Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0705
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Eilentscheidung des Oberbürgermeisters - außerplanmäßige Auszahlung für die Befestigung des Holzteichweges
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66 Tiefbau- und Grünflächenamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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30.01.2023
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Sachdarstellung
Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 30 in 1998 – 2000 wurde ein öffentlicher Geh- und Radweg als Holzsteg entlang des Holzteichweges hergestellt, der neben der öffentlichen Funktion auch die Liegeplätze des Marinabetreibers im Holzteich erschließt. Die Steganlage war zwischenzeitlich so verschlissen, dass mit vertretbarem Aufwand eine weitere Nutzung nicht möglich war und nach Beschlussfassung der Bürgerschaft am 17.08.2020 für einen Neubau des Geh- und Radweges Mittel bereitgestellt wurden.
Nach Rückbau des Holzsteges wurde für die künftige Nutzung eine Spundwand gerammt und mit grobkörnigem Material hinterfüllt. Diese Arbeiten wurden abschnittsweise bei gleichzeitigem Marinabetrieb durchgeführt und im September 2021 abgeschlossen. Erfahrungsgemäß finden im Hinterfüllungsbereich der Spundwand, teilweise über und unter Wasser, unterschiedlich stark Setzungen statt, die durch die Vermessungsabteilung des Stadtbauamtes dokumentiert wurden und nunmehr abgeschlossen sind. In Vorbereitung der nächsten Wassersportsaison 2023 wird die Universitäts- und Hansestadt Greifswald regelmäßig vom Marinabetreiber kontaktiert, um den Umsetzungsstand der noch durchzuführenden Pflasterung zu hinterfragen. Die Verwaltung strebt an, die Befestigung der Verkehrsflächen vor Beginn der Saison herzustellen. Zur Entlastung des nächsten Haushaltes sollen aus der vorgeschlagenen Deckungsquelle Mittel in Höhe von 80.000,00 Euro für die Befestigung des Holzteichweges bereitgestellt werden, um die Herstellung bis Ende April 2023 zu sichern.
Die angemeldeten Mittel für 2023 in Höhe von 80.000,00 Euro können bei Genehmigung der außerplanmäßigen Auszahlung aus der Planung für das Haushaltsjahr 2023 entfallen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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