffab Abschnitt "Städtebaufördermittel und PV Anlagen"

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2023ff.

Finanzhaushalt

Ja

2023ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

2.1.1.06

2.1.5.03

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

X

 

 

 

Begründung:

Die Verwendung klimafreundlicher Energie.

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Beschlüsse

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12.12.2022 - Bürgerschaft (BS) - geändert abgestimmt