Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0692-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu: Bestätigung Planung, Kosten und weiteres Verfahren Schulzentrum Am Ellernholzteich
Antrag zur Vorlage BV-V/07/0692
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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12.12.2022
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass die Vorlage um einen 5. Punkt ergänzt wird:
- die möglichst vollständige (ca. 4000 m²) Ausstattung der Dachflächen mit Photovoltaikanlagen. Hierzu kann sowohl die Umsetzung durch die Stadt selbst, eine Kooperation mit den Stadtwerken, eine Vergabe an Dritte (auch im Sinne einer Verpachtung) oder ein Crowdinvestment geprüft werden. Mit etwaigen Fördermittelgebern sind Verhandlungen aufzunehmen, sofern die Erzielung von Einnahmen der Förderung widersprechen könnte
Sachdarstellung
Die bisherige Planung sieht nur eine Belegung einer Teilfläche (300m²) mit Photovoltaikanlagen vor. Hintergrund ist die beabsichtigte Vermeidung von Gewinnen oder Einnahmen (z.B. durch Pacht), die möglicherweise zu Einbußen durch den Verlust von Fördermitteln führen könnte [1].
Unverbindliche Anfragen bei den Fördermittelgebern haben jedoch ergeben, dass eine Überprüfung solcher Mechanismen nicht ausgeschlossen ist.
Die Installation von Photovoltaikanlagen in vollem Umfang ist wirtschaftlich zweifelsfrei ein richtiger Schritt. Davon auf Grund regulatorischer Probleme abzusehen wäre dementsprechend dysfunktional. Möglichereise wäre eine Ausklammerung der PV-Anlagen aus dem Fördervolumen sinnvoll. Um Investitionskosten der Stadt zu reduzieren, könnte das Vorhaben für ein Crowdinvestment geöffnet werden.
Insgesamt ist zwischen kurzfristigen und mittelfristigen finanziellen Auswirkungen zu unterscheiden. Eine Verringerung des Förderanteils auf Grund zu erwartender Einnahmen mag für gegenwärtige Planungen auf Grund des womöglich steigenden Eigenanteils problematisch sein. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass dieser Nachteil auf Grund der hohen Renditen von Photovoltaikanlagen bereits nach wenigen Jahren ausgeglichen werden kann, selbst wenn die Finanzierungskosten für den Schulneubau steigen.
Ein weiteres Problem besteht in der offenbar bereits getätigten Bestellung eines Transformators durch den Netzbetreiber (SWG). Die Einbringer gehen jedoch davon aus, dass größer dimensionierte Technik noch fristgerecht beschafft werden kann und der bereits bestellte Transformator auf Grund der hohen Nachfrage nach entsprechender Technik problemlos wieder abgestoßen werden kann.
[1] Siehe https://greifswald.sitzung-mv.de/public/vo020?0--attachments-expandedPanel-content-body-rows-2-cells-2-cell-link&VOLFDNR=1002027&refresh=false Seite 5ffab Abschnitt "Städtebaufördermittel und PV Anlagen"
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2023ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2023ff. |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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2.1.1.06 2.1.5.03 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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