Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0285

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft spricht sich dafür aus den Anschlusszwang der Greifswalder Kleingärten an die Abfallentsorgung möglichst bürgernah zu gestalten.

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, Gespräche mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald hinsichtlich einer solchen bürgernahen Gestaltung zu führen. Ziel der Gespräche soll sein, dass solche Greifswalder Kleingärtner vom Anschlusszwang befreit werden, welche in Greifswald oder in unmittelbar an Greifswald angrenzenden Gemeinden wohnen, und somit ihren Müll bereits vor Ort entsorgen können.

Hilfsweise wird eine Regelung vergleichbar zum Landkreis Vorpommern-Rügen angestrebt, wonach solche Kleingartenanlagen nicht anschlusspflichtig sind, bei denen durch den Wohnsitz aller Pächter eine ortsnahe Abfallentsorgung gewährleistet werden kann.

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Sachdarstellung

Im September 2022 beschloss der Kreistag Vorpommern-Greifswald eine geänderte Abfallsatzung bzw. Abfallgebührensatzung, mit welcher nun auch Kleingärten erstmals an die allgemeine Abfallentsorgung angeschlossen werden müssen. Um diesen Anschlusszwang für die Greifswalder Kleingärtner so bürgernah wie möglich zu gestalten, sollte der Oberbürgermeister dazu Gespräche mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald führen. Idealerweise würden solche Greifswalder Kleingärten vom Anschlusszwang befreit, deren Pächter auch in Greifswald bzw. unmittelbar angrenzenden Gemeinden wohnen, da diese den in ihren Gärten anfallenden Müll unkompliziert daheim entsorgen können. Sollte dies nicht umsetzbar sein, ist eine Regelung vergleichbar dem Landkreis Vorpommern-Rügen anzustreben: auch hier wurde Ende vergangenen Jahres die Abfallsatzung neugefasst inklusive einem grundsätzlichen Anschluss der Kleingartenanlagen. Ausweislich des Protokolls des dortigen „Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Fischerei- und Forstwirtschaft“ sind dortige Kleingartenanlagen allerdings dann nicht anschlusspflichtig, wenn alle Pächter in der jeweiligen Gemeinde wohnen und somit gewährleistet ist, dass sie ihren Abfall ordnungsgemäß ortsnah entsorgen können. Mindestens diese Erleichterung sollte auch in Vorpommern-Greifswald möglich sein.

 

Die Beschlussvorlage ist dringlich, da der Kreistag Vorpommern-Greifswald bereits am 27.02.2023 über das Thema erneut berät und der politische Willen der Greifswalder Bürgerschaft dazu vorher deutlich werden muss.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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23.02.2023 - Bürgerschaft (BS) - nicht auf TO gesetzt