Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0714

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, ab dem Haushaltsjahr 2023 der Beratungsstelle „Gewaltberatung und Tätertherapie“ des Kreisdiakonischen Werkes einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen.

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Sachdarstellung

Die Täterberatungsstelle Greifswald befindet sich in Trägerschaft des Kreisdiakonischen Werkes. Die Finanzierung erfolgt durch Landeszuschuss (ca. 53%), Zuschuss des Landkreises (ca. 31%) und Eigenmitteln. Insgesamt ist die Beratungsstelle nicht ausfinanziert, der Eigenanteil des Trägers hat in den letzten Jahren stetig zugenommen und kann nun nicht mehr allein getragen werden. Ein verhältnismäßig geringer Zuschuss der UHGW würde dazu führen, dass das Beratungsangebot in Greifswald gehalten werden kann. Die Stadtverwaltung unterstützt das Anliegen.

 

Stellungnahme von Tilo Zocher (Gewaltberater/Tätertherapeut):

 

„Situation und Bedarfe für die TäterInnenarbeit bei Häuslicher Gewalt in Greifswald

In Mecklenburg-Vorpommern besteht seit 1996 ein Hilfenetzwerk gegen Häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt und Stalking. Dieses Netzwerk ist im Laufe der Jahre professionell weiter entwickelt worden. Partner dieses Netzwerks im Land sind u.a. die Frauenhäuser, die Betroffenberatungsstellen, die Beratungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, die Beratungsstelle für Zwangsprostitution und die TäterInnenberatungsstellen. Gemeinsam arbeiten wir für die Unterstützung von Betroffenen von Häuslicher Gewalt sowie die Angebote für TäterInnen, die Häusliche Gewalt ausüben.

Die TäterInnenarbeit hat sich zu einer tragenden Säule entwickelt und professionalisiert. In der Vergangenheit gab es Täterberatungsstellen in Güstrow, Neubrandenburg und Greifswald. Beide Kollegen sind vor einiger Zeit in den Ruhestand getreten, sodass nur noch eine Beratungsstelle in Greifswald vertreten war. Die Täterarbeit stand vor dem Aus. Das Kreisdiakonische Werk Greifswald (KDW) hat sich zur Aufgabe gemacht, diese Arbeit  weiterhin zu unterstützen bzw. weiter auszubauen. Unter Führung der Geschäftsleitung des KDWs konnten wir die Täterberatungsstelle in Güstrow übernehmen als auch in Stralsund neu etablieren. Für Neubrandenburg konnte leider keine Finanzierung vereinbart werden. Aktuell ist es so, dass das KDW mit zwei Gewaltberatern drei Beratungsstellen in Greifswald, Güstrow und Stralsund bedient.

Häusliche Gewalt wird zu 90% von Männern ausgeübt. Es ist ein Dunkelfeldphänomen. Sie ist nicht sichtbar in der Öffentlichkeit. TäterInnen können diesen Gewaltkreislauf i.d.R. nicht alleine durchbrechen. Sie benötigen wichtiges Handwerkszeug, um Gewalt zu vermeiden. Es ist unerlässlich, dass diesen TäterInnen ein Beratungsangebot unterbreitet werden kann. Die vielen Fälle aus dem Hellfeld belegen, dass, wenn diese TäterInnen keine Beratung erhalten, sie immer wieder sich im Gewaltkreislauf bewegen und keinen Ausstieg finden. Das bedeutet, dass die Gewalt nicht aufhört. Mit unserem Beratungsangebot bedienen wir ein kleines Hellfeld und ein großes Dunkelfeld. Die Beratungsstelle in Greifswald wird von Ämtern, Institutionen und Einrichtungen der Stadt Greifswald genutzt. Ansprechpartner sind u.a. die Polizei, Jugendämter, Gerichte und viele Selbstmelder. Die Beratungsstelle ist für Greifswalder Bürger als auch für außerhalb lebende Bürger gut zu erreichen. Selbst mit dem Zug sind sie innerhalb weniger Minuten in der Beratungsstelle.

Die Finanzierung der Beratungsstelle Greifswald besteht aus einer Festbetragsfinanzierung des Landes und der damit verbundenen Cofinanzierung des Landkreises, der Kommune (aktuell keine Finanzierung) und die Eigenmittel des Trägers. Seit je her ist die Finanzierung der Täterarbeit unterfinanziert. Die Folge ist, dass die Eigenmittel des Trägers, in Höhe von 10%, weitaus höher sind als geplant. Dies hat jetzt die Konsequenz, dass die Gewaltberatung in Greifswald kurz vor dem Aus steht. Das KDW kann die Höhe der Eigenmittel nicht mehr aufbringen. Mit dieser Abfolge möchten wir uns nicht zufrieden geben. Täterarbeit ist gelingender Opferschutz. Greifswald benötigt weiterhin dringend dieses Beratungsangebot. Um die Gewaltberatung auch in Zukunft in Greifswald sicher zu stellen und die Arbeit weiterhin zuverlässig anzubieten, benötigt das Kreisdiakonische Werk jährlich um die 10.000 EUR.

Die Stadt Greifswald hat in der Vergangenheit die Beratungsstelle mitfinanziert. Das tut sie seit einigen Jahren nicht mehr. Dieser Betrag fehlt dem KDW zur Weiterbetreibung der Täterberatungsstelle.

In Absprache mit meiner Geschäftsleitung bitte ich Sie, uns finanziell zu unterstützen, damit das Beratungsangebot bestehen bleibt und ergänzend weiter ausgebaut werden kann. Die Täterberatungsstelle in Greifswald besteht seit 2013 und steht jetzt kurz vor der Schließung.

Mit diesem Beratungsangebot richten wir uns auch an Männer, die noch nicht übergriffig geworden sind. Es sind Männer, die präventiv die Beratung in Anspruch nehmen. In Greifswald gibt es kein weiteres Beratungsangebot speziell für Männer. Die Bedarfe für männliche Bürger in Greifswald sind hoch. Mit einer entsprechenden Mitfinanzierung der Stadt Greifswald, lässt sich meine Beratung ergänzen bzw. weiter ausbauen. Damit haben Männer weiterhin eine wichtige Anlaufstation, wo sie ernst genommen werden, eine Klarheit/ Verständnis ihrer Lebenssituation erhalten und Alternativen gegen Gewalt herausarbeiten können. Männer benötigen einen Raum, um mit gesellschaftlichen Themen in Kontakt zu kommen, um mit ihrer Unsicherheit im Leben umgehen zu können. Es ist nicht nur Gewalt oder ihre Androhung. Männer benötigen Unterstützung mit Alltagsthemen z.B. aus Bereichen der Arbeit, des Vaterseins, der Männerrolle und der Partnerschaft. Übergriffigkeit entsteht genau aus solchen Situationen. Dieser Herausforderung möchten wir uns stellen. Eine präventive Männerberatung kann das erfüllen.

Mit der Mitfinanzierung der Beratungsstelle setzt Greifswald klare Zeichen. Nein zur Gewalt. Ja, für Unterstützung! Das zeigt, dass die Stadt Greifswald Anteil nimmt, sich positioniert und an Bedürfnissen für männliche Bürger interessiert ist. 

Ich bitte um eine Mitfinanzierung der TäterInnenberatungsstelle Greifswald.“

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2023 ff.

Finanzhaushalt

ja

2023 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

1

11102/ 54190000/

USK 54109.40040

Zuschuss Täterberatungsstelle KDW

5.000,00/Jahr

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2023 ff.

0

0

-5.000,00/Jahr

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2023 ff.

11102/ 54190000/ USK 54109.40040

Aufnahme in den HH-Plan 2023/2024

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

16.01.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

16.01.2023 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

30.01.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

23.02.2023 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen